FSG-DV-Novelle gefährdet Anerkennung von Führerschein-Erste-Hilfe-Kursen
27.12.2025 - 04:01:12Eine Gesetzesänderung kürzt die praktische Erste-Hilfe-Ausbildung für Führerscheine. Dies stellt die bisherige Anerkennung für den betrieblichen Arbeitsschutz infrage und könnte ab 2026 zu Doppelschulungen führen.
Eine Gesetzesänderung zum Führerschein stellt die Anerkennung von Erste-Hilfe-Kursen für den Arbeitsschutz infrage. Unternehmen müssen ihre Schulungspolitik für 2026 dringend überprüfen.
Die 23. Novelle zur Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV), die diese Woche in Kraft trat, hat unter Sicherheitsfachkräften und Fuhrparkleitern Alarm ausgelöst. Die Änderung reduziert den praktischen Teil der lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber von vier auf drei Stunden. Diese Kürzung bedroht die bisherige gegenseitige Anerkennung mit der Ersthelfer-Ausbildung am Arbeitsplatz. Für Unternehmen könnte das ab Januar 2026 doppelte Schulungskosten und organisatorischen Mehraufwand bedeuten.
Praktische Übungszeit deutlich gekürzt
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat die Neuregelung im Bundesgesetzblatt II Nr. 318/2025 veröffentlicht. Kern der Kontroverse ist die Änderung von § 6 FSG-DV. Zwar bleibt der Gesamtumfang der Unterweisung ähnlich, doch der Schwerpunkt verschiebt sich: Künftig sind nur noch drei statt vier Stunden praktisches Training verbindlich. Der Rest kann durch theoretische oder digitale Module abgedeckt werden.
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„Die Verlagerung weg von praktischen Übungen schafft eine Kluft zu den bewährten Standards im Arbeitsschutz“, warnt ein Compliance-Analyst aus Wien. „Jahrelang war das Ziel, die Ausbildungen zu harmonisieren und Doppelungen abzubauen. Diese Novelle kehrt den Trend nun möglicherweise um.“
Drohende Doppelschulungen für Unternehmen
Bislang war die umfangreiche Erste-Hilfe-Ausbildung für den Führerschein der Klassen C/CE oder D/DE in der Regel auch als betriebliche Ersthelfer-Schulung anerkannt – vorausgesetzt, sie lag nicht länger als zwei Jahre zurück. Diese pragmatische Lösung sparte Unternehmen Zeit und Geld.
Die neuen Regelungen stellen diese Praxis infrage. Die Arbeitsinspektion und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger wie die AUVA in Österreich oder die DGUV in Deutschland legen in ihren Vorschriften großen Wert auf praktische Fertigkeiten. The geforderte Mindestdauer von neun Unterrichtseinheiten (etwa 7,5 Stunden) mit hohem Praxisanteil könnte durch den „verschlankten“ FSG-DV-Kurs nicht mehr erfüllt werden.
Die Folge: Junge Berufseinsteiger mit einem neuen Führerschein wären ab 2026 nicht mehr automatisch als betriebliche Ersthelfer qualifiziert. Arbeitgeber müssten separate, inhaltlich weitgehend identische Kurse buchen – ein Rückschritt für die Effizienz.
Digitalisierung auf Kosten der Handlungssicherheit?
Die Novelle folgt dem EU-weiten Trend zur Digitalisierung der Fahrausbildung, wie ihn die 4. EU-Führerscheinrichtlinie vorsieht. E-Learning und der digitale Führerschein sollen den Prozess modernisieren.
Rettungsorganisationen wie das Österreichische Rote Kreuz sehen diese Entwicklung kritisch. „Digitalisierung ist für Verwaltungsprozesse ideal, aber Wiederbelebung lernt man nicht am Tablet“, so ein Ausbildungskoordinator. Lebensrettende Maßnahmen seien psychomotorische Fertigkeiten, die ohne praktische Wiederholung verloren gingen. Schon eine Stunde weniger Übung könne die Handlungssicherheit von Laien im Ernstfall – ob auf der Straße oder in der Werkhalle – spürbar mindern.
Handlungsempfehlungen für Sicherheitsverantwortliche
Unternehmen sollten ihre Schulungsprozesse jetzt anpassen, um ab dem 1. Januar 2026 auf der sicheren Seite zu sein.
Das ist zu tun:
* Kursinhalte prüfen: Bei neuen Mitarbeitern, die nach dem 1. Januar 2026 ihren Führerschein machen, muss geklärt werden, ob sie nach dem alten oder dem neuen Curriculum geschult wurden.
* Versicherungsträger kontaktieren: Sicherheitsfachkräfte sollten bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (DGUV) oder der AUVA schriftlich klären, ob der neue Kurs mit nur drei Stunden Praxis für die Ersthelfer-Bestellung anerkannt wird.
* Sicherheitsunterweisung anpassen: Die jährliche Sicherheitsunterweisung baut oft auf Grundkenntnissen in Erster Hilfe auf. Wenn das Basiswissen neuer Mitarbeiter geringer ist, müssen die firmeninternen Module möglicherweise erweitert werden.
Fragmentiertes Schulungswesen als Folge?
Die FSG-DV-Novelle will den Führerscheinerwerb modernisieren und entbürokratisieren. Der unbeabsichtigte Nebeneffekt könnte jedoch eine Spaltung der Erste-Hilfe-Ausbildung sein. Wenn sich „Führerschein-Erste-Hilfe“ und „betriebliche Erste-Hilfe“ auseinanderentwickeln, wäre die bisherige Synergie für die Wirtschaft beendet.
Experten rechnen in den kommenden Wochen mit weiteren Klarstellungen der Aufsichtsbehörden. Möglicherweise wird eine Art „Brückenkurs“ dekretiert, um die Kompatibilität wiederherzustellen. Bis dahin gilt für Sicherheitsmanager: Vorsicht bei der Anerkennung von Führerschein-Erste-Hilfe-Nachweisen unter der neuen Regelung.
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