Französische Zollbehörde blockiert CO?-Grenzausgleich ohne neue EORI-Nummer
09.01.2026 - 10:14:12Die französischen Zollbehörden haben die Schotten dicht gemacht: Seit Jahresbeginn müssen Unternehmen für den EU-CO₂-Grenzausgleich (MACF) zwingend eine neue Identifikationsnummer verwenden. Wer es versäumt hat, seinen EORI-Code auf das SIREN-basierte Format umzustellen, dessen Waren bleiben jetzt buchstäblich liegen. Eine gestrige Klarstellung der Zollverwaltung DGDDI bestätigt, dass die Systeme Deklarationen mit der alten Nummer automatisch blockieren.
MACF-Deklarationen ohne neue Nummer gesperrt
Die Frist zur Umstellung lief offiziell am 1. Januar 2026 ab. Doch erst eine technische Mitteilung vom 8. Januar machte die volle Härte der neuen Regel deutlich. Die DGDDI stellt klar: Sämtliche Anträge und Meldungen für den Carbon Border Adjustment Mechanism (MACF/CBAM) dürfen nur noch mit der neuen EORI SIREN erfolgen. Die automatisierten Kontrollsysteme weisen alle Eingaben mit dem veralteten EORI SIRET-Format nunmehr ab.
„Die Zollabfertigung wird blockiert“, heißt es in der Mitteilung. Betroffene Unternehmen müssen ihre Deklarationen korrigieren, bevor ihre Waren freigegeben werden. Diese strikte Durchsetzung zeigt: Die Schonfrist ist definitiv vorbei, besonders für komplexe Regime wie den europäischen CO₂-Grenzausgleich. Für deutsche Exporteure nach Frankreich, die unter die CBAM-Verordnung fallen, ist dies eine direkte operative Herausforderung.
Passend zum Thema MACF/CBAM — viele Importeure riskieren aktuell, dass Sendungen wegen falscher EORI-Formate am Zoll hängenbleiben. Ein kostenloses CBAM-E‑Book erklärt Schritt für Schritt, welche Meldedaten erforderlich sind, wie Sie SIREN-basierte EORI korrekt hinterlegen und Fehler in MACF-/CBAM-Deklarationen schnell korrigieren. Ideal für Zollabteilungen, Importeure und Spediteure: Praxisbeispiele, Feld-für-Feld-Erklärungen und eine sofort einsetzbare Checkliste helfen, Verzögerungen und Bußgelder zu vermeiden. CBAM-E-Book jetzt kostenlos herunterladen
Von der Betriebsstätten- zur Unternehmensidentifikation
Hinter der Änderung steckt eine europaweite Harmonisierung. Bislang konnten französische Wirtschaftsbeteiligte ihre EORI-Nummer auf der 14-stelligen SIRET-Nummer aufbauen, die einen konkreten Betriebsstandort identifiziert. Seit dem Jahreswechsel muss die eindeutige Identifikation auf der 9-stelligen SIREN-Nummer basieren, die die juristische Person bzw. Konzernzentrale kennzeichnet.
Ziel ist es, dass jeder Wirtschaftsbeteiligte pro EU-Mitgliedstaat nur eine einzige EORI-Nummer hat. Damit entfällt die bisherige Praxis, dass ein Unternehmen für verschiedene Standorte mehrere Nummern führen konnte. Die Umstellung war zwar lange angekündigt. Die jüngste Warnung der Zollbehörde legt jedoch nahe, dass einige Unternehmen bei kritischen Verfahren noch immer mit veralteten Identifikatoren arbeiten.
Teil der größeren DELTA-IE-Systemumstellung
Die EORI-Reform ist kein Einzelprojekt. Sie ist ein zentraler Baustein der umfassenden Modernisierung des französischen Zollsystems DELTA-IE (Dédouanement en Ligne par Traitement Automatisé). In einem separaten Statusbericht vom 2. Januar gab die Zollverwaltung Einblick in den Stand dieser Migration.
Demnach verläuft der technische Wechsel mit einer Stabilitätsrate von etwa 47 Prozent. Korrekturen am System sind jedoch im Gange. Eine geplante Aktualisierung der Schnittstellen zum nationalen Einheitsportal (Guichet Unique National) erfolgte bereits am 8. Januar. Eine weitere, bedeutende Korrekturlieferung ist für den 13. Januar 2026 vorgesehen. Diese Updates sollen Fehler beheben und das System stabilisieren – setzen aber zwingend voraus, dass in allen Deklarationen die korrekte Stammdatennummer, die EORI SIREN, hinterlegt ist.
Analyse: Zeitalter von „Keine Daten, kein Handel“
Branchenbeobachter deuten die jüngsten Entwicklungen als Wendepunkt in der digitalen Handelscompliance. Die strikte Verknüpfung zwischen der EORI SIREN und dem MACF-Register zeigt, wie stark die Datenbanken der Zollbehörden mittlerweile vernetzt sind. Es reicht längst nicht mehr, nur eine gültige Nummer für den Zolleingang zu haben. Dieselbe Nummer muss auch in Umweltregistern (CBAM/MACF) und Steuerdatenbanken valide sein.
Compliance-Experten gehen davon aus, dass die Ablehnung von SIRET-basierten MACF-Deklarationen nur die erste Welle gezielter Durchsetzung ist. Mit der weiteren Reifung des DELTA-IE-Systems im ersten Quartal 2026 könnten ähnlich harte Blockaden für andere besondere Zollverfahren folgen, die auf eine präzise Unternehmensidentifikation angewiesen sind. Die Botschaft aus Paris ist klar: Datenhygiene ist zur Voraussetzung für Marktzugang geworden.
Was betroffene Unternehmen jetzt tun müssen
Importeure und Logistikdienstleister sollten sich auf weitere technische Anpassungen in den kommenden Wochen einstellen. Das nächste kritische Datum ist die Softwarelieferung am 13. Januar 2026. Unternehmen, deren Deklarationen blockiert werden, müssen umgehend prüfen, ob ihre Stammdaten in allen Systemen – in internen ERP-Systemen, der Software ihrer Zollspediteure und im MACF-Register – auf das 9-stellige, SIREN-basierte EORI-Format aktualisiert wurden.
Für Nachzügler ist das Risiko eines operativen Stillstands real und akut. Die DGDDI hat signalisiert, dass es für veraltete Formate keinerlei Kulanz mehr geben wird. Der Fokus liegt jetzt vollständig darauf, das neue, SIREN-basierte Systemökosystem zu stabilisieren.
PS: Kurzfristig drohen operative Stillstände und empfindliche Sanktionen, wenn Ihre MACF-/CBAM-Meldungen weiterhin mit SIRET statt mit SIREN eingereicht werden. Das kostenlose Leitfaden‑Paket bietet eine präzise, praxisnahe Checkliste zur Validierung Ihrer Stammdaten, Feld-für-Feld-Hinweise für MACF-Deklarationen und konkrete Maßnahmen zur schnellen Fehlerkorrektur. Sichern Sie sich das Paket und stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferungen nicht am Zoll hängenbleiben. CBAM-Checkliste jetzt sichern


