Französische, Datenschützer

Französische Datenschützer stoppen Live-Kameras in Tourismus-Hotspots

07.01.2026 - 17:25:11

Die französische Datenschutzbehörde verbietet die Live-Übertragung erkennbarer Personen zu Werbezwecken und setzt strenge technische Auflagen für Gemeinden und Skigebiete.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL zwingt Gemeinden zum sofortigen Umbau ihrer Live-Webcams. Tourismuswerbung rechtfertigt nicht die ungefragte Übertragung erkennbarer Personen, so das klare Urteil.

Landschaft ja, Menschen nein: Klare Grenze für Webcams

Was lange in einer Grauzone operierte, ist jetzt verboten: Die Live-Übertragung öffentlicher Plätze zu Werbezwecken, auf der Menschen klar zu identifizieren sind. Nach umfangreichen Untersuchungen stellte die CNIL am Montag fest, dass zahlreiche Gemeinden und Skigebiete gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Behörde wies den häufig vorgebrachten Rechtfertigungsgrund des „berechtigten Interesses“ an der Tourismusförderung entschieden zurück. Das Interesse der Gemeinde wiege nicht die schwerwiegenden Eingriffe in die Privatsphäre der gefilmten Personen auf.

Die Untersuchung offenbarte teils drastische Verstöße. Hochauflösende Kameras filmten nicht nur Sehenswürdigkeiten, sondern übertrugen live erkennbare Gesichter, Autokennzeichen und sogar private Momente in Parks oder durch Fenster in Wohnungen. Anders als Überwachungskameras unterlagen diese Tourismus-Streams oft keinen klaren Regeln zur Datenspeicherung oder Anonymisierung.

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Neue technische Vorgaben für Gemeinden

Für Gemeinden, die ihre Live-Bilder beibehalten wollen, gelten ab sofort strenge Auflagen. Die Kernforderung: Personen dürfen nicht mehr identifizierbar sein.

  • Fokus auf Architektur und Natur: Kameras müssen so ausgerichtet werden, dass ausschließlich Gebäude, Denkmäler oder Landschaften im Fokus stehen.
  • Geringe Auflösung oder Weitwinkel: Die Übertragung muss so unscharf oder weitwinklig sein, dass Menschen nur als schemenhafte Silhouetten erscheinen.
  • Abschirmung privater Bereiche: Fenster und Hauseingänge müssen zwingend aus dem Bildwinkel fallen.
  • Anonymisierung in Echtzeit: Ist das Filmen belebter Plätze unvermeidbar, müssen Gesichter und Kennzeichen in Echtzeit automatisch unkenntlich gemacht werden.

Die CNIL macht deutlich: Sobald eine Kamera identifizierbare Daten erfasst, unterliegt sie den strengen Regeln für Videoüberwachung – und dafür reicht Tourismuswerbung als Rechtfertigung nicht aus.

Paradigmenwechsel für „Smart Cities“ und Tourismus-Marketing

Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt im Spannungsfeld zwischen digitaler Stadtentwicklung und Privatsphäre. Datenschützer begrüßen die Klarstellung als Schließung einer gefährlichen Lücke. Bislang konnten öffentliche Räume unter dem Deckmantel der Werbung zu global einsehbaren Überwachungszonen werden.

Für viele Tourismusverbände und kleinere Gemeinden bedeutet das Urteil jedoch praktische und finanzielle Herausforderungen. Die geforderte Anonymisierungstechnik oder gar die Neuinstallation von Kameras erfordert Investitionen. Gerade Orte, die stark auf Live-Bilder für die Vermarktung angewiesen sind, müssen ihre Strategien nun schnell anpassen.

Die CNIL hat zwar noch keine konkreten Bußgelder verhängt, die veröffentlichten Leitlinien gelten jedoch als formale Aufforderung zur sofortigen Umrüstung. Experten rechnen in den kommenden Monaten mit Kontrollen und möglichen Sanktionen bei anhaltenden Verstößen. Die Entscheidung könnte zudem europaweit Schule machen und den Weg für „Privacy-by-Design“-Lösungen ebnen, bei der die Anonymisierung bereits in der Kamera erfolgt.

@ boerse-global.de