Frankreich, EU-Abbestell-Knopf

Frankreich führt EU-Abbestell-Knopf ein – Deutschland unter Druck

24.01.2026 - 13:21:12

Frankreich setzt als erstes EU-Land die neue „Drei-Klick-Kündigung“ für Online-Verträge um. Das Land setzt damit einen Maßstab, dem andere Mitgliedstaaten bis Juni 2026 folgen müssen. Gleichzeitig verschärft sich die Regulierung für Buy Now, Pay Later (BNPL)-Dienste. Diese doppelte Herausforderung zwingt den europäischen E-Commerce zum schnellen Handeln.

Seit dem 22. Januar müssen Online-Händler in Frankreich einen simplen „Abbestell-Knopf“ anbieten. Die neue Regelung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um. Ihr Ziel: Verbraucher sollen Verträge genauso leicht kündigen können, wie sie sie abschließen. Bisher waren oft komplexe Menüs oder Telefonate mit dem Kundenservice nötig.

Das Verfahren ist strikt vorgegeben: Ein deutlich sichtbarer Button mit der Aufschrift „Vertrag hier widerrufen“ leitet auf eine Bestätigungsseite. Nach der Eingabe von Name und Vertragsdetails genügt ein Klick auf „Widerruf bestätigen“. Die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist gilt.

„Unternehmen, die französische Kunden bedienen, müssen ihre Online-Architektur sofort anpassen“, warnt ein Rechtsanwalt der Kanzlei BCLP. Die EU-weite Frist für die Umsetzung endet zwar erst am 19. Juni 2026. Frankreichs Vorreiterrolle zwingt internationale Konzerne jedoch zum schnellen Handeln. Die Regelung betrifft nicht nur Finanzdienstleister, sondern alle Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht.

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BNPL: Das Ende der unregulierten Mikrokredite

Parallel läuft die Umsetzung der überarbeiteten Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2). Die Frist für die nationale Umsetzung endete bereits am 20. November 2025. Bis zur vollständigen Anwendung im November 2026 durchläuft der Markt eine heiße Phase.

Für BNPL-Anbieter bedeutet das eine Zeitenwende. Ihre Dienste gelten nun offiziell als Verbraucherkredit und entwachsen damit der regulatorischen Grauzone. Die neuen Kernvorschriften:
* Pflicht-Credit-Checks: Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden prüfen – auch bei Kleinstbeträgen unter der bisherigen 200-Euro-Grenze.
* Transparente Werbung: Werbung muss alle Kosten klar benennen. Irreführende „kostenlose“ Angebote sind verboten.
* Schuldnerberatung: Die Mitgliedstaaten müssen den Zugang zu Schuldnerberatungen sicherstellen. In Ländern wie Deutschland und Polen stellt dies die Infrastruktur vor Herausforderungen.

Berichten zufolge hinken mehrere Staaten bei der Umsetzung hinterher. Das schafft ein Flickenteppich-Regularium zu Beginn des Jahres 2026. Während einige Länder strenge Regeln bereits anwenden, müssen andere unter Druck der EU-Kommission nachbessern.

Unternehmen im Wettlauf gegen die Zeit

Für Händler und Finanzinstitute summieren sich die Anforderungen zu einer komplexen Compliance-Herausforderung. Der „Abbestell-Knopf“ erfordert tiefgreifende technische Anpassungen an Benutzeroberflächen.

Die Kanzlei Fieldfisher warnt vor harten Konsequenzen bei Verstößen: Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes in dem betroffenen Land oder bis zu zwei Millionen Euro sind möglich. Wird der Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert, kann sich die Frist zudem um bis zu zwölf Monate verlängern.

Experten raten zu sofortigen Audits der Kündigungsprozesse. Die geforderte Symmetrie zwischen Abschluss und Kündigung soll das Verbrauchervertrauen stärken. Sie erfordert jedoch Backend-Systeme, die automatisierte Kündigungen sofort verarbeiten können.

Analyse: EU setzt auf Verbraucherschutz statt uneingeschränkter Digitalisierung

Die EU geht mit ihrer digitalen Verbraucherpolitik in die Offensive. Während andere Märkte zögern, setzt sie gleichzeitig auf einfache Kündigungen und verantwortungsvolles Kreditgeschäft. Großbritannien will ähnliche BNPL-Regeln im Juli 2026 einführen – ein regionaler Konspekt zeichnet sich ab.

Marktbeobachter erwarten, dass der „Abbestell-Knopf“ vor allem Abonnement-Dienste (Software, Medien, Fitness) treffen wird. Die BNPL-Regulierung hingegen stellt das Geschäftsmodell vieler Fintechs infrage. Durch die vorgeschriebenen Bonitätsprüfungen entsteht „Reibung“ im Bezahlvorgang. Der Impulskauf, der das Wachstum der Branche zwischen 2020 und 2024 antrieb, könnte dadurch gebremst werden.

Die Strategie der EU-Kommission ist klar: Digitale Bequemlichkeit darf nicht auf Kosten des Verbraucherschutzes gehen. Diese ganzheitliche Herangehensweise soll die Überschuldung im digitalen Zeitalter verhindern.

Ausblick: Die nächsten Monate entscheiden

Die EU-Kommission wird die Umsetzung der CCD2 in den kommenden Wochen genau beobachten. Vertragsverletzungsverfahren gegen säumige Mitgliedstaaten könnten bereits im Februar 2026 eingeleitet werden.

Für die Wirtschaft beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. Sechs Monate vor der EU-weiten Frist für den Abbestell-Knopf muss die technische Anpassung abgeschlossen sein. Gleichzeitig müssen BNPL-Anbieter ihre Kreditprüfsysteme finalisieren, um im November 2026 vollständig konform zu sein. Verbraucher werden die prominenten „Kündigen“-Buttons auf europäischen Webseiten schon in diesem Quartal zu sehen bekommen.

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