Frankreich beendet Steuer-Simplifizierung für Nicht-EU-Importe
06.01.2026 - 11:00:12Ab sofort müssen Unternehmen aus Drittländern für Zollverfahren 42 eine eigene französische Umsatzsteuernummer vorweisen. Die Abschaffung der vereinfachten steuerlichen Vertretung erschwert den EU-Marktzugang über Frankreich erheblich und zwingt Tausende Firmen zum Umdenken.
Seit dem 1. Januar 2026 ist Schluss mit der vereinfachten Lösung: Frankreich hat die sogenannte „einmalige steuerliche Vertretung“ für das Zollverfahren 42 gestrichen. Bislang konnten sich Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, den USA, China oder anderen Nicht-EU-Staaten von einem Spediteur vertreten lassen, der mit seiner eigenen Umsatzsteuernummer die Waren abfertigte. Diese Tür ist nun geschlossen.
Konkret wurde Artikel 289 A III des französischen Steuergesetzbuchs gestrichen. Französische Zollsysteme weisen seit dieser Woche Deklarationen zurück, die noch die alten Vereinfachungscodes nutzen. Das Verfahren 42 selbst – das die Importumsatzsteuer für Waren erlässt, die direkt in einen anderen EU-Staat weiterverkauft werden – bleibt bestehen. Die Hürden für seine Nutzung sind jedoch massiv gestiegen.
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Neue Pflichten: Eigene Steuernummer und Vollvertretung
Die neuen Regeln bedeuten einen Paradigmenwechsel von einer transaktionsbasierten zu einer dauerhaften Compliance-Pflicht. Nicht in der EU ansässige Unternehmen müssen nun:
- Sich direkt für eine französische Umsatzsteuernummer registrieren lassen.
- Einen akkreditierten steuerlichen Vertreter in Frankreich benennen, der mit ihnen gesamtschuldnerisch für Steuerschulden haftet.
Statt einer geringen Gebühr pro Sendung fallen nun laufende Kosten für die Vertretung sowie der administrative Aufwand für regelmäßige Umsatzsteuererklärungen, Intrastat-Meldungen und Zusammenfassende Meldungen an.
Besonders betroffen sind britische Exporteure. Seit dem Brexit hatten sie sich stark auf das vereinfachte Verfahren 42 verlassen, um reibungslose Lieferketten aufrechtzuerhalten. Logistikunternehmen melden bereits erste Blockaden in Häfen wie Calais und Dünkirchen für Sendungen ohne die neue Registrierung.
Strategische Konsequenzen: Routenwechsel und höhere Kosten
Der Markt reagiert mit hektischer Nachrüstung. Steuerberater verzeichnen einen Ansturm auf Notfall-Registrierungen. Gleichzeitig wird über einen möglichen Shift der Handelsströme spekuliert. Für manche Unternehmen könnten Häfen in den Niederlanden oder Belgien attraktiver werden, wenn die dortigen Regelungen als flexibler wahrgenommen werden.
Die „Import Agent“-Lösung bietet nur begrenzte Abhilfe. Experten betonen, dass auch ein solcher Beauftragter den zwingenden Bedarf an einer eigenen Umsatzsteuernummer des Importeurs nicht ersetzen kann. Der Konsens ist klar: Es gibt keinen kurzen Weg mehr, um das französische Steuersystem zu umgehen.
Hintergrund: EU-weite Harmonisierung und Betrugsbekämpfung
Die Verschärfung ist keine isolierte Maßnahme Frankreichs. Sie folgt einem europäischen Trend zur Schließung von Umsatzsteuerlücken. Das Verfahren 42 war historisch anfällig für Betrug, insbesondere für den „Missing Trader Intra-Community“-Betrug, bei dem steuerfrei importierte Waren im Schwarzmarkt verschwinden.
Indem Frankreich die undurchsichtige „Einmal-Vertretung“ abschafft, will es die lückenlose Rückverfolgbarkeit jeder Sendung sicherstellen. Die französischen Zoll- und Steuerbehörden haben ihre Systeme darauf abgestimmt, dass der deklarierende Importeur vollständig haftbar ist.
Ausblick: Friktionen im ersten Quartal 2026
Für das erste Quartal 2026 rechnet die Logistikbranche mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten. Automatisierte Zollsysteme werden nicht konforme Deklarationen herausfiltern. Importeure ohne gültige Steuernummer stehen vor einer harten Wahl: Sie müssen die Importumsatzsteuer sofort an der Grenze vorfinanzieren – was Liquidität bindet – oder ihre Sendungen stoppen, bis die Registrierung abgeschlossen ist.
Langfristig signalisiert diese Entwicklung das Ende eines „light-touch“-Zollzugangs für Drittländer in die EU. Andere Mitgliedstaaten könnten ihre vereinfachten Verfahren nun überprüfen. Die Botschaft aus Paris ist eindeutig: Der Zugang zum Binnenmarkt über Frankreich erfordert volle steuerliche Transparenz. Die Ära des „anonymen“ Importeurs ist vorbei.
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