Flo, Veneer

Flo Veneer: EU-Urteil bringt deutsche Steuerpraxis ins Wanken

31.12.2025 - 15:09:12

Ein wegweisendes EuGH-Urteil zum grenzüberschreitenden Warenverkehr fehlt in den aktuellen Verwaltungsrichtlinien des Bundesfinanzministeriums. Diese Lücke sorgt zum Jahreswechsel für erhebliche Rechtsunsicherheit bei Unternehmen.

Am 13. November 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall Flo Veneer (C-639/24) zugunsten des Unternehmens. Die kroatischen Finanzbehörden hatten die Mehrwertsteuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung verweigert, weil die Dokumente nicht alle formalen Vorgaben der sogenannten „Quick Fixes“ (Artikel 45a MwSt-DVO) erfüllten. Der EuGH kippte diese starre Auslegung.

Das Gericht stellte klar: Die Vorgaben schaffen nur eine widerlegbare Vermutung. Erfüllt ein Unternehmen sie, ist die Steuerbefreiung sicher. Kann es die spezifischen Dokumente nicht vorlegen, darf die Befreiung nicht automatisch versagt werden. Stattdessen muss geprüft werden, ob der tatsächliche grenzüberschreitende Warenfluss auf andere Weise nachweisbar ist. Das Urteil stärkt damit den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise.

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BMF-Rundschreiben ignoriert EuGH-Rechtsprechung

Trotz dieser einschneidenden Entscheidung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Grundsätze nicht in seine Verwaltungsvorschriften übernommen. Das am 19. Dezember 2025 veröffentlichte „Änderungsschreiben zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass“ (UStAE) enthält lediglich redaktionelle Anpassungen und eingespielte BFH-Rechtsprechung.

Die strengen formellen Dokumentationsanforderungen der „Quick Fixes“ bleiben damit vorerst der schriftliche Maßstab für deutsche Finanzbeamte. Diese Diskrepanz schafft ein rechtliches Vakuum: Während sich Unternehmen auf das unmittelbar geltende EU-Recht berufen können, sind Prüfer im Feld an die unveränderten BMF-Anweisungen gebunden. Konflikte in laufenden Steuerprüfungen sind programmiert.

Weitere Steueränderungen zum 1. Januar 2026

Parallel zu dieser unsicheren Lage treten weitere Neuerungen in Kraft. Der Bundestag hat mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% für Speisen in der Gastronomie dauerhaft festgeschrieben. Ein separates BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2025 regelt die Vereinfachungen für die Aufteilung von Kombinationsangeboten.

Zudem schreitet die Pflicht zur B2B-E-Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen weiter voran. Während „Flo Veneer“ den Nachweisdruck im EU-Geschäft lockert, steigt der administrative Aufwand für die nationale Compliance.

Strategie für Unternehmen: Umfassende Nachweisführung

Bis das BMF das EuGH-Urteil offiziell umsetzt, empfehlen Steuerexperten eine zweigleisige Strategie. Unternehmen sollten weiterhin anstreben, die formalen „Quick Fix“-Dokumente vollständig zu erbringen. Wo dies unmöglich ist – etwa bei EXW-Lieferungen oder unkooperativen Logistikpartnern –, bietet das Flo Veneer-Urteil jetzt eine solide Verteidigungsgrundlage.

Der Schlüssel liegt in einer lückenlosen Nachweisführung des tatsächlichen Warenflusses. Sendungsverfolgungsdaten, Mautbelege oder Lagerscheine können die erforderliche „andere Beweismittel“-Kette bilden. Unternehmen sollten diese Dokumente systematisch sammeln, um sich im Prüfungsfall auf den EuGH berufen zu können. Für 2026 bleibt die Spannung zwischen europäischer Rechtsprechung und nationaler Verwaltungspraxis ein zentrales Thema.

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