First Choice Dental zahlt 1,2 Millionen Euro nach Datenleck
20.01.2026 - 00:40:12Fast 160.000 Patienten in den USA können ab sofort Entschädigung für ein massives Datenleck bei First Choice Dental beantragen. Ein US-Gericht hat einen Vergleich über 1,225 Millionen Dollar (rund 1,2 Millionen Euro) endgültig gebilligt. Betroffene haben nur noch bis zum 28. Januar 2026 Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen.
Wer wie viel Geld erhalten kann
Der Vergleichsfonds sieht zwei Wege der Entschädigung vor. Wer konkrete finanzielle Verluste durch den Datendiebstahl nachweisen kann – etwa Kosten für Identitätsdiebstahl, Kreditüberwachung oder betrügerische Abbuchungen –, erhält bis zu 6.000 Dollar erstattet.
Alle anderen Berechtigten können eine pauschale Zahlung von bis zu 50 Dollar beantragen. Zusätzlich steht jedem, der einen Antrag stellt, ein dreijähriger kostenloser Schutz durch CyEx Medical Shield Monitoring zu. Dieser Service beinhaltet eine Identitätsdiebstahl-Versicherung im Wert von einer Million Dollar.
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Allerdings: Die endgültigen Auszahlungssummen können gekürzt werden, wenn die Gesamtforderungen aller Antragsteller die Deckungssumme von 1,225 Millionen Dollar übersteigen. Die Gelder werden verteilt, sobald die Antragsfrist am 28. Januar abgelaufen ist.
Hintergrund: Ransomware-Angriff legte Daten offen
Auslöser der Klage war ein Ransomware-Angriff am 22. Oktober 2023 auf die Wisconsiner Zahnarztkette. Unbefugte drangen in die Computersysteme ein und erbeuteten einen sensiblen Datenschatz.
Kompromittiert wurden Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern, Pass- und Führerscheindaten. Selbst Kreditkartendetails und medizinische Informationen waren betroffen. Mehrere Einzelklagen wurden schließlich zu einer Sammelklage zusammengeführt.
Die Kläger warfen First Choice Dental vor, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen und so den Angriff erst ermöglicht zu haben. Das Unternehmen räumte kein Fehlverhalten ein, willigte aber in den Vergleich ein, um weitere Prozesskosten und -risiken zu vermeiden.
So stellen Betroffene ihren Antrag
Berechtigt ist, wer in den USA lebt und von First Choice Dental über den Datendiebstahl informiert wurde. Die Kette betreibt etwa ein Dutzend Kliniken in Wisconsin. Geschätzt 159.145 Menschen fallen unter die Vergleichsregelung.
Anträge müssen bis zum 28. Januar 2026 auf der offiziellen Website FCDGDataSettlement.com eingereicht oder per Post geschickt werden. Wer keine Benachrichtigung mit einer Claim-ID erhalten hat, aber betroffen sein könnte, sollte den Vergleichsadministrator kontaktieren.
Die Frist, um aus dem Vergleich auszusteigen oder ihm zu widersprechen, endete bereits am 29. Dezember 2025. Das zuständige Gericht in Dane County wies die letzten zwei Einwände gegen den Vergleich am 12. Januar 2026 zurück und erklärte ihn für “fair und angemessen”.
Signalwirkung für die Gesundheitsbranche
Der Fall unterstreicht die wachsenden rechtlichen Risiken für Unternehmen bei Datenschutzverstößen – besonders im sensiblen Gesundheitssektor. Patientendaten sind bei Cyberkriminellen besonders begehrt.
Neben der finanziellen Entschädigung verpflichtet sich First Choice Dental vertraglich, seine IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Diese präventive Komponente soll helfen, das Patientenvertrauen zurückzugewinnen und künftige Angriffe zu verhindern.
Für die fast 160.000 Betroffenen bietet der Vergleich eine strukturierte, wenn auch begrenzte Wiedergutmachung. Sie erhalten nicht nur eine mögliche Entschädigung für erlittene Schäden, sondern auch Werkzeuge, um sich vor den langfristigen Folgen des Datenmissbrauchs zu schützen.
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