FinanzOnline: Vertraute Personen können jetzt Steuererklärung abgeben
01.02.2026 - 16:43:12Ab sofort können sich Steuerzahler in Österreich von Familie oder Freunden digital vertreten lassen. Das Bundesministerium für Finanzen hat eine neue Funktion im Portal FinanzOnline freigeschaltet. Sie soll die digitale Teilhabe erleichtern, gerade für Menschen, die mit Online-Verwaltung unsicher sind.
Einfacher Zugang für alle
Die neue Funktion namens „Unentgeltliche Vertretung“ ist ein zentraler Baustein der Digitalisierungsstrategie der Regierung. Über 6,7 Millionen Menschen nutzen FinanzOnline bereits. Doch nicht alle kommen mit dem System zurecht. „Nicht alle Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in der digitalen Welt zuhause“, sagte Finanzminister Markus Marterbauer. Die Lösung: Ein transparenter und sicherer Weg, um Hilfe von einer vertrauten Person in Anspruch zu nehmen.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte den inklusiven Ansatz. Die Möglichkeit mache den Zugang für jene leichter, die ihre Angelegenheiten nicht selbst digital erledigen können oder wollen. Die Regierung nutze so die Chancen der Digitalisierung, ohne Menschen zurückzulassen.
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So funktioniert die digitale Vollmacht
Der Prozess ist bewusst einfach und sicher gestaltet. Zuerst müssen der Hilfesuchende und sein Vertreter ein amtliches Vollmachtsformular ausfüllen und unterschreiben. Die Unterschrift kann handschriftlich oder digital erfolgen.
Die entscheidende Besonderheit: Die Freischaltung läuft über das Konto des Vertreters. Dieser muss das unterschriebene Formular im eigenen FinanzOnline-Account unter „Vertretungsverhältnis verwalten“ hochladen. Eine Einreichung per Post ist ausgeschlossen. Nach der Aktivierung kann der Vertreter alle Funktionen des Kontoinhabers nutzen – von der Steuererklärung bis zur Änderung der Bankverbindung.
Klare Regeln für Vertreter und Hilfesuchende
Das Ministerium hat strenge Kriterien festgelegt, um Missbrauch vorzubeugen. Der vertraute Vertreter muss volljährig und geschäftsfähig sein. Er benötigt einen Hochsicherheits-Login wie ID Austria oder EU-Login. Um eine gewerbliche Nutzung zu verhindern, darf eine Person maximal vier andere vertreten.
Der Service richtet sich gezielt an Menschen mit einfachen Steuerverhältnissen. Voraussetzung ist, dass der Hilfesuchende Einkünfte ausschließlich aus nicht-selbstständiger Arbeit bezieht, also etwa Angestelltengehalt oder Pension. Auch er muss volljährig und geschäftsfähig sein. Die Vertretung muss zwingend unentgeltlich erfolgen. Sie ist als Hilfsangebot im privaten Umfeld gedacht, nicht als Ersatz für den Steuerberater.
Antwort auf langjährige Forderungen
Die Neuerung stößt auf breite Zustimmung, besonders bei Seniorenvertretungen. Pensionistenverbände hatten lange für eine solche Lösung geworben. Viele Ältere taten sich schwer mit der verpflichtenden Nutzung von FinanzOnline und ID Austria. Die digitale Vertretung ist eine direkte Antwort auf diese Probleme.
Doch das System setzt voll auf Vertrauen. Der Bevollmächtigte erhält vollen Zugriff auf sensible Finanzdaten. Die integrierten Sicherheitsvorkehrungen sind daher essenziell. Jede Aktion wird protokolliert. Und: Die Vollmacht kann von beiden Seiten jederzeit widerrufen werden.
Vorbild für andere E-Government-Portale?
Der Start der Vertrauenspersonen-Funktion könnte die Interaktion Tausender Österreicher mit dem Finanzamt grundlegend verändern. Indem der Staat Menschen befähigt, sich gegenseitig zu helfen, fördert er einen kooperativen Ansatz in der digitalen Verwaltung.
Bei erfolgreicher Umsetzung könnte das Modell Schule machen – sowohl in anderen österreichischen Behördenportalen als auch international. Das Finanzministerium will die Nutzung und das Feedback nun genau beobachten. Das Ziel bleibt klar: Verwaltungsprozesse durch sichere digitale Lösungen zu vereinfachen. Zusammen mit der Einführung digitaler Identitäten wie ID Austria festigt FinanzOnline so seine Rolle als Grundpfeiler der international anerkannten E-Government-Infrastruktur Österreichs.
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