Finanzministerium stellt Weichen für grüne Gebäudesanierung
02.02.2026 - 18:04:11Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem neuen Schreiben die steuerliche Behandlung von energetischen Gebäudesanierungen grundlegend geklärt. Die Anweisung vom 26. Januar 2026 schafft endlich Rechtssicherheit – und zwingt Unternehmen zu einer komplexen Neuberechnung ihrer Steuerlast. Der Kern: Viele Modernisierungskosten dürfen sofort steuerlich abgeschrieben werden, müssen in der Handelsbilanz aber aktiviert werden. Diese Diskrepanz löst die Bildung passiver latenter Steuern aus.
Ministerium beendet jahrzehntealte Grauzone
Das BMF-Schreiben ersetzt eine über 20 Jahre alte Regelung. Es legt nun detailliert fest, wann Aufwendungen für große Modernisierungsprojekte als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen oder als aktivierungspflichtige Herstellungskosten gelten. Die Neuregelung reagiert auf den technischen Fortschritt im Baugewerbe und berücksichtigt Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).
Konkret betrifft dies den Einbau von erneuerbaren Energiesystemen, hochwertiger Dämmung und moderner Heizungs- oder Lüftungstechnik. Das Ministerium tendiert dabei klar dazu, viele groß angelegte, energiezentrierte Sanierungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben einzustufen. Das schafft einen starken steuerlichen Anreiz für Investitionen in Klimaschutz.
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Der direkte Weg zu passiven latenten Steuern
Genau hier entsteht die neue Herausforderung für die Bilanzierung. Während das Finanzamt die Kosten sofort anerkennt, verlangen die handelsrechtlichen Grundsätze (HGB) häufig eine Aktivierung. Schließlich erhöhen die Maßnahmen den Wert und die Nutzungsdauer des Gebäudes.
Diese Diskrepanz führt zu temporären Differenzen: In der Handelsbilanz wird kurzfristig ein höherer Gewinn ausgewiesen als in der Steuerbilanz. Unternehmen sind deshalb verpflichtet, eine passive latente Steuerverbindlichkeit zu bilden. Diese rechnet die künftige Steuerzahlung vor, die fällig wird, wenn sich der temporäre Unterschied auflöst – etwa bei einem späteren Verkauf des Gebäudes. Die Berechnung und Ausweisung dieser Verbindlichkeiten ist durch § 274 HGB vorgeschrieben.
Die zweischneidige Wirkung für Unternehmen
Die neue Regelung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits bietet der sofortige Steuerabzug einen erheblichen Liquiditätsvorteil und fördert Investitionen in grüne Technologien. Das unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung.
Andererseits steigt der buchhalterische Aufwand erheblich. Unternehmen müssen die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz akribisch nachverfolgen. Jede Sanierungsmaßnahme muss genau dokumentiert werden, um die gewählte Behandlung in beiden Rechenwerken zu begründen. Die Zusammenarbeit zwischen Buchhaltung und Steuerberatung wird noch enger werden.
Steuerpolitik als Instrument für Nachhaltigkeit
Die Klarstellung ist Teil einer größeren Entwicklung: Die Steuerpolitik wird zunehmend als Hebel für ESG-Ziele (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) genutzt. Die Spannung zwischen Bilanzrecht und Steuerrecht wird hier besonders sichtbar. Während das Bilanzrecht den wahrheitsgemäßen Unternehmenswert abbilden soll, nutzt der Gesetzgeber das Steuerrecht, um gewünschtes Wirtschaftsverhalten zu fördern.
Die Bewertung der latenten Steuern wird zudem von anderen Gesetzesänderungen beeinflusst. Die geplante, schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028, die 2025 beschlossen wurde, muss in die langfristigen Berechnungen einfließen.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Für alle Firmen, die energetische Sanierungen planen oder durchführen, ist sofortiges Handeln geboten. Die neue BMF-Richtlinie muss unverzüglich in die Finanz- und Steuerplanung integriert werden. Robuste Prozesse zur Erfassung der temporären Differenzen sind essenziell.
Trotz des administrativen Aufwands überwiegt der Vorteil: Die lang ersehnte Rechtssicherheit schafft Planbarkeit für Investitionen, die für den klimafreundlichen Gebäudebestand Deutschlands unverzichtbar sind. Eine vorausschauende Planung ist der Schlüssel, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und gleichzeitig eine korrekte Finanzberichterstattung zu gewährleisten.
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