Finanzgericht, Erben

Finanzgericht stärkt Erben bei Unternehmensverkäufen

16.01.2026 - 23:32:12

Ein Gerichtsurteil definiert den tatsächlichen Eigentumsübergang als entscheidend für Steuerfristen, nicht den Kaufvertrag. Dies gibt bei langen Verkaufsprozessen mehr Planungssicherheit.

Ein Gerichtsurteil verschafft Unternehmerfamilien mehr Planungssicherheit bei langwierigen Verkaufsprozessen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für steuerliche Haltefristen nicht der Kaufvertrag, sondern erst der tatsächliche Eigentumsübergang zählt. Diese Auslegung widerspricht der bisherigen Praxis der Finanzämter.

Entscheidung mit Signalwirkung für Familienunternehmen

Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster urteilte am 12. Dezember 2025, dass ein schädlicher Verstoß gegen die Haltefristen der Erbschaftsteuer erst mit der tatsächlichen Übertragung des Eigentums vorliegt – nicht bereits mit Abschluss des Kaufvertrags. Die am 15. Januar bekannt gewordene Entscheidung (Az. 3 K 695/24 Erb) betrifft die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG.

Diese Regelung gewährt Erben erhebliche Steuererleichterungen, wenn sie das geerbte oder geschenkte Unternehmen fünf oder sieben Jahre fortführen. Ein vorzeitiger Verkauf kann bisher zum vollständigen Wegfall der Begünstigung und zu hohen Steuernachforderungen führen. Die Finanzverwaltung wertete bislang oft schon die Vertragsunterzeichnung als schädlichen Verkauf.

Konkreter Fall: Verkauf mit behördlicher Genehmigungspflicht

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Klägerin 2013 und 2015 steuerbegünstigte Unterbeteiligungen an der Firma ihres Vaters erhalten. Im März 2020 verpflichtete sich der Vater vertraglich zum Verkauf seines Anteils. Der Vollzug hing jedoch von der Genehmigung der Europäischen Zentralbank ab, die erst im September 2021 erteilt wurde.

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Das Finanzamt sah bereits den Kaufvertrag von 2020 als Verstoß gegen die siebenjährige Haltefrist und forderte Steuern nach. Das Gericht widersprach: Entscheidend sei nicht das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern das dingliche Rechtsgeschäft – der tatsächliche Eigentumsübergang.

Mehr Rechtssicherheit für komplexe Transaktionen

Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung. Unternehmensverkäufe sind oft langwierig: Zwischen Vertragsunterzeichnung (“Signing”) und Vollzug (“Closing”) können Monate oder Jahre vergehen, besonders bei benötigten behördlichen Genehmigungen.

“Die Sichtweise des Gerichts entspricht der wirtschaftlichen Realität”, kommentiert ein Steuerexperte. “Bisher schwebte das Damoklesschwert der Steuernachforderung bereits über der Vertragsunterzeichnung.” Das Urteil stärkt die Position der Steuerpflichtigen und gibt mehr Planungssicherheit bei komplexen Transaktionen.

Bundesfinanzhof muss letztlich entscheiden

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, da die Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat. Das Verfahren läuft in München unter dem Aktenzeichen II R 1/26.

Die Richter in Münster stellen sich mit ihrer Auslegung gegen die Verwaltungsanweisungen in den Erbschaftsteuer-Richtlinien. Bestätigt der BFH das Urteil, müsste die Finanzverwaltung ihre Praxis bundesweit anpassen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung raten Experten Erben und ihren Beratern weiterhin zur größten Sorgfalt.

Parallel dazu wird das Bundesverfassungsgericht noch 2026 über die Verfassungsmäßigkeit der Betriebsvermögensprivilegien insgesamt entscheiden. Das könnte zu einer grundlegenden Reform der Erbschaftsteuer führen – unabhängig vom aktuellen Verfahren in Münster.

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