Fernheizwerk, Neukölln

Fernheizwerk Neukölln: GModG-Kabinettsvorlage Mitte Mai

03.05.2026 - 07:29:31 | boerse-global.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt neue Kostenregeln für Mieter und Vermieter sowie steigende Absätze bei Wärmepumpen.

Fernheizwerk Neukölln: GModG-Kabinettsvorlage Mitte Mai - Foto: über boerse-global.de
Fernheizwerk Neukölln: GModG-Kabinettsvorlage Mitte Mai - Foto: über boerse-global.de

Schwarz-Rot plant den Umbau der deutschen Wärmewende. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige Regelwerk ablösen und die Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern neu ordnen. Für Unternehmen im Sektor und deren Investoren bedeutet dies eine Abkehr von gewohnten Planungsgrundlagen.

Kostenbremse und neue Brennstoff-Vorgaben

Ein Kernpunkt der politischen Einigung ist die geplante Kostenbremse für Mieter. Werden neue Gas- oder Ölheizungen installiert, sollen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten sowie die Gasnetzentgelte hälftig teilen. Diese Regelung gilt nach einem Heizungstausch für neue und bestehende Mietverhältnisse.

Ab dem Jahr 2029 greift zudem die sogenannte „Bio-Treppe“. Diese schreibt für neue fossile Heizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor. Ziel ist eine vollständige Umstellung bis zum Jahr 2040.

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Markt reagiert auf regulatorischen Wandel

Die Bundesregierung passt parallel dazu die Zeitpläne für bestehende Vorgaben an. Die 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien in Großstädten soll nun erst zum 1. November 2026 verbindlich werden. Damit will Berlin Marktverwirrungen in der Übergangsphase zum neuen Gesetz verhindern.

Indes zeigt der Markt eine deutliche Dynamik. Im ersten Quartal 2026 stieg der Absatz von Heizungssystemen um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Wärmepumpen trugen dabei maßgeblich zum Wachstum bei und unterstreichen den Trend zur technologischen Neuausrichtung.

Herausforderungen für Versorger

Für Spezialisten wie das Fernheizwerk Neukoelln bleibt die kommunale Wärmeplanung die entscheidende Richtgröße. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss diese Planung bis Juni 2026 stehen. Immobilienverbände kritisieren die neuen Pläne jedoch bereits und befürchten eine Investitionsbremse durch die geplante Kostenverteilung.

Mitte Mai soll der Gesetzentwurf in das Kabinett eingebracht werden. Die Details dieser Vorlage bestimmen maßgeblich die künftigen Ertragsperspektiven für Fernwärme- und Gasinfrastrukturen.

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