Fernablesbare Heizungszähler: Vermieter müssen bis Ende 2026 umrüsten
25.01.2026 - 21:34:11Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Heiz- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein. Diese Pflicht aus der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) betrifft Millionen Geräte in deutschen Mietshäusern. Vermieter stehen vor einem großen Umrüstprojekt.
Die Frist rückt unaufhaltsam näher. Seit Ende 2021 dürfen bei Neuinstallationen nur noch fernablesbare Geräte verbaut werden. Für den riesigen Bestand an alten Zählern läuft die Übergangsfrist nun ab. Ab 2027 sind nicht-fernablesbare Geräte nicht mehr zulässig.
Was die neue Technik bringt
Die Umstellung ist die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Technik, oft als Walk-by- oder Drive-by-Verfahren bezeichnet, erlaubt es, Verbrauchsdaten per Funk auszulesen. Der Messdienstleister muss die Wohnung nicht mehr betreten.
Das spart Zeit und Aufwand. Neue Geräte müssen zudem an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein, was die Datensicherheit erhöhen soll. Doch was bedeutet das konkret für Vermieter und Mieter?
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Wer zahlt – und wer muss handeln?
Die Verantwortung für die fristgerechte Umrüstung liegt klar beim Vermieter. Er trägt zunächst die Kosten für neue Geräte oder deren Nachrüstung. Die reinen Anschaffungskosten können nicht direkt auf die Mieter umgelegt werden.
Allerdings sind zwei Szenarien möglich:
* Kauf und Einbau als Modernisierung: Dies kann eine Mieterhöhung rechtfertigen.
* Gerätemiete: Die laufenden Mietkosten sind umlagefähige Betriebskosten.
Die Konsequenzen bei Untätigkeit sind spürbar: Mieter können ihre Heizkostenabrechnung um bis zu drei Prozent kürzen, wenn keine fernablesbaren Zähler installiert sind.
Mehr Transparenz, monatlich statt jährlich
Mit der neuen Technik kommt eine weitere Pflicht: die unterjährige Verbrauchsinformation. Sobald fernablesbare Zähler installiert sind, müssen Vermieter ihren Mietern monatlich eine Verbrauchsübersicht zukommen lassen – digital oder per Post.
Diese Berichte sollen helfen, „Energiefresser“ schneller zu erkennen. Sie enthalten:
* Den aktuellen Verbrauch
* Einen Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat
* Eine Einordnung gegenüber einem Durchschnittshaushalt
Das Ziel ist klar: Mieter sollen ihr Verhalten zeitnah anpassen können, statt erst mit der jährlichen Abrechnung von einer hohen Nachzahlung überrascht zu werden. Wer dieser Informationspflicht nicht nachkommt, riskiert eine weitere Abrechnungskürzung von bis zu drei Prozent.
Ein Wettlauf gegen die Zeit
Die Immobilienwirtschaft steht vor einer logistische Herausforderung. Die flächendeckende Umrüstung erfordert massive Investitionen und eine reibungslose Koordination zwischen Eigentümern, Hausverwaltungen und Dienstleistern.
Fragen zur Verfügbarkeit von Fachkräften für die Installation bleiben. Ausnahmen gibt es nur in technisch begründeten Härtefällen. Für die allermeisten Mietshäuser ist die Digitalisierung der Zähler alternativlos. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Branche den Termin packt.
PS: Mit der Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation drohen neue Reibungspunkte zwischen Vermietern und Mietern – bis zu drei Prozent Abzug der Abrechnung sind möglich, wenn Informationspflichten nicht erfüllt werden. Sichern Sie sich den kompakten Gratis-Report für Vermieter: Praxistipps zur formgerechten Verbrauchsinfo, Mustertexte für die Mieterkommunikation und Hinweise, wie Sie Nachforderungen und Streitigkeiten vermeiden. Kostenlosen Betriebskosten-Guide sichern


