Fehlbelegungsabgabe spaltet die Wohnungspolitik
01.01.2026 - 23:10:12Die Bundesregierung plant eine Zusatzabgabe für Besserverdiener in Sozialwohnungen. Der Vorstoß von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt zum Jahresstart auf heftigen Widerstand aus der Immobilienwirtschaft.
Gleichzeitig treten heute neue Regeln für Mieter und Vermieter in Kraft. Die Mietobergrenzen für geförderten Wohnraum steigen und der CO2-Preis wird angehoben. Das verschärft die Debatte um bezahlbares Wohnen zusätzlich.
Hessen als Vorbild für bundesweite Abgabe
Das Bauministerium will eine bundesweite Fehlbelegungsabgabe nach hessischem Vorbild einführen. Dort zahlen Mieter einen Ausgleich, wenn ihr Einkommen die Fördergrenze um mehr als 20 Prozent überschreitet.
Kern der Idee ist ein oft zitiertes Beispiel: Ein Architekt zieht als Student in eine Sozialwohnung ein, verdient später gut, profitiert aber weiter von der niedrigen Miete. Die Abgabe soll diese “Fehlförderung” abschöpfen.
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Das eingenommene Geld soll direkt in den Bau neuer Sozialwohnungen fließen. Doch kann eine solche Abgabe wirklich den dringend benötigten Wohnraum finanzieren?
Kritik: “Stille Zusatzmiete” ohne Wirkung
Branchenexperten und Portalanalysten wie von Immowelt lehnen den Plan ab. Sie warnen vor einer “stillen Zusatzmiete”, die mehr Bürokratie schafft als Einnahmen.
- Der Verwaltungsaufwand für Einkommensprüfungen wäre enorm.
- Die soziale Durchmischung in Stadtteilen könnte leiden, wenn Besserverdiener ausziehen.
- Die eigentlichen Probleme – hohe Baukosten und lange Genehmigungsverfahren – würden vernachlässigt.
Befürworter halten dagegen: In der aktuellen Haushaltslage sei jeder Euro für den sozialen Wohnungsbau entscheidend.
Was sich ab heute konkret ändert
Während über die Abgabe noch gestritten wird, gelten ab dem 1. Januar 2026 bereits neue Regelungen:
- Höhere Mieten: Die Mietobergrenzen und Pauschalen für öffentlich geförderten Wohnraum wurden angehoben. Vermieter dürfen die Mieten nun anpassen.
- Teureres Heizen: Der nationale CO2-Preis ist gestiegen. Das verteuert die Heizkosten. Vermieter müssen die Kosten gemäß einem Stufenmodell aufteilen, das vom energetischen Zustand des Hauses abhängt.
Diese direkten finanziellen Belastungen unterstreichen die Dringlichkeit der politischen Debatte.
Ein System unter massivem Druck
Die Diskussion trifft auf einen angespannten Markt. Der Neubau von Sozialwohnungen kommt nicht hinterher, während immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen.
Die Fehlbelegungsabgabe erscheint da manchen Beobachtern wie ein Ablenkungsmanöver. Ob das hessische Modell bundesweit funktioniert, wird zum Streitpunkt der kommenden Wochen. Das Bauministerium muss seinen Vorstoß aus dem November 2025 nun in einen konkreten Gesetzentwurf gießen.
Parallel laufen weitere Fristen: Großstädte müssen bis Ende Juni 2026 ihre kommunalen Wärmepläne vorlegen. Für die Immobilienbranche steht ein Jahr voller regulatorischer Herausforderungen an.
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