FBHM-117: Neue Sicherheitsregeln für CNC-Holzmaschinen
31.01.2026 - 22:33:11Deutsche Sicherheitsbehörden verschärfen die Vorgaben für computergesteuerte Holzbearbeitungsmaschinen. Eine überarbeitete Richtlinie zwingt Tischlereien und Möbelhersteller zum sofortigen Handeln.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) haben im Januar 2026 eine entscheidende Aktualisierung der Sicherheitsvorschriften veröffentlicht. Die Neufassung des Dokuments „FBHM-117“ definiert den aktuellen Stand der Technik für CNC-Bearbeitungszentren in der Holzindustrie. Für Betriebe bedeutet das: Alte Sicherheitsbewertungen sind ab sofort ungültig.
Was die neue Richtlinie konkret fordert
Das überarbeitete Regelwerk mit dem Titel „CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung – Bau und Ausrüstung zum sicheren Verwenden“ dient als praktische Checkliste. Es hilft Unternehmen, ihre Pflichten aus der strengen Betriebssicherheitsverordnung zu erfüllen. In Deutschland gilt kein Bestandsschutz für alte Maschinen – jede Anlage muss nach aktuellen Maßstäben sicher sein.
Die FBHM-117 konzentriert sich auf die größten Risiken, die aus Unfalldaten bekannt sind. Ihr Ziel ist eine wirksame Prävention ohne übermäßigen Bürokratieaufwand. Der Kern: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen müssen ineinandergreifen, um Bedienpersonal zu schützen.
Viele Betriebe unterschätzen die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen – und riskieren damit Bußgelder oder Nachforderungen bei Kontrollen. Die neue FBHM-117 macht klar: Alte Bewertungen reichen nicht mehr, jetzt ist ein systematischer Abgleich erforderlich. Unser kostenloser Leitfaden liefert fertige Vorlagen, praxisnahe Checklisten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sicherheitsverantwortliche CNC-Anlagen rechtssicher beurteilen und dokumentieren können. So sparen Sie Zeit und sind für Prüfungen der Berufsgenossenschaft bestens vorbereitet. Gefährdungsbeurteilung-Checklisten jetzt kostenlos herunterladen
Diese Gefahren stehen im Fokus
CNC-Maschinen vereinen traditionelle Gefahren der Holzbearbeitung mit neuen Risiken durch Automatisierung und Hochgeschwindigkeitsbetrieb. Die Richtlinie adressiert vier Hauptgefahrenbereiche:
Erstens den Kontakt mit rotierenden Werkzeugen und beweglichen Maschinenteilen. Zweitens das Hochgeschwindigkeits-Auswerfen von Werkstücken oder Werkzeugbruchstücken – eine oft unterschätzte Gefahr. Drittens Quetsch- und Stoßverletzungen durch bewegliche Portale und Tische.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt viertens auf dem Schutz vor langfristigen Gesundheitsrisiken. Dazu gehört die effektive Absaugung von Holzstaub, der Atemwegserkrankungen und sogar Tumorbildung verursachen kann. Auch Maßnahmen gegen Gehörschäden durch hohe Lärmpegel sind vorgeschrieben.
So müssen Betriebe jetzt reagieren
Die Ankündigung einer „Überarbeitung“ hat konkrete Konsequenzen: Betriebe können sich nicht mehr auf Risikobewertungen nach der alten Fassung berufen. Sicherheitsverantwortliche müssen die neue Publikation umgehend beziehen und ihre bestehenden CNC-Anlagen überprüfen.
Dieser Abgleich betrifft alle Sicherheitseinrichtungen – von Schutzhüllen und Lichtschranken über Absauganlagen bis zu softwarebasierten Sicherheitsfunktionen. Die Revision ist Teil einer breiteren Initiative der Aufsichtsbehörden. Parallel wurden in diesem Monat auch Richtlinien für Explosionsschutz in Galvanikbetrieben und neue Cybersicherheitsregeln für steuerungstechnische Systeme aktualisiert.
Proaktive Sicherheitsaudits werden Pflicht
Die Berufsgenossenschaften drängen auf schnelles Handeln. Der erste Schritt ist der Download des aktualisierten Dokuments aus der DGUV-Publikationsdatenbank. Anschließend müssen alle relevanten Maschinen einem umfassenden Audit unterzogen werden.
Je nach Ergebnis werden viele Betriebe Nachrüstungen planen und budgetieren müssen. Ältere Maschinen benötigen möglicherweise neue Sicherheitskomponenten. Auch organisatorische Abläufe und Schulungsprotokolle sind anzupassen. Maschinenhersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass neue Geräte für den deutschen Markt der aktualisierten Richtlinie entsprechen. Diese Investition in Sicherheit dient nicht nur der Rechtskonformität, sondern schützt vor schweren Unfällen und Berufskrankheiten.
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