EU-Untersuchung, Influencer

Fast vier von fünf Influencern und Influencerinnen machen einer Untersuchung von Verbraucherschützern und der EU-Kommission zufolge Werbung auf ihren Kanälen nicht eindeutig kenntlich.

14.02.2024 - 16:39:23

EU-Untersuchung: Influencer schlampen bei Kennzeichnung von Werbung

Obwohl 97 Prozent der untersuchten Internet-Bekanntheiten kommerzielle Inhalte veröffentlichen würden, mache nur ein kleiner Teil diese transparent, hieß es in einer Mitteilung der Kommission am Mittwoch. Außerdem würden 78 Prozent der untersuchten Influencerinnen und Influencer eine gewerbliche Tätigkeit ausführen, doch nur 36 Prozent seien auf nationaler Ebene als Händlerinnen oder Händler registriert.

Nach europäischem Recht müssen kommerzielle Inhalte in den sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden. Das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) hatte in der EU-weit abgestimmten Untersuchung Social-Media-Profile genau unter die Lupe genommen. Die beteiligten Behörden und Verbände wollten wissen, ob Influencer-Werbung in sozialen Medien ausreichend als solche gekennzeichnet wird. Unter anderem waren EU-Mitgliedstaaten wie Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich und Schweden daran beteiligt.

Insgesamt hat das Netzwerk 576 Profile auf großen Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X (ehemals Twitter), Snapchat und Twitch untersucht. Davon hatten 82 über eine Million Follower, 301 bewegten sich zwischen 100 000 und einer Million Followern und 73 zwischen 5000 und 100 000 Followern. Thematisch sind die überprüften Influencer und Influencerinnen hauptsächlich in den Bereichen Mode, Lifestyle, Schönheit, Ernährung und Lebensmittel, Sport sowie Gaming aktiv.

Ab dem 17. Februar verschärfen sich die Regeln noch einmal: Dann findet das Gesetz über digitale Dienste (DSA) in der gesamten EU auf alle Online-Plattformen Anwendung. Internet-Größen, die als Händlerinnen oder Händler eingestuft werden, müssen dann beispielsweise Informationen zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit bereitstellen, bevor sie eine Online-Plattform nutzen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben oder anzubieten.

@ dpa.de