Exoskelette: Neue Sicherheitspflichten für Arbeitgeber ab 2026
04.01.2026 - 05:42:13Deutsche Unternehmen müssen den Einsatz aktiver Roboteranzüge ab sofort strenger überwachen. Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) hat zum Jahresbeginn 2026 einen neuen Risikobewertungsrahmen vorgelegt, der spezielle Sicherheitsunterweisungen für aktive Exoskelette vorschreibt. Die aktualisierte DGUV Regel 100-001 bildet die Grundlage.
Was bislang oft wie ein einfaches Werkzeug behandelt wurde, stuft der neue Entwurf als komplexes technisches Assistenzsystem ein. Der Bericht von bauhandwerk.de vom 3. Januar macht deutlich: Aktive Systeme mit Motoren oder Hydraulik bringen neue mechanische Risiken mit sich. Diese werden von herkömmlichen Gefährdungsbeurteilungen häufig übersehen.
Die überarbeitete Präventionsregel verlangt nun, dass die gesetzliche Unterweisungspflicht explizit die einzigartigen Betriebsparameter aktiver Exoskelette abdeckt. Für Sicherheitsverantwortliche bedeutet das mehr Aufwand – und mehr Verantwortung.
Viele Gefährdungsbeurteilungen übersehen die speziellen Risiken aktiver Exoskelette – von unbeabsichtigten Bewegungen bis zu Batterieschäden und Hygieneproblemen bei geteilten Geräten. Der kostenlose Download „Gefährdungsbeurteilung“ bietet praxiserprobte Vorlagen, Checklisten und einen Leitfaden, mit dem Sicherheitsfachkräfte und Betriebsverantwortliche rechtssichere GBU erstellen, die bei Kontrollen bestehen. Vermeiden Sie die sieben häufigsten Fehler und setzen Sie die IFA-Empfehlungen zügig um. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen kostenlos herunterladen
Die Unterweisung: Mehr als nur Anziehen
Eine generische Sicherheitseinweisung reicht 2026 nicht mehr aus. Die IFA-Empfehlungen sehen konkrete technische und physiologische Schulungsmodule vor.
Technik und Notfallmaßnahmen
Da aktive Exoskelette als Maschinen nach EU-Norm gelten, muss die Unterweisung nun drei Kernpunkte behandeln:
* Notfall-Ablegen: Verfahren für den schnellen Ausstieg bei Systemversagen oder leerer Batterie.
* Systemgrenzen: Arbeiter müssen lernen, die Belastungsgrenzen des Mensch-Maschine-Systems zu erkennen.
* Batteriesicherheit: Umgang mit Hochleistungs-Lithium-Ionen-Akkus, inklusive Ladevorschriften und Brandschutz.
Der menschliche Faktor
Die neuen Protokolle betonen auch die Schnittstelle zwischen Maschine und Träger. Pflicht sind nun Pausen zur Vermeidung von Hautirritationen durch Gurte und Aktoren. Für zwischen Schichten geteilte Geräte sind Hygienepläne verbindlich, um biologische Gefahren auszuschließen.
Aktive vs. passive Systeme: Ein entscheidender Unterschied
Die Januar-Updates ziehen eine klare regulatorische Trennlinie. Passive Systeme stützen durch Federn und elastische Elemente. Aktive Systeme verstärken die Kraft durch angetriebene Aktoren.
Der neue IFA-Rahmen verlangt für aktive Exoskelette dieselbe Sorgfalt wie für Elektrowerkzeuge. Die Unterweisung muss das Risiko „unbeabsichtigter Bewegung“ adressieren – wenn ein Sensor eine Geste falsch interpretiert und zu einer ruckartigen Bewegung führt.
Bei passiven Systemen liegt der Fokus weiterhin auf korrektem Sitz und der Vermeidung von „falscher Sicherheit“. Dabei überschätzen Nutzer ihre Belastbarkeit, weil sie sich durch die Federung unverwundbar fühlen.
Hilfsmittel für die Umsetzung
Zur Unterstützung bietet die Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) ihre Entscheidungsmatrix an. Dieses Tool hilft Sicherheitsmanagern vor einer Beschaffung zu prüfen, ob ein Exoskelett für eine bestimmte Aufgabe überhaupt das richtige Mittel ist.
Fällt die Entscheidung für ein aktives System, leitet die Matrix durch die nötigen organisatorischen Maßnahmen – inklusive der nun standardisierten Unterweisungsthemen. Ziel ist es, den „Gadget-Effekt“ zu verhindern: die teure Anschaffung von Technik ohne die erforderliche Sicherheitsinfrastruktur.
Markt wächst – Regeln sollen Adoption erleichtern
Die Klarstellung kommt zum richtigen Zeitpunkt. Der Markt für aktive Exoskelette in Deutschland soll 2026 spürbar wachsen, getrieben von Fachkräftemangel und alternder Belegschaft in Logistik, Produktion und Bau.
Indem die Behörden die Anforderungen zu Jahresbeginn standardisieren, wollen sie die Einführung beschleunigen. Unternehmen, die ihre Sicherheitsunterweisungen proaktiv anpassen, dürften bei Kontrollen der Berufsgenossenschaften weniger Probleme haben.
Branchenkenner rechnen damit, dass die zweite Jahreshälfte 2026 eine Integration dieser Leitlinien in branchenspezifische DGUV-Regeln bringen könnte. Die „Exoskelett-Sicherheitsunterweisung“ könnte so zum Standardmodul in der Ausbildung körperlich arbeitender Berufe werden.
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