EuGH-Urteil zu NTH Haustechnik: Wird illegal erlangter Beweis zulässig?
14.01.2026 - 14:13:12Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte mit seinem bevorstehenden Urteil im Fall NTH Haustechnik GmbH die Beweisführung in Arbeits- und Zivilrechtsstreiten grundlegend verändern. Die Entscheidung wird klären, ob Beweismittel, die durch Datenschutzverstöße gewonnen wurden, vor Gericht verwendet werden dürfen.
Schlüsselstellung der Generalanwältin
Im Zentrum der Debatte steht die Stellungnahme der Generalanwältin vom 16. Oktober 2025. Sie vertrat die Auffassung, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kein generelles Verbot für die Verwendung rechtswidrig erworbener Beweise vorschreibt. Die Zulässigkeit sei vielmehr eine Frage der nationalen Verfahrensautonomie.
Die Kernaussage: Ein Verstoß gegen die DSGVO führt nicht automatisch zur Unverwertbarkeit des Beweismittels. Nationale Gerichte müssten stattdessen abwägen – zwischen den Rechten des Betroffenen und dem Recht auf einen effektiven Rechtsbehelf sowie ein faires Verfahren.
Was das für Arbeitgeber bedeutet
Rechtsexperten analysieren diese Woche die konkreten Folgen für Unternehmen. Sollte der EuGH der Linie der Generalanwältin folgen, erhielten Arbeitgeber mehr Handlungsspielraum bei internen Ermittlungen.
Viele Unternehmen unterschätzen die datenschutzrechtlichen Risiken interner Ermittlungen. Eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kann nicht nur die Beweiserhebung gefährden, sondern auch zu Bußgeldern führen. Das kostenlose E‑Book erklärt praxisnah, wann eine DSFA Pflicht wird, welche Risiken dokumentiert werden müssen und liefert sofort einsetzbare Muster‑Vorlagen für interne Untersuchungen. Jetzt DSFA-Leitfaden herunterladen
Ein Beispiel: Wird die private Kommunikation eines Mitarbeiters ohne korrekte Benachrichtigung überwacht und liefert dies Hinweise auf Diebstahl, wäre dieses Beweismittel nicht von vornherein unzulässig. Die Gerichte müssten prüfen, ob der Eingriff in die Privatsphäre im Verhältnis zur Schwere des Verdachts stand.
Das Expertenforum Arbeitsrecht betonte am 14. Januar, dass dieser „Abwägungsansatz“ mehr Rechtssicherheit schaffen würde. Unternehmen könnten Erkenntnisse aus internen Audits nutzen, selbst wenn bei der Datenerhebung Verfahrensfehler unterlaufen sind – vorausgesetzt, der Eingriff war nicht unverhältnismäßig.
Trendwende im Datenschutzrecht?
Der Fall reiht sich in einen größeren Trend ein: Die europäische Rechtsprechung bewegt sich weg von starrer Formstrenge hin zu einer pragmatischeren Abwägung. Parallelen werden zu den EncroChat-Verfahren gezogen, in denen es um die Verwertung von Geheimdienstdaten ging.
Rechtskommentatoren von CMS sehen im Urteil einen von mehreren entscheidenden Bausteinen für die künftige DSGVO-Haftungslage 2026. Die Devise lautet zunehmend: Ein formaler Verstoß macht nachfolgende Handlungen nicht automatisch nichtig.
Doch Datenschützer schlagen Alarm. Sie warnen, dass die abschreckende Wirkung der DSGVO geschwächt werden könnte. Wenn Beweise aus Verstößen zugelassen bleiben, fehle Organisationen der Anreiz, bei Ermittlungen die Privatsphäre strikt zu wahren.
Ausblick auf das Grundsatzurteil
Mit der Wiederaufnahme der Sitzungen wird das Urteil in den kommenden Monaten erwartet. Es wird die maßgebliche Auslegung von Artikel 17 (Recht auf Löschung) und Artikel 5 (Grundsätze der Verarbeitung) der DSGVO im Zivilprozess liefern.
Bis dahin raten Rechtsberater Unternehmen zu größter Sorgfalt. Interne Untersuchungsprotokolle sollten auf Transparenz und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. So lassen sich Datenschutzrisiken minimieren – unabhängig davon, wie der EuGH am Ende entscheidet. Das Urteil wird für Jahre ein Maßstab sein, wie nationale Gerichte DSGVO-Vorgaben in ihr Verfahrensrecht integrieren.
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