EUDR: System-Updates bereiten verschärfte Entwaldungsregeln vor
25.02.2026 - 07:01:22 | boerse-global.deDie EU schaltet ihr zentrales Kontrollsystem für entwaldungsfreie Produkte vorübergehend ab. Hintergrund sind technische Updates, die die kürzlich beschlossenen Erleichterungen für Unternehmen umsetzen.
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Seit Mitte Februar ist der Zugang zum EUDR-Informationssystem eingeschränkt. Die Europäische Kommission nutzt die Phase, um entscheidende Updates einzuspielen. Diese spiegeln die Ende 2025 beschlossenen Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wider. Für Unternehmen bedeutet dies eine kurze operative Pause. Gleichzeitig ist es ein Signal: Die technische Umsetzung der komplexen Regulierung schreitet voran.
System im Wartungsmodus: Was aktuell möglich ist
Der Live-Server des Systems steht seit dem 16. Februar im schreibgeschützten Modus. Nutzer können bestehende Einträge einsehen, aber keine neuen Sorgfaltserklärungen einreichen. Der separate Trainingsserver (ACCEPTANCE) wurde komplett abgeschaltet. Neue Registrierungen sind auf beiden Plattformen derzeit nicht möglich.
Die Kommission will Mitte April mitteilen, wann das aktualisierte System wieder vollständig zur Verfügung steht. Diese technische Umbauphase soll einen reibungslosen Start zu den neuen, späteren Fristen gewährleisten.
Neue Fristen: Mehr Zeit für die Umsetzung
Die Updates erfolgen vor dem Hintergrund eines offiziell verschobenen Zeitplans. Nach massivem Druck aus der Wirtschaft hat die EU längere Übergangsfristen beschlossen.
Für mittlere und große Unternehmen gilt die Verordnung nun verbindlich ab 30. Dezember 2026. Kleine und Kleinstunternehmen haben noch mehr Vorlauf. Für sie starten die Pflichten erst am 30. Juni 2027. Die Verlängerung soll helfen, technische Herausforderungen – insbesondere bei der Dateneinreichung – zu bewältigen.
Weniger Bürokratie: Diese Erleichterungen gelten
Neben mehr Zeit gibt es auch inhaltliche Vereinfachungen. Die größte Änderung betrifft die Verantwortungskette. Künftig muss nur noch der erster Inverkehrbringer eines Produkts auf dem EU-Markt eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben. Damit sind in der Regel nur noch Importeure oder EU-Hersteller in der Pflicht.
Nachgelagerte Händler innerhalb der EU sind von dieser zentralen Meldepflicht befreit. Sie müssen lediglich die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung speichern und ihre direkten Lieferanten und Abnehmer dokumentieren. Die ursprünglich geplante, aufwändige Weitergabe der Nummer entlang der gesamten Lieferkette entfällt.
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Kernelemente bleiben: Das müssen Unternehmen leisten
Trotz der Erleichterungen bleiben die Kernpflichten für die verantwortlichen Unternehmen unverändert. Sie müssen ein robustes Sorgfaltspflichtsystem etablieren. Ziel ist der Nachweis, dass ihre Produkte entwaldungsfrei und legal sind.
Konkret bedeutet das: Die Waren dürfen nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden. Unternehmen müssen präzise Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen sammeln, eine Risikoanalyse durchführen und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Erst dann kann die rechtsverbindliche Erklärung im EU-System abgegeben werden – die Voraussetzung für den Verkauf.
Hintergrund: Balance zwischen Ökologie und Wirtschaft
Die Anpassungen sind eine direkte Reaktion auf massive Kritik. Wirtschaftsverbände und Mitgliedstaaten hatten die ursprüngliche Fassung als "Bürokratiemonster" bezeichnet und vor Lieferkettenstörungen gewarnt. Besonders die Sorge, das IT-System könnte der Datenflut nicht standhalten, trieb die Neuregelung voran.
Die aktuellen Systemupdates sind ein entscheidender Schritt zur technischen Machbarkeit. Sie zeigen den Versuch der EU, ambitionierte Umweltziele mit wirtschaftlicher Praktikabilität in Einklang zu bringen.
Nächste Schritte: Vorbereitungszeit nutzen
Die Kommission fordert Unternehmen auf, die gewonnene Zeit und die aktuelle Systempause intensiv zu nutzen. Sie sollten ihre Lieferketten analysieren und interne Prozesse anpassen.
Ein weiterer wichtiger Termin ist der 30. April 2026. Bis dahin muss die Kommission eine weitere Überprüfung der Verwaltungslast vorlegen und mögliche zusätzliche Vereinfachungen prüfen. Die Wiedereröffnung des aktualisierten Systems nach Mitte April wird ein zentraler Meilenstein sein. Ab dann können sich Firmen mit der schlankeren Plattform vertraut machen und die Finalvorbereitungen für den Start Ende 2026 treffen.
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