EUDR, Leitlinien

EUDR: Neue Leitlinien erleichtern Lieferketten-Compliance

02.01.2026 - 23:44:12

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden zur Wiederverwendung von Referenznummern veröffentlicht, der die Due-Diligence-Pflichten für Unternehmen vereinfacht und ihnen mehr Zeit für die Umsetzung bis Ende 2026 gibt.

Die EU-Kommission hat mit einem neuen Leitfaden zur Wiederverwendung von Referenznummern eine zentrale Hürde der Entwaldungsverordnung beseitigt. Deutsche Unternehmen gewinnen damit wertvolle Zeit für die Umsetzung.

Brüssel/Wien – Pünktlich zur Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auf Ende 2026 legt Brüssel einen entscheidenden Vereinfachungsmechanismus detailliert aus. Der neue Leitfaden zur Wiederverwendung von Referenznummern soll vor allem nachgelagerten Unternehmen in Deutschland und Österreich die komplexe Due-Diligence-Pflicht erleichtern. Statt jede Lieferkettenstufe neu zu prüfen, können sie künftig auf die Vorarbeit ihrer Zulieferer zurückgreifen.

Vereinfachung für verarbeitende Betriebe

Kern der Neuerung ist ein digitaler Trick: Verarbeitende Unternehmen müssen die Herkunft von Rohstoffen wie Kakao, Holz oder Kautschuk nicht mehr selbst lückenlos zurückverfolgen. Stattdessen können sie sich auf die Due-Diligence-Erklärung ihrer Vorlieferanten berufen.

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„Das ist ein Game-Changer für die gesamte verarbeitende Industrie“, kommentiert ein Branchenanalyst. „Ein Möbelhersteller muss nicht mehr jeden einzelnen Holzlieferanten prüfen, wenn sein Zulieferer bereits eine gültige Compliance-Bescheinigung hat.“

Die rechtliche Grundlage bietet Artikel 4(9) der EUDR. Voraussetzung ist, dass der Lieferant eine gültige Referenznummer samt dazugehörigem Verifikationscode im EU-System TRACES hinterlegt hat. Diese Kombination soll Manipulationen verhindern und die Echtheit der Erklärung absichern.

So funktioniert die technische Umsetzung

Die praktische Anwendung läuft über das EU-Handelsportal TRACES. Der Leitfaden schreibt klare Spielregeln für die digitale Weitergabe der Compliance-Daten vor:

  • Prüfpflicht: Abnehmer müssen die Gültigkeit der Referenznummer ihres Lieferanten in TRACES aktiv überprüfen. Das System markiert gesperrte oder widerrufene Erklärungen automatisch.
  • Bündelung erlaubt: Für komplexe Produkte wie Papier aus verschiedenen Zellstoff-Quellen können mehrere Referenznummern zu einer einzigen Erklärung zusammengefasst werden.
  • Aufbewahrungsfrist: Auch bei vereinfachter Due Diligence müssen die Referenznummern fünf Jahre lang dokumentiert bleiben – für mögliche behördliche Überprüfungen.

Die EU-Kommission hat die TRACES-Oberfläche bereits angepasst, um den Masseneingang von Referenznummern zu erleichtern. Eine manuelle Eingabe tausender Codes wäre sonst kaum praktikabel.

Verschiebung als strategische Atempause

Der detaillierte Leitfaden kommt zur rechten Zeit. Erst Ende Dezember 2025 hat die Kommission die Fristen für die EUDR endgültig verschoben:

  • Große und mittlere Unternehmen müssen erst ab dem 30. Dezember 2026 vollständig compliant sein.
  • Kleine und Mikrounternehmen erhalten sogar Aufschub bis zum 30. Juni 2027.

Experten warnen jedoch vor falscher Sicherheit. „Diese Verschiebung ist kein Aufschub, sondern eine strategische Pause“, betont eine Rechtsanalystin. „Das zusätzliche Jahr sollte genutzt werden, um die neuen Workflows zu testen und Lieferanten auf die Generierung der benötigten Referenznummern vorzubereiten.“

Neue Abhängigkeiten und nächste Schritte

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen überwiegend positiv, aber nicht unkritisch aus. Zwar löst der Leitfaden ein großes praktisches Problem – doch er schafft neue Abhängigkeiten.

„Das Risiko verschiebt sich“, erklärt ein Compliance-Experte. „Wenn die Referenznummer eines Zulieferers später wegen Verstößen ungültig wird, ist plötzlich auch die eigene Erklärung gefährdet.“ Der Leitfaden rät daher zu regelmäßigen Stichproben beim Compliance-Status wichtiger Lieferanten.

Die kommenden Monate werden entscheidend. Die EU-Kommission will noch branchenspezifische Fallbeispiele veröffentlichen, etwa für die Automobil- oder Verlagsindustrie. Unternehmen sollten jetzt handeln: Die Felder für Referenz- und Verifikationsnummer müssen zeitnah in die ERP-Systeme integriert werden, um 2026 reibungslos auf die neuen Regeln umstellen zu können.

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