EUDR, IT-System

EUDR: IT-System abgeschaltet, Unternehmen warten auf Vereinfachungen

28.02.2026 - 17:48:53 | boerse-global.de

Das zentrale IT-System für die EU-Entwaldungsverordnung ist für Wartungsarbeiten abgeschaltet. Die EU-Kommission passt es an neue Regeln an, während Unternehmen die Zeit für Compliance-Vorbereitungen nutzen sollen.

EUDR: IT-System abgeschaltet, Unternehmen warten auf Vereinfachungen - Foto: über boerse-global.de
EUDR: IT-System abgeschaltet, Unternehmen warten auf Vereinfachungen - Foto: über boerse-global.de

Die EU schaltet ihr zentrales IT-System für die Entwaldungsverordnung (EUDR) für Wartungsarbeiten ab. Die Maßnahme unterstreicht die anhaltenden technischen Herausforderungen vor dem verschobenen Start der umstrittenen Verordnung.

Seit Mitte Februar ist der Zugang zur zentralen Plattform stark eingeschränkt. Der Live-Server steht nur im Lesemodus, der Schulungsserver ist offline. Neuregistrierungen oder das Einreichen von Sorgfaltspflichterklärungen sind derzeit nicht möglich. Die EU-Kommission passt das System an die im Dezember 2025 beschlossenen Änderungen der Verordnung an. Die Wartung soll voraussichtlich bis Mitte April dauern.

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Kernsystem fällt in entscheidender Phase aus

Die Abschaltung erfolgt in einer heiklen Phase. Der Anwendungsbeginn der EUDR wurde bereits zum zweiten Mal verschoben. Große und mittlere Unternehmen müssen die Vorschriften nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten. Kleinstunternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit.

Das funktionierende IT-System ist ein Schlüssel für die gesamte Verordnung. Hier müssen Unternehmen künftig nachweisen, dass importierte Waren wie Rindfleisch, Kaffee oder Soja nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Der technische Ausfall zeigt: Die praktische Umsetzung bleibt eine enorme Herausforderung.

Vereinfachungen sollen Bürokratie abbauen

Mit der Verschiebung hat die EU auch inhaltliche Erleichterungen beschlossen. Die wichtigste Neuerung ist das „First-Touch-Prinzip“. Künftig trägt nur noch das Unternehmen die volle Verantwortung, das ein betroffenes Produkt erstmals in den EU-Markt einführt. Alle nachgelagerten Händler sind von der aufwändigen Sorgfaltspflicht befreit. Sie müssen lediglich die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung dokumentieren.

Doch die Kernpflichten bleiben. Unternehmen müssen lückenlos belegen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind und die Gesetze des Herkunftslandes einhalten. Die Sammlung präziser Geodaten der Anbauflächen erfordert weiterhin hohe Investitionen in Transparenzsysteme.

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Kommission kündigt „Vereinfachungspaket“ für April an

Die Hoffnungen der Wirtschaft richten sich nun auf ein für April angekündigtes „Vereinfachungspaket“. Bis zum 30. April will die EU-Kommission einen Evaluierungsbericht vorlegen. Er soll den bürokratischen Aufwand analysieren – besonders für kleine und mittlere Unternehmen.

Konkrete Erwartungen gibt es an Anpassungen der Produktliste. Diskutiert werden Ergänzungen wie Instantkaffee oder Seife auf Palmölbasis. Der Status von Leder bleibt umstritten. Klar ist aber: Eine grundlegende Neuverhandlung des Gesetzes ist ausgeschlossen. Auch das umstrittene Länder-Benchmarking, das Herkunftsländer nach Entwaldungsrisiko einstuft, wird vor dem Start nicht mehr überarbeitet.

Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?

Für deutsche Importeure und Händler von Agrarrohstoffen ist die Botschaft aus Brüssel eindeutig: Die gewonnene Zeit nutzen, nicht abwarten. Die Verordnung kommt. Experten raten dringend, jetzt Lieferketten zu analysieren und Compliance-Prozesse aufzubauen.

Nach der Wiederinbetriebnahme des IT-Systems im April und dem Evaluierungsbericht Ende April wird mehr Klarheit herrschen. Doch die grundlegende Richtung steht fest. Die EU will ihren Beitrag zur globalen Entwaldung stoppen – und setzt die Wirtschaft damit unter erheblichen Dokumentationsdruck. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die technischen Systeme und die vereinfachten Regeln für einen reibungslosen Start Ende 2026 ausreichen.

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