EUDR, Waldschutz-Gesetz

EUDR: EU verschiebt Waldschutz-Gesetz erneut bis Ende 2026

05.12.2025 - 02:21:12

Die Europäische Union gewährt Unternehmen eine weitere Atempause: Die umstrittene Entwaldungsverordnung EUDR wird zum zweiten Mal verschoben – diesmal bis Dezember 2026. Grund sind anhaltende Probleme mit dem IT-System der EU-Kommission.

Erst am späten Donnerstagabend einigten sich die EU-Unterhändler in Brüssel auf die erneute Verzögerung. Großunternehmen haben nun bis zum 30. Dezember 2026 Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Kleine und Kleinstunternehmen bekommen sogar bis zum 30. Juni 2027. Die ursprünglich für Dezember 2025 geplante Einführung scheitert damit an technischen Hürden – wie schon im Vorjahr.

Der Beschluss kam nur wenige Wochen vor dem eigentlichen Stichtag zustande. Ein Déjà-vu für die Branche: Bereits Ende 2024 musste die EU-Kommission einen Aufschub verkünden, weil das zentrale Meldesystem nicht stabil lief. Auch diesmal sind es IT-Pannen, die den Zeitplan durchkreuzen.

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Die Entscheidung fiel nicht ohne Kontroversen. Am 26. November votierte das EU-Parlament mit 402 zu 250 Stimmen für die Verschiebung. Der EU-Rat hatte bereits zuvor seine Zustimmung signalisiert. Die Fronten sind verhärtet: Während Wirtschaftsverbände aufatmen, laufen Umweltorganisationen Sturm gegen die Verzögerung.

Das Problem liegt tief im System: Die EU-Kommission räumte bereits im September 2025 ein, dass die IT-Infrastruktur unter hohen Datenlasten instabil bleibt. Millionen von Sorgfaltserklärungen sollen über die Plattform abgewickelt werden – doch das System ist offenbar noch nicht bereit dafür.

“Ziel ist es, die Änderung vor dem aktuellen Stichtag am 30. Dezember 2025 abzuschließen”, erklärte ein Vertreter des Rates. Tausende Händler und Unternehmen standen vor einem Compliance-Abgrund – die Verschiebung verschafft ihnen nun Rechtssicherheit.

Weniger Bürokratie für nachgelagerte Unternehmen

Neben der Zeitverlängerung bringt die Einigung auch inhaltliche Erleichterungen. Die EU reagiert damit auf den Druck der Wirtschaft, die vor einem Bürokratie-Tsunami warnte.

Die wichtigsten Vereinfachungen im Überblick:

  • Nachgelagerte Akteure: Händler und Betreiber weiter hinten in der Lieferkette müssen künftig keine vollständigen Sorgfaltserklärungen mehr einreichen, wenn das Produkt bereits registriert wurde. Ein Verweis auf die Ursprungsnummer des Erstimporteurs genügt.

  • Kleinbauern-Regelung: Mikrounternehmen und kleine landwirtschaftliche Betriebe kommen mit einer einmaligen, vereinfachten Erklärung durch – eine massive Entlastung für Landwirte und Forstbetriebe.

  • Niedrigrisiko-Länder: Produkte aus Regionen mit nachweislich geringem Entwaldungsrisiko unterliegen reduzierten Kontrollen. Diese Kategorisierung wurde bereits in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 vom April 2025 festgelegt.

Die Vereinfachungen zielen darauf ab, die Compliance-Last primär beim “Erstinverkehrbringer” zu belassen – und Doppelmeldungen entlang der Lieferkette zu verhindern.

Wirtschaft erleichtert, Umweltschützer erbost

Die Reaktionen fallen erwartungsgemäß gegensätzlich aus. Handelsverbände wie EuroCommerce begrüßen die Entscheidung als notwendig, um ein Lieferketten-Chaos zu vermeiden. “Die Abstimmung war ein Schritt zu einer praktikableren Regelung”, kommentierte ein Branchensprecher. Die gewonnene Zeit müsse nun genutzt werden, um die IT-Infrastruktur dauerhaft zu stabilisieren.

Ganz anders tönt es von Umweltorganisationen. Die NGO Earthsight, die illegale Entwaldung überwacht, spricht von einem “zweiten Schlag” gegen die Glaubwürdigkeit der EU.

“Die Abgeordneten haben erneut beschlossen, den Waldschutz auf Pause zu setzen und stattdessen zuzusehen, wie Entwaldungsprodukte für ein weiteres Jahr nach Europa strömen”, kritisierte ein Earthsight-Vertreter nach der Parlamentsabstimmung. Kritiker bemängeln, dass die wiederholten Verzögerungen jene Unternehmen bestrafen, die frühzeitig in Compliance-Systeme investierten – während Nachzügler belohnt werden.

Überprüfung bis April 2026 geplant

Der vereinbarte Text soll noch vor Jahresende 2025 vom Rat und Parlament förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Nur so tritt die Verschiebung rechtzeitig in Kraft.

Entscheidend: Die neue Vereinbarung verpflichtet die EU-Kommission zu einer umfassenden “Vereinfachungsüberprüfung” bis April 2026. Dabei werden die Funktionsfähigkeit des IT-Systems und die administrativen Auswirkungen auf Unternehmen analysiert. Die Tür für weitere Anpassungen vor dem Stichtag 2026 steht damit offen.

Für Importeure und Exporteure bedeutet das: Die kurzfristige Entlastung ändert nichts an den Kernanforderungen. Geolokalisierung und entwaldungsfreie Herkunftsnachweise bleiben Pflicht. Unternehmen sollten die Verlängerung bis 2026 nutzen, um ihre Datenerfassungsprozesse unter Realbedingungen zu testen – besonders da die Verantwortung des “Erstinverkehrbringers” zum zentralen Pfeiler des vereinfachten Rahmens wird.

Bleibt die Frage: Wird das dritte Mal ein Charm? Oder steht der EU 2026 die nächste peinliche Verschiebung bevor?

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