EUDR, Aufschub

EUDR: Aufschub bis 2026 und Befreiung für Druckerzeugnisse

03.12.2025 - 03:09:12

Die EU-Entwaldungsverordnung wird verschoben – und Bücher fallen raus. Das Europäische Parlament hat einen einjährigen Aufschub beschlossen und Druckerzeugnisse vom Anwendungsbereich ausgenommen. Während die entscheidenden Verhandlungen diese Woche laufen, drängt die Kommission Unternehmen zur technischen Vorbereitung: Am 18. Dezember findet eine zentrale Schulung zum EUDR-Informationssystem statt.

Mit 402 gegen 250 Stimmen stimmte das Plenum am 26. November für die Verschiebung. Die neue verpflichtende Frist für große und mittlere Unternehmen: 30. Dezember 2026. Kleine und Kleinstunternehmen erhalten sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Doch das Parlament ging über die Position des Rates hinaus – und befreite Druckerzeugnisse komplett von den Compliance-Pflichten.

Die Entscheidung trifft den Kern jahrelanger Branchenkritik. Bis vergangene Woche standen Importeure von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften vor der kaum lösbaren Aufgabe, jedes Papier bis zur konkreten Waldfläche zurückzuverfolgen. „Diese Entscheidung ist eine wichtige Anerkennung der besonderen Natur des Buch- und Printmediensektors”, kommentierte die Europäische und Internationale Buchhändlervereinigung (EIBF).

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Die Änderung betrifft alle Produkte unter HS-Code 49 – gedruckte Bücher, Zeitungen, Bilder und andere Druckerzeugnisse. Rohpapier und Zellstoff bleiben hingegen erfasst. Branchenanalysten sprechen von einem „Durchbruch”, da die Doppelbelastung für Verlage entfällt, die oft keinerlei Einblick in vorgelagerte Forstwirtschaftsprozesse haben.

Doch Vorsicht: Die Befreiung ist noch nicht in Stein gemeißelt. Sie steht im Zentrum der laufenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission, die bis Mitte Dezember einen Kompromiss finden müssen.

Gnadenfrist oder Verschnaufpause?

Der zeitliche Spielraum soll Lieferketten schützen und technische Bereitschaft ermöglichen. Compliance-Experten warnen jedoch davor, die Verzögerung als Pause zu verstehen. „Das zusätzliche Jahr soll einen reibungslosen Übergang garantieren und die Stärkung des IT-Systems ermöglichen”, betonte KPMG in einem aktuellen Rechtsgutachten.

Die Kommission sendet klare Signale: Trotz politischer Verschiebungen läuft die technische Vorbereitung auf Hochtouren. Das EUDR-Informationssystem bleibt das Rückgrat künftiger Compliance – und wer jetzt nicht testet, riskiert böse Überraschungen.

Entscheidende Schulung am 18. Dezember

Die virtuelle Trainingseinheit am 18. Dezember 2025 richtet sich an Unternehmen, die ihre ERP-Systeme mit dem EU-Register verknüpfen müssen. Im Fokus stehen:

  • API-Integration: Maschinenbasierter Datenaustausch für Großimporteure
  • Geolokationsdaten: Best Practices für Polygon-Daten von Waldflächen
  • System-Updates: Neue Funktionen in der Test-Umgebung

Besonders für volumensstarke Händler ist die Teilnahme kritisch. Die Fähigkeit, Sorgfaltserklärungen (DDS) massenhaft hochzuladen, entscheidet über die Praktikabilität der Verordnung im Tagesgeschäft.

Trilog-Marathon bis Jahresende

Diese Woche beginnt der Endspurt. Parlament und Rat müssen ihre unterschiedlichen Positionen vereinen – insbesondere bei der Druckerzeugnisse-Ausnahme und möglichen „Null-Risiko-Ländern”. Das Ziel: Ein finalisierter Gesetzestext bis Mitte Dezember.

Die Dringlichkeit ist existenziell. Scheitern die Verhandlungen, bliebe theoretisch die ursprüngliche Frist vom 30. Dezember 2025 bestehen – eine „Compliance-Klippe”, die alle Beteiligten verzweifelt vermeiden wollen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU muss noch vor Jahresende erfolgen.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Neue Fristen einplanen: 30. Dezember 2026 (Große/Mittlere) und 30. Juni 2027 (KMU) – vorbehaltlich finaler Unterzeichnung.

Produktsortiment prüfen: Händler von Büchern oder Printmedien sollten den Trilog-Ausgang genau verfolgen, um die Bestätigung der Ausnahme nicht zu verpassen.

Anmeldung sichern: Die Schulung am 18. Dezember ist Pflichttermin für IT-Teams, die das EUDR-Informationssystem verstehen müssen.

Rechtsstatus beachten: Der Aufschub ist wahrscheinlich, aber rechtlich erst bindend nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Grundlegende Sorgfaltspflichten sollten weiter vorbereitet werden.

Der deutsche Maschinenbau, die Möbelindustrie und Papierhersteller dürften die Entwicklung mit gemischten Gefühlen verfolgen. Während Verlage jubeln, müssen Holz- und Papierimporteure weiter mit strengsten Nachweispflichten rechnen. Die kommenden zwei Wochen werden zeigen, welche Kompromisse in Brüssel mehrheitsfähig sind – und ob die technischen Systeme dem Praxistest standhalten.

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