EUDI-Wallet: Betriebsräte müssen digitale Identität mitgestalten
09.02.2026 - 19:30:11Die europaweite digitale Identitäts-Brieftasche kommt bis 2026 – und stellt Betriebsräte vor eine zentrale Mitbestimmungsaufgabe. Sie müssen die Einführung im Sinne der Beschäftigten steuern.
Bis Ende 2026 müssen alle EU-Staaten ihren Bürgern eine EUDI-Wallet anbieten. Diese digitale Brieftasche auf dem Smartphone soll offizielle Dokumente wie Ausweise, Führerscheine oder Berufszertifikate sicher speichern. Für Unternehmen eröffnet das vielfältige Anwendungen, vom vereinfachten Onboarding neuer Mitarbeiter bis zur Zugangskontrolle. Doch der Umgang mit solch sensiblen Daten berührt zwingend die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Das Betriebsverfassungsgesetz als starkes Werkzeug
Der entscheidende Hebel für Arbeitnehmervertretungen ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dieses Gesetz gewährt ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können. Die Rechtsprechung legt diesen Paragraphen weit aus: Es genügt bereits die technische Möglichkeit der Datenerhebung. Eine digitale Wallet, die für Zutritt, Systemanmeldung oder Zeiterfassung genutzt wird, generiert Daten über Aufenthaltsorte und Anmeldezeiten. Damit fällt sie klar unter die Mitbestimmungspflicht. Ohne Einigung mit dem Betriebsrat – meist in einer Betriebsvereinbarung festgehalten – ist der Einsatz nicht rechtmäßig.
Betriebsräte stehen bei der Einführung von EUDI‑Wallets vor komplexen Verhandlungsaufgaben – von Datensparsamkeit über Zweckbindung bis zur Frage der Freiwilligkeit. Ein kostenloses E‑Book liefert praxisnahe Muster-Betriebsvereinbarungen, Checklisten und konkrete Formulierungsbeispiele, mit denen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nach § 87 und § 90 BetrVG souverän durchsetzen und juristische Fallstricke vermeiden. Jetzt Muster-Betriebsvereinbarung herunterladen
Datenschutz am Arbeitsplatz: Die größten Risiken
Die Warnungen von Verbraucherschützern vor Tracking und Profilbildung gelten im Arbeitsverhältnis umso mehr. Hier besteht ein natürliches Machtgefälle. Betriebsräte müssen in den Verhandlungen daher auf strikte Prinzipien pochen: Datensparsamkeit und klare Zweckbindung. In der Vereinbarung muss detailliert geregelt sein, welche Daten erfasst, wie lange sie gespeichert und wer darauf Zugriff erhält. Eine zentrale Frage ist auch die Freiwilligkeit, insbesondere wenn private Smartphones der Mitarbeiter genutzt werden sollen.
Chancen nutzen: Vereinfachung des Arbeitsalltags
Trotz der Risiken bietet die Technologie auch Vorteile, die Betriebsräte aktiv einfordern können. Digitale Wallets können Prozesse erheblich beschleunigen. Denkbar ist die digitale Übermittlung von Qualifikationsnachweisen bei internen Bewerbungen, ein vereinfachtes Onboarding oder die sichere Anmeldung für Homeoffice-Anwendungen. Die Mitbestimmung sollte die Technologie so gestalten, dass sie den Arbeitsalltag erleichtert, ohne die Kontrolle zu erhöhen.
Proaktiv handeln: Betriebsräte müssen jetzt aktiv werden
Angesichts des EU-Zeitplans ist Eile geboten. Betriebsräte sollten ihr Informationsrecht nach § 90 BetrVG nutzen und frühzeitig Auskunft über mögliche Pläne des Arbeitgebers einfordern. Der Aufbau von Sachverstand – notfalls mit externen Experten – ist entscheidend. Das Ziel muss eine umfassende Rahmenbetriebsvereinbarung sein, die Leitplanken für alle digitalen Nachweise setzt, bevor konkrete Projekte starten. Die anstehende Einführung ist keine Bedrohung, sondern eine Chance, den digitalen Wandel aktiv und beschäftigtenfreundlich zu gestalten.


