Smartphone-Hersteller, Reparieren

EU zwingt Smartphone-Hersteller zum Reparieren

25.02.2026 - 04:39:33 | boerse-global.de

Neue EU-Richtlinie verpflichtet Hersteller zu fünf Jahren Betriebssystem-Updates und sieben Jahren Ersatzteilverfügbarkeit für Smartphones und Tablets. Deutschland setzt die Regeln bis Juli 2026 um.

Das „Recht auf Reparatur“ wird in der EU zur Realität. Eine neue Richtlinie verpflichtet Hersteller zu längeren Updates und verfügbaren Ersatzteilen. Deutschland setzt die Vorgaben gerade in nationales Recht um.

Fünf Jahre Updates, sieben Jahre Ersatzteile

Das Herzstück der neuen Regeln ist die verlängerte Lebensdauer. Künftig müssen neue Smartphones und Tablets mindestens fünf Jahre lang kostenlose Betriebssystem-Updates erhalten. Die Frist startet erst, wenn das Modell vom Markt genommen wird.

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Zusätzlich müssen Hersteller wichtige Ersatzteile wie Akkus und Displays sieben Jahre lang vorrätig halten. In den ersten fünf Jahren sollen sie innerhalb von fünd Werktagen lieferbar sein. Wählt der Kunde in der Garantiezeit eine Reparatur statt eines Austauschs, verlängert sich die Gewährleistung um ein weiteres Jahr.

Vom EU-Beschluss zum deutschen Gesetz

Die EU-Richtlinie muss bis Ende Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Die Bundesregierung hat bereits einen Entwurf vorgelegt, der die Vorgaben ins Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Das Ziel: Deutsche Verbraucher sollen pünktlich von den neuen Rechten profitieren.

Unterstützung kommt vom Handwerk. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Der Verband pocht jedoch auf eine praxistaugliche Umsetzung für die vielen unabhängigen Reparaturbetriebe im Land.

Schluss mit Software-Blockaden

Ein zentrales Anliegen ist das Verbot von Reparatur-Hürden. Herstellern ist es künftig untersagt, Techniken wie „Parts Pairing“ einzusetzen. Dabei werden Ersatzteile per Software an ein bestimmtes Gerät gebunden, was Reparaturen durch Dritte unmöglich macht.

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Für mehr Transparenz führt die EU ein einheitliches Reparaturinformationsformular ein. Eine neue Online-Plattform soll Kunden mit Werkstätten vernetzen. Auch das Design der Geräte muss reparierfreundlicher werden – etwa durch verschraubte statt verklebte Gehäuse.

Europa als Vorreiter gegen Elektroschrott

Die Vorschriften sind Teil des „European Green Deal“. Die EU-Kommission will so den jährlichen Berg von 35 Millionen Tonnen reparaturfähigem Abfall reduzieren. Die unnötigen Neukäufe kosten Verbraucher schätzungsweise zwölf Milliarden Euro pro Jahr.

Die Regelungen haben globale Signalwirkung. Konzerne wie Apple und Samsung haben ihre Self-Repair-Programme für Europa bereits ausgeweitet. Analysten erwarten, dass die EU-Standards langfristig auch andere Märkte wie die USA beeinflussen werden.

Was kommt als Nächstes?

Ab Juni 2025 müssen neue Smartphones in der EU ein standardisiertes Label tragen. Es informiert über Haltbarkeit und einen Reparierbarkeits-Index. Diese Kennzeichnung soll Kaufentscheidungen lenken und den Wettbewerb hin zu langlebigeren Produkten verschieben.

Ab dem Stichtag Ende Juli 2026 gelten die neuen Pflichten für alle neu auf den Markt gebrachten Geräte. Die EU-Kommission will die Wirkung der Regeln bis 2031 überprüfen und bei Bedarf nachjustieren. Für Verbraucher beginnt die Ära der Wegwerf-Smartphones zu enden.

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