EU-Zollreform trifft E-Commerce: 150-Euro-Freigrenze fällt
25.02.2026 - 03:19:07 | boerse-global.deAb Juli 2026 wird der Online-Handel in der EU teurer. Die Abschaffung der Zollfreigrenze für Kleinsendungen ist nur eine von mehreren tiefgreifenden Neuerungen, die Importeure und Exporteure vor massive Anpassungen stellen.
Ende der Steuerfreiheit für Kleinsendungen
Die Zeiten zollfreier Pakete aus Übersee sind gezählt. Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige 150-Euro-Freigrenze für Importe in die EU. Die Brüsseler Verordnung zielt darauf ab, Wettbewerbsnachteile für europäische Händler auszugleichen und Betrug durch Unterdeklaration zu bekämpfen. Bis 2028 gilt eine Übergangsregelung: Für Sendungen unter 150 Euro wird ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie fällig.
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Die Folgen sind weitreichend. Vor allem Dropshipping-Modelle und der Import günstiger Artikel aus Ländern wie China oder den USA werden deutlich teurer und bürokratischer. Allein 2024 passierten 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen die EU-Grenzen. Langfristig sollen sie vollständig in das allgemeine Zollsystem integriert werden.
CO2-Grenzausgleich: Jetzt wird es ernst
Parallel tritt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in seine entscheidende Phase. Seit Jahresbeginn dürfen Güter wie Stahl, Aluminium oder Zement nur noch von zugelassenen Unternehmen importiert werden. Die eigentliche finanzielle Belastung folgt nun: Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, um die eingeführten CO2-Emissionen auszugleichen. Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandel.
Gibt es auch Erleichterungen? Ja. Eine neue De-minimis-Regel befreit Unternehmen von den Pflichten, wenn sie weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr einführen. Zudem wurde die Frist für die jährliche Erklärung auf Ende September verlängert.
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IT-Systemwechsel: Neue Pflicht für Import Control System 2
Eine harte Deadline naht im IT-Bereich. Seit dem 3. Februar 2026 ist die Nutzung von ICS2 Version 3 für alle summarischen Eingangsanmeldungen (ENS) verpflichtend. Die alte Version wurde abgeschaltet. Wer seine Anmeldungen nicht rechtzeitig migriert hat, riskiert erhebliche Verzögerungen an den Grenzen. Für den Schienenverkehr gilt eine Schonfrist bis zum 1. März.
Deutschland beschleunigt Exportkontrollen
Auf nationaler Ebene hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein Genehmigungsverfahren modernisiert. Seit Februar gelten erweiterte Allgemeine Genehmigungen, die Ausfuhren in bestimmte Länder ohne Einzelantrag ermöglichen. Das soll europäische Rüstungsprojekte stärken und Bürokratie abbauen. Neu ist auch die Einbeziehung des Vereinigten Königreichs in eine der Genehmigungen.
Anpassungsdruck für die gesamte Außenwirtschaft
Was bedeutet dieses regulatorische Bündel für Unternehmen? Die Herausforderungen sind vielfältig: IT-Systeme müssen an ATLAS und ICS2 angepasst, Compliance-Prozesse überarbeitet und Lieferkettenstrategien neu justiert werden. Die Zollreform wird die Preisgestaltung im E-Commerce auf den Kopf stellen, während CBAM Nachhaltigkeit zur festen Kostenkomponente im Import macht.
Experten raten zu proaktivem Handeln. Die Analyse eigener Warenströme, die Schulung von Mitarbeitern und die enge Abstimmung mit Logistikpartnern sind jetzt entscheidend. Die EU setzt klar auf Digitalisierung, Sicherheit und Klimaschutz im Handel. Wer hier nicht Schritt hält, könnte schnell den Anschluss verlieren.
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