CO2-Grenzausgleich, Produkte

EU weitet CO2-Grenzausgleich auf 180 weitere Produkte aus

22.04.2026 - 11:21:27 | boerse-global.de

Das EU-Parlament plant eine deutliche Ausweitung des CO2-Grenzausgleichs auf Halb- und Fertigwaren aus Stahl und Aluminium ab 2028.

EU weitet CO2-Grenzausgleich auf 180 weitere Produkte aus - Foto: über boerse-global.de
EU weitet CO2-Grenzausgleich auf 180 weitere Produkte aus - Foto: über boerse-global.de

Die Europäische Union plant eine massive Ausweitung ihres CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) – und zielt damit auf Hunderte neuer Industriegüter ab. Ein interner Vorschlag aus dem Europaparlament sieht vor, dass ab Januar 2028 auch Halb- und Fertigwaren aus Stahl und Aluminium unter die CO2-Bepreisung fallen. Das könnte vor allem Exporteure in Schwellenländern wie Indien hart treffen.

Vom Rohmaterial zum Fertigprodukt

Bislang konzentrierte sich der CBAM auf emissionsintensive Vorprodukte wie Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Der neue Entwurf des Umweltausschusses des Europaparlaments, der Mitte April 2026 vorgestellt wurde, erweitert diese Liste um rund 180 zusätzliche Positionen.

Im Fokus stehen dabei vor allem stahl- und aluminiumintensive Weiterverarbeitungsprodukte: Metallkonstruktionen, Rohre, Schrauben, Maschinenteile und Aluminiumbehälter. Die Botschaft ist klar: Die EU will verhindern, dass heimische Hersteller wegen steigender CO2-Preise ihre Produktion ins Ausland verlagern – und dort weiterhin günstig und klimaschädlich produzieren.

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„Die Kommission dringt tiefer in die Wertschöpfungskette vor“, analysieren Handelsexperten. Der Grund: Werden nur Basisrohstoffe besteuert, könnten Unternehmen einfach die weiterverarbeiteten Produkte importieren – und so die CO2-Kosten umgehen. Mit der Ausweitung auf Fertigwaren soll genau diese Lücke geschlossen werden.

Strengere Regeln für Schrott und indirekte Emissionen

Doch die Pläne gehen über die reine Produktliste hinaus. Der Ausschuss will auch die Methoden zur CO2-Erfassung verschärfen. Besonders brisant: die Behandlung von Schrott-basierter Produktion. Künftig sollen auch Emissionen aus sogenanntem „Pre-Consumer-Schrott“ erfasst werden – also Abfällen, die bereits im Produktionsprozess anfallen. Das trifft vor allem die Stahlindustrie, die in Elektrolichtbogenöfen arbeitet.

Hinzu kommt eine strengere Erfassung indirekter Emissionen – etwa jener, die bei der Stromerzeugung für die Produktion anfallen. Während die Übergangsphase hier noch Spielraum ließ, soll künftig in mehr Sektoren genau hingeschaut werden.

Ein weiterer Knackpunkt: Internationale CO2-Zertifikate sollen für den CBAM nicht mehr anerkannt werden. Importeure können ihre Klimaschuld an der EU-Grenze also nicht mit gekauften Gutschriften ausgleichen – sie müssen entweder physische Emissionen an der Quelle reduzieren oder in einem von der EU anerkannten nationalen Emissionshandelssystem operieren.

Indien unter Druck – Freihandelsabkommen in Gefahr?

Die geplante Ausweitung sorgt bereits für diplomatische Spannungen. Besonders Indien sieht sich benachteiligt. Das Land exportiert zahlreiche Maschinen und Metallprodukte in die EU – genau jene Güter, die nun unter die CO2-Steuer fallen sollen.

Der Zeitpunkt könnte kaum ungünstiger sein: Die EU und Indien stehen kurz vor dem Abschluss eines Freihandelsabkommens. Indische Unterhändler bezeichnen den CBAM bereits als diskriminierend. Eine Studie der „Global Trade Research Initiative“ prognostiziert, dass bis 2030 die überwiegende Mehrheit aller Industrieimporte in die EU von der CO2-Abgabe betroffen sein könnte.

Auch die strengeren Regeln für Schrottmetall könnten indische Stahlproduzenten belasten, die teilweise auf gemischte Schrottvorprodukte angewiesen sind.

Der definitive Start: Erste Preise stehen fest

Die Ausweitung folgt auf den Beginn der definitiven CBAM-Phase am 1. Januar 2026. Seit Jahresbeginn erhebt die EU-Kommission tatsächlich CO2-Gebühren – ein deutlicher Schritt nach der reinen Berichtspflicht in der Übergangsphase.

Bereits Anfang April 2026 setzte die Kommission den ersten Quartalspreis für CO2-Zertifikate fest: 75,36 Euro pro Tonne für Aluminium- und Stahlimporte im ersten Quartal 2026.

Seit Januar dürfen nur noch autorisierte CBAM-Anmelder betroffene Waren in die EU einführen. Sie müssen Zertifikate kaufen und abgeben, die den CO2-Emissionen ihrer Produkte entsprechen. Der Preis orientiert sich am wöchentlichen oder vierteljährlichen Durchschnitt der Auktionspreise im EU-Emissionshandel (ETS).

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Branchenbeobachter berichten, dass die Marktauswirkungen im ersten Quartal 2026 noch relativ kontrolliert waren. Doch im Laufe des Jahres dürften die Effekte auf die globalen Lieferketten deutlicher sichtbar werden – wenn Unternehmen ihre Preismodelle und Beschaffungsstrategien anpassen.

Blick in die Zukunft: Chemie und Kunststoffe als nächste Kandidaten

Das Europaparlament signalisiert bereits, dass dies nicht die letzte Ausweitung sein wird. Der aktuelle Entwurf fordert die Kommission auf, weitere Studien zur künftigen Einbeziehung von organischen Chemikalien und Polymeren durchzuführen. Diese Sektoren verursachen einen erheblichen Teil der Industrieemissionen und gelten als die nächsten großen Kandidaten für den CBAM.

Sollte die EU den Grenzausgleich tatsächlich auf alle Sektoren ausdehnen, die bereits im heimischen Emissionshandel erfasst sind – also auch Raffinerien, Mineralölprodukte, Glas und Keramik –, könnten nach Schätzungen von Analysten über 30 Prozent aller EU-Importe von der CO2-Grenzsteuer betroffen sein.

Bis 2034 soll die definitive Phase für die betroffenen Produktgruppen eine 100-prozentige Abdeckung der eingebetteten Emissionen erreichen – parallel zum endgültigen Auslaufen der kostenlosen Zertifikate für EU-Unternehmen. Für Unternehmen in den Golfstaaten, Indien und anderen wichtigen Exportregionen wird die Zeit also knapp: Wer seine Produktion nicht schnell auf klimafreundliche Technologien umstellt, muss tief in die Tasche greifen.

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