EU-Waldschutzgesetz, EUDR

EU-Waldschutzgesetz erneut verschoben – bis Ende 2026

24.01.2026 - 08:52:12

Die umstrittene EUDR wird erneut aufgeschoben. Große Unternehmen müssen sich erst ab Dezember 2026 an die neuen Regeln halten, nachdem das zentrale 'First-Touch-Prinzip' eingeführt wurde.

Die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird erneut aufgeschoben. Nach massiver Kritik an bürokratischen Hürden müssen sich große Unternehmen erst ab Dezember 2026 an die neuen Regeln halten. Ein entscheidendes Prinzip wurde geändert.

Brüssel. Ein weiterer Aufschub für die Wirtschaft, ein herber Rückschlag für den Waldschutz: Die praktische Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird nach monatelangen Protesten aus Handel und Politik ein weiteres Mal verschoben. Statt Ende 2024 greifen die Regeln für mittlere und große Unternehmen nun erst am 30. Dezember 2026. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten sogar Aufschub bis Mitte 2027. Die kurz vor Jahresende 2025 beschlossene Verschiebung ist Teil eines umfassenden Entlastungspakets. Kernstück ist eine radikale Vereinfachung der Sorgfaltspflichten.

Warum die Verordnung immer wieder verschoben wird

Die Gründe für den erneuten Aufschub sind vielfältig. Ein Hauptproblem lag bei der EU-Kommission selbst: Die notwendigen digitalen Werkzeuge für die Umsetzung waren nicht rechtzeitig fertig. Das zentrale IT-Portal für Sorgfaltserklärungen und ein System zur Risikobewertung von Herkunftsländern fehlten. Gleichzeitig wuchs der politische Druck. Wirtschaftsverbände und Mitgliedsstaaten warnten vor einem bürokratischen Monster. Die ursprünglich geforderte lückenlose Dokumentation entlang der gesamten Lieferkette sei für viele Unternehmen undurchführbar und zu teuer.

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Das „First-Touch-Prinzip“ als Rettungsanker

Die wichtigste Änderung soll Abhilfe schaffen: die Einführung des „First-Touch-Prinzips“. Künftig ist nur noch das Unternehmen in der Pflicht, das ein betroffenes Produkt wie Soja, Palmöl, Holz oder Kaffee erstmals in den EU-Binnenmarkt einführt – also typischerweise der Importeur. Dieser muss eine umfassende Sorgfaltserklärung abgeben und nachweisen, dass seine Lieferkette entwaldungsfrei ist.

Für alle nachgelagerten Händler und Verarbeiter entfällt die Pflicht zur eigenen Erklärung. Sie müssen lediglich die Referenznummer der Erst-Erklärung weitergeben und aufbewahren. Diese Vereinfachung soll den administrativen Aufwand drastisch reduzieren. Zudem wurden die Anforderungen für kleine Erzeuger gelockert und bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher ganz ausgenommen.

Geteiltes Echo: Erleichterung vs. Enttäuschung

Die Reaktionen auf den Kompromiss fallen gespalten aus. Die Wirtschaft atmet auf. Verbände begrüßen die Verschiebung als „pragmatisch und notwendig“ und sehen darin endlich Planungssicherheit. Die EU erkenne die praktischen Umsetzungshürden an.

Umweltverbände hingegen reagieren mit scharfer Kritik. Jedes Jahr Verzögerung bedeute weitere Millionen Hektar zerstörten Wald für europäische Produkte, so der Vorwurf. Die Glaubwürdigkeit der EU im Kampf gegen Klimawandel und Artenverlust werde untergraben. Sie fürchten eine systematische Aufweichung des Gesetzes.

Nächste Schritte und was jetzt zu tun ist

Die gewonnene Zeit ist keine Entwarnung. Die Kernpflicht zur entwaldungsfreien Lieferkette bleibt bestehen und tritt spätestens Ende 2026 in Kraft. Unternehmen sollten die Atempause nutzen, um ihre Lieferketten zu analysieren und sich vorzubereiten.

Bis zum 30. April 2026 muss die EU-Kommission einen Bericht zu den Auswirkungen und dem Verwaltungsaufwand vorlegen. Diese Evaluation könnte noch weitere Anpassungen bringen. Für Importeure und Händler von Rohstoffen wie Kakao, Rindfleisch oder Kautschuk bleibt es entscheidend, die Entwicklungen in Brüssel genau zu verfolgen.

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