EU-Vorschlag, Entwaldung

EU-Vorschlag gegen Entwaldung: Fristen verschoben, Kern bleibt

09.01.2026 - 10:00:12

Die EU verschafft der globalen Wirtschaft eine Atempause: Die umstrittenen Fristen für das neue Anti-Entwaldungs-Gesetz (EUDR) wurden um ein Jahr verschoben. Doch die technischen Kernanforderungen bleiben für große Unternehmen bestehen.

Ab dem 30. Dezember 2026 müssen große und mittlere Unternehmen nachweisen, dass ihre Rohstoffe nicht von gerodeten Flächen stammen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen (MSE) gilt eine Schonfrist bis zum 30. Juni 2027. Diese Woche bestätigten Branchenriesen wie Maersk und Rechtsexperten den neuen Zeitplan. Die Verschiebung folgt auf intensive Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Rat Ende 2025. Sie soll Zeit geben, um die IT-Systeme der EU und die Lieferketten fit zu machen.

Das Herzstück der Verordnung bleibt der lückenlose Nachweis des Herkunftsorts. Für jede Charge von Rohstoffen wie Kaffee, Kakao, Soja oder Palmöl muss der genaue Feldstandort erfasst werden. Für große und mittlere Unternehmen ändert sich hier kaum etwas.

Polygone für große Flächen, Punkte für kleine: Betriebe mit Anbauflächen über vier Hektar müssen diese mit Polygonen – also Umrissen – kartieren. Für Flächen unter vier Hektar reicht ein genauer Koordinatenpunkt. Die Daten müssen im GeoJSON-Format mit mindestens sechs Dezimalstellen Genauigkeit vorliegen.

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Einzige größere Erleichterung: Kleinst- und Kleinbetriebe dürfen in bestimmten Niedrigrisiko-Szenarien künftig Postadressen statt präziser Koordinaten angeben. Dies soll verhindern, dass kleine Farmer vom EU-Markt ausgeschlossen werden. Für alle Unternehmen gilt: Die Geodaten müssen mit Karten des EU-Forschungszentrums abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 keine Entwaldung stattfand.

Weniger Bürokratie für Händler und Verlagshäuser

Neben der Fristverlängerung bringt die überarbeitete Verordnung strukturelle Erleichterungen.

Keine Doppelarbeit für Händler: Downstream-Händler – etwa Einzelhändler oder Großhändler – müssen keinen eigenen Sorgfaltspflicht-Nachweis (Due Diligence Statement) mehr einreichen, wenn der erste Inverkehrbringer in der EU dies bereits getan hat. Stattdessen genügt ein Verweis auf die bestehende Nachweisnummer. Das entlastet die Lieferkette erheblich.

Bücher und Zeitungen raus: Ein großer Streitpunkt ist vom Tisch: Gedruckte Erzeugnisse wie Bücher und Zeitungen wurden aus dem Geltungsbereich der Verordnung gestrichen. Die Verlagsbranche hatte argumentiert, die Rückverfolgung von Zellstoff für fertige Bücher sei praktisch undurchführbar.

Branche atmet auf – warnt aber vor falscher Sicherheit

Die globale Handelsgemeinschaft reagiert mit Erleichterung, aber auch mit Vorsicht. Aus Kenia und Südostasien heißt es, die Verzögerung biete einen „lebenswichtigen Zeitpuffer“, um digitale Trackingsysteme aufzubauen. Kaffeebauern, die zuvor unter enormem Zeitdruck standen, hätten nun eine realistische Chance, ihre Felder zu kartieren.

Doch die Verschiebung ist auch ein Eingeständnis technischer Probleme auf EU-Ebene. Das zentrale IT-System TRACES, das alle Nachweise verwalten soll, ist noch nicht vollständig belastbar. Maersk warnte in einer Beratungsmitteilung am 8. Januar eindringlich davor, die Projekte jetzt einzustellen. Die Logistikfirma riet Kunden, das zusätzliche Jahr zu nutzen, um Rollen und Verantwortlichkeiten in der Lieferkette klar zu definieren. Die Nachfrage nach Transparenz sei unumkehrbar.

Was kommt als Nächstes?

Die EU-Kommission plant für April 2026 eine weitere Überprüfung mit dem Ziel weiterer Vereinfachungen. Dabei könnte auch das noch in Arbeit befindliche „No Risk“-Länder-Benchmarking konkretisiert werden.

Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Das Ziel hat sich nicht geändert, nur der Termin. Die Infrastruktur für die lückenlose Rückverfolgung muss 2026 aufgebaut, getestet und integriert werden. Wer jetzt die Hände in den Schoß legt, riskiert Ende 2026 den Zugang zum europäischen Binnenmarkt.

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