EU-Verschmutzungsregelung erneut verschoben – bis Ende 2026
09.01.2026 - 16:51:12Die EU hat die Einführung ihrer strengen Anti-Abholzungs-Verordnung offiziell zum zweiten Mal verschoben. Große Unternehmen müssen sich nun bis Ende 2026 auf die umfassenden Sorgfaltspflichten einstellen. Die Entscheidung folgt auf massive technische Hürden und politischen Druck.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende Dezember und aktualisierte Leitlinien der Kommission besiegeln den Aufschub. Kern der Verordnung bleibt ein Importstopp für Waren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Doch der Weg dorthin wird länger. Die neue Frist soll einen reibungsloseren Start ermöglichen, als es die ursprünglichen Pläne vorsahen.
Der Zeitplan wurde für alle Marktteilnehmer um ein Jahr nach hinten verschoben. Für große und mittlere Unternehmen gilt nun der 30. Dezember 2026 als verbindliche Deadline. Sie ersetzt den bereits einmal verschobenen Stichtag im Dezember 2025.
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Kleine und Mikrounternehmen erhalten sogar noch mehr Zeit. Für sie beginnen die Pflichten erst am 30. Juni 2027. Das gewährt ihnen einen zusätzlichen Aufschub von sechs Monaten im Vergleich zu den größeren Konzernen.
Diese zweite große Verschiebung macht die ursprünglich für Ende 2024 geplante Gesetzgebung zu einem langwierigen Prozess. Die neuen Daten sind seit der Veröffentlichung der geänderten Verordnung im Amtsblatt am 23. Dezember 2025 rechtskräftig.
Hauptgrund für die Verzögerung sind massive technische Probleme. Die EU-Kommission räumte im September 2025 ein, dass das spezielle IT-System für Millionen von Sorgfaltspflicht-Erklärungen dem erwarteten Datenvolumen nicht gewachsen sei. Diese Erkenntnis löste ein Gesetzgebungsverfahren aus, das im November 2025 in einer Abstimmung des Europäischen Parlaments für einen „harten Aufschub“ mündete.
Beobachter warnen: Ohne die Verzögerung drohten massive Lieferkettenstörungen. Das „Informationssystem“ ist zentral. Über es müssen Unternehmen geolokalisierte Daten einreichen, die belegen, dass Rohstoffe wie Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee, Holz, Kautschuk und Rinder nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
Die Kommission nutzt die gewonnene Zeit, um die IT-Plattform fertigzustellen und weitere Leitfäden zu veröffentlichen. Sie betont, der Aufschub sei kein Rückzieher in der Umweltpolitik, sondern eine notwendige Maßnahme für die technische Machbarkeit.
Erleichterungen: Bücher raus, Pflichten runter
Neben der Fristverlängerung bringt die novellierte Verordnung konkrete Erleichterungen. Eine der wichtigsten Änderungen: Gedruckte Produkte wie Bücher, Zeitungen und Manuskripte fallen künftig nicht mehr unter die Regelung. Der Verlagssektor hatte erfolgreich argumentiert, die Rückverfolgung von Papier für fertige Druckerzeugnisse sei zu komplex.
Ebenfalls vereinfacht wird der Prozess für nachgelagerte Unternehmen („Downstream“-Akteure). Die Hauptverantwortung für die vollständige Sorgfaltspflicht-Erklärung liegt nun beim Unternehmen, das das Produkt erstmals in den EU-Markt bringt. Nachgelagerte Händler haben reduzierte Pflichten. Sie müssen im Wesentlichen nur Referenznummern vorhalten, um die Rückverfolgbarkeit zum ursprünglichen Einreicher zu gewährleisten.
Für mikro- und kleine Primärproduzenten gibt es eine „einmalige“ vereinfachte Erklärung. Wiederholte Meldungen für jede Lieferung entfallen, solange sich der Status der Anbaufläche nicht ändert.
Review 2026: Weitere Änderungen möglich?
Trotz der sofortigen Entlastung bleibt Unsicherheit. Die geänderte Gesetzgebung enthält eine Klausel für eine Überprüfung bis April 2026. Die Kommission muss dann die Bürokratielast und die Wirksamkeit der Vereinfachungen bewerten.
Rechtsexperten halten es für theoretisch möglich, dass dieser Review noch weitere Anpassungen vor der neuen Deadline 2026 nach sich zieht. Handelsanalysten raten Unternehmen dennoch, ihre Compliance-Programme voranzutreiben. Die Kernpflicht – Lieferketten zu kartieren und Geokoordinaten zu beschaffen – bleibt bestehen. Der Aufbau dieser Datenflüsse dauert oft Jahre.
Die Reaktionen aus der Wirtschaft sind gespalten. Verbände begrüßen die „Verschnaufpause“. Umweltgruppen hingegen warnen, dass aufeinanderfolgende Verzögerungen die Glaubwürdigkeit der EU in internationalen Klimaverhandlungen untergraben könnten. Seit dem 9. Januar 2026 liegt der Fokus auf der technischen Vorbereitung. Die Kommission wird in den kommenden Monaten weitere technische Spezifikationen für das IT-System veröffentlichen.
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