EU-Verschärfung, Abholzung

EU-Verschärfung gegen Abholzung: Frist für Unternehmen bis Ende 2026 verlängert

23.01.2026 - 17:33:12

Die EU hat die Einführung ihrer strengen Anti-Abholzungs-Verordnung um ein Jahr verschoben. Große Konzerne müssen nun bis Ende 2026 nachweisen, dass Produkte wie Kaffee oder Soja nicht von gerodeten Flächen stammen. Die Entscheidung bringt Planungssicherheit, mahnt aber zu rascher Umsetzung.

Nach monatelangen Verhandlungen ist es amtlich: Die Anwendung der EU-Deforestation Regulation (EUDR) wird um zwölf Monate aufgeschoben. Die Verordnung (EU) 2025/2650, die am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, setzt verbindliche neue Fristen. Für große und mittlere Unternehmen gilt nun der 30. Dezember 2026 als Stichtag für die vollständige Compliance. Mikro- und Kleinunternehmen (MSE) haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit.

Das Ziel der Verordnung bleibt unverändert: Die EU will ihren Beitrag zur globalen Entwaldung stoppen. Die Verschiebung sei jedoch ein pragmatischer Schritt, um Unternehmen den Übergang zu erleichtern, ohne die Umweltziele zu verwässern, analysieren Rechtsexperten. Die Pflicht, für Waren wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk und Rinder den „abholzungsfreien“ Ursprung nachzuweisen, wird damit erst Ende 2026 verbindlich.

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Entlastung für die Lieferkette: Vereinfachungen für nachgelagerte Akteure

Neben der Fristverlängerung bringt die neue Verordnung gezielte Erleichterungen. Besonders profitieren sogenannte nachgelagerte Akteure – Unternehmen, die bereits in der EU platzierte Produkte weiterverarbeiten oder handeln.

Für sie entfällt künftig die Pflicht zur Abgabe einer separaten, vollständigen Sorgfaltspflichterklärung. Stattdessen reicht es aus, sich auf die Erklärungsnummer des vorgelagerten Lieferanten zu beziehen. Dieses „Referenzierungs“-System soll Doppelarbeit im EU-Informationssystem TRACES vermeiden, ein häufiger Kritikpunkt der Industrie im vergangenen Jahr. Für Kleinunternehmen wird zudem eine vereinfachte Konformitätserklärung in vielen Fällen ausreichen.

Strategische Konsequenzen: Die Verzögerung ist keine Auszeit

Die bis Ende 2026 gewonnene Zeit sollte von Unternehmen strategisch genutzt werden, warnen Analysten. Es handele sich um eine „Gnadenfrist“ zum Testen von Systemen, nicht um einen Aufschub der Pflichten. Drei zentrale Herausforderungen bleiben zu meistern:

  1. Genauigkeit von Geodaten: Die Vorgabe, genaue Koordinaten für jede Anbaufläche zu liefern, stellt insbesondere für kleinere Betriebe in Regionen mit informellen Landbesitzverhältnissen eine Hürde dar.
  2. IT-Integration: Die zusätzliche Zeit ermöglicht eine reibungslosere Anbindung interner ERP-Systeme an die TRACES-Schnittstelle der EU.
  3. Vertragsanpassungen: Rechtsabteilungen nutzen den Aufschub, um Lieferverträge mit Klauseln zu versehen, die die Bereitstellung abholzungsfreier Daten und Haftungsregelungen verbindlich festschreiben.

Nächste Schritte: EU-Kommission prüft weitere Vereinfachungen

Die neue Verordnung schreibt der EU-Kommission eine Überprüfung der Bürokratielast bis zum 30. April 2026 vor. Ergebnis könnten weitere Vereinfachungsvorschläge sein. Besonders aufmerksam verfolgt die Wirtschaft das geplante Benchmarking-System, das Drittländer nach ihrem Entwaldungsrisiko einstuft. Ein „niedriges Risiko“ würde den Aufwand für Importe aus diesen Ländern erheblich reduzieren. Die endgültige Methodik dazu ist noch offen und für Handelspartner in Südostasien und Südamerika von großer Bedeutung.

Bis zum 30. Juni 2030 ist zudem eine allgemeine Überprüfung der Wirksamkeit der gesamten EUDR geplant. Die klare Roadmap bis Ende 2026 bringt Stabilität. Doch die Botschaft von Compliance-Experten ist eindeutig: Die Uhr wurde zurückgestellt, aber sie tickt. Unternehmen, die ihre Vorbereitungen jetzt vernachlässigen, riskieren, 2026 nicht vorbereitet zu sein.

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