Kosmetik-Importe, Krebserreger

EU verschärft Kosmetik-Importe: 15 Krebserreger ab Mai verboten

16.01.2026 - 03:30:12

Ab Mai 2026 dürfen Kosmetika mit bestimmten krebserregenden Stoffen nicht mehr in die EU eingeführt werden. Die neuen Verbote stellen Importeure und globale Lieferketten vor erhebliche Herausforderungen.

Die Europäische Union setzt ihren Kurs als weltweit strengster Kosmetikmarkt fort. Diese Woche trat eine neue Verordnung in Kraft, die den Import von Schönheits- und Pflegeprodukten mit 15 neu gelisteten CMR-Stoffen ab dem 1. Mai 2026 untersagt. CMR steht für karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Substanzen. Zollbehörden in allen 27 Mitgliedstaaten müssen die verschärften Kontrollen dann durchsetzen.

Hintergrund ist die Verordnung (EU) 2026/78, die die Anhänge der EU-Kosmetikverordnung aktualisiert. Für Importeure, Hersteller außerhalb der EU und Markeninhaber beginnt nun ein Wettlauf gegen die Zeit. Sie müssen ihre Rezepturen überprüfen und anpassen, um kostspielige Beschlagnahmungen und Marktzugangsverweigerungen zu vermeiden.

Anzeige

Viele Hersteller und Importeure unterschätzen die neuen Pflichten bei der Kennzeichnung chemischer Inhaltsstoffe. Die überarbeitete CLP-Verordnung enthält Vorgaben, die falsche Etiketten oder unvollständige Sicherheitsdatenblätter zur Folge haben können – und damit Grenzaufenthalte oder Rückweisungen riskieren. Der kostenlose Leitfaden erklärt, welche Kennzeichnungen jetzt Pflicht sind, liefert praxisnahe Checklisten für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und zeigt, wie Sie Kennzeichnung und PIF-Daten rechtssicher anpassen. CLP-Guide jetzt herunterladen

Die EU verbietet pausenal alle Stoffe, die als CMR der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft sind. Die jetzt neu auf die Verbotsliste gesetzten 15 Substanzen wurden kürzlich als CMR 1B klassifiziert. Da die Europäische Kommission keine Anträge auf Ausnahmegenehmigungen erhalten hat, tritt das automatische Verbot in Kraft.

Die Regelung zeigt den vorsorgeorientierten Ansatz der EU in puncto Verbraucherschutz. Ein Beispiel ist der Umgang mit Silber: Während Silber in massiver und Nano-Form künftig verboten ist, darf mikrometergroßes Silberpulver als Farbstoff unter strengen Auflagen weiter verwendet werden. Dies folgt einer positiven Sicherheitsbewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS).

Harte Konsequenzen für den Handel

Aus zollrechtlicher Sicht markiert der 1. Mai 2026 eine kritische Frist. Ab dann können nicht konforme Waren an den EU-Grenzen festgehalten und zurückgewiesen werden. Die Folgen für Unternehmen gehen weit über den Verlust der Ware hinaus.

Experten warnen vor zwangsweisen Rückrufen, hohen Geldstrafen und in einigen Mitgliedstaaten sogar vor strafrechtlicher Haftung. Importeure müssen ihre Sorgfaltspflicht intensivieren und von ihren Lieferanten aktuelle Rezepturdaten und Sicherheitsberichte einfordern. Auch die sogenannte Produkt-Informations-Datei (PIF) muss die Einhaltung der neuen Verbote nachweisen.

Ein dynamischer Prozess – das nächste Update kommt bestimmt

Die aktuelle Änderung ist Teil eines systematischen Prozesses, der oft als „Omnibus Act“ bezeichnet wird. Dabei wird die Kosmetikverordnung schnell an neue wissenschaftliche Einstufungen von Chemikalien angepasst.

Die europäische Chemikalienagentur ECHA prüft bereits mindestens vier weitere Inhaltsstoffe auf ein mögliches CMR-Risiko, darunter Maleinsäure und Ammoniumvanadat. Weitere Änderungen der Kosmetikverordnung sind daher wahrscheinlich. Die Branche muss wachsam bleiben.

Für Unternehmen lautet die Botschaft klar: Proaktive Compliance und ein robustes Lieferkettenmanagement sind überlebenswichtig. Firmen sollten ihr Produktportfolio sofort überprüfen, betroffene Rezepturen identifizieren und den Anpassungsprozess rechtzeitig vor der Frist einleiten. Nur so bleibt der Zugang zum lukrativen EU-Markt erhalten.

Anzeige

PS: Damit Ihre Kosmetiklieferungen nicht an der EU-Grenze hängenbleiben, prüfen Sie jetzt Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und Nachweise zur Rezeptur. Der gratis Report zur CLP-Verordnung zeigt konkret, welche Änderungen Behörden prüfen, wie Sie Lieferanten zur Nachbesserung verpflichten und welche Dokumente Zoll und SCCS sehen wollen. Inklusive Umsetzungs-Checkliste für Importeure und Markeninhaber. CLP-Checkliste gratis sichern

@ boerse-global.de