EU-Verschärft Anti-Entwaldungs-Gesetz mit neuem Zeitplan
14.01.2026 - 06:12:12Die EU hat die Frist für ihr strenges Anti-Entwaldungs-Gesetz offiziell verschoben. Unternehmen erhalten bis Ende 2026 mehr Zeit, um ihre Lieferketten auf Entwaldungsfreiheit zu überprüfen.
Die Verschiebung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Ende Dezember 2025 in Kraft. Für die meisten großen und mittleren Unternehmen beginnen die Pflichten nun am 30. Dezember 2026 – ein Jahr später als geplant. Kleinst- und Kleinunternehmen haben sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Der Schritt folgt massivem Druck aus der Wirtschaft, die vor enormen Umsetzungshürden warnte.
Der Kern der Änderung ist die einjährige Galgenfrist. Die EU erkannte an, dass viele Firmen mit den komplexen Sorgfaltspflichten überfordert waren. Diese verlangen den lückenlosen Nachweis, dass Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Soja oder Holz nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden.
Ein zentrales Problem war die mangelnde Bereitschaft der eigenen IT-Systeme der EU. Die zentrale Datenbank für die erforderlichen Due-Diligence-Erklärungen war nicht rechtzeitig einsatzbereit. Die längere Frist für kleinere Unternehmen soll verhindern, dass sie durch den bürokratischen Aufwand überproportional belastet werden.
Passend zum Thema Entwaldungsfreiheit: Dieses kostenlose E-Book erklärt die neue EU‑Entwaldungsverordnung verständlich, nennt die betroffenen Rohstoffe (Kaffee, Kakao, Soja, Holz) und liefert eine praktische Checkliste, mit der Sie in kurzer Zeit prüfen können, ob Ihre Lieferkette Pflichten auslöst. So erkennen Sie schnell Risikopunkte und wie Sie Dokumente und Geodaten für die Due‑Diligence organisieren. Jetzt kostenlosen E-Book-Download sichern
Bürokratieabbau: Vereinfachungen für die Lieferkette
Neben der Fristverlängerung bringt die finale Version Erleichterungen im Verfahren. Die Hauptlast der Pflichten liegt jetzt beim „First Mover“ – also dem Unternehmen, das die Ware erstmals in der EU in Verkehr bringt oder ausführt.
Nachgelagerte Händler in der Lieferkette müssen keine eigene vollständige Erklärung mehr abgeben. Sie müssen lediglich die Referenznummer der Erst-Erklärung erfassen und aufbewahren, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Für Kleinstunternehmen gibt es zudem ein vereinfachtes Meldeverfahren. Ganz aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurden bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen.
Warum die EU nachgab: Technische Hürden und Wirtschaftsdruck
Die Verschiebung ist das Ergebnis monatelanger Lobbyarbeit. Industrieverbände, EU-Mitgliedstaaten und Erzeugerländer außerhalb der EU hatten die ursprünglichen Fristen als unrealistisch kritisiert. Die größte Herausforderung: Die genaue Geolokalisierung jeder einzelnen Anbaufläche für Rohstoffe in global verzweigten Lieferketten.
Angesichts der technischen und logistischen Hürden entschied sich die EU-Kommission für einen pragmatischen Aufschub. Ziel ist es, massive Handelsstörungen zu vermeiden und einen geordneten Start der Verordnung zu ermöglichen. Bis zum 30. April 2026 muss die Kommission zudem einen Bericht zu den administrativen Auswirkungen vorlegen, der weitere Anpassungen bringen könnte.
Was die Aufschub für Unternehmen bedeutet
Die Industrie atmet auf, warnt aber: Das zusätzliche Jahr ist keine Auszeit, sondern eine letzte Chance zur Vorbereitung. Die ambitionierten Umweltziele der Verordnung bleiben unverändert. Sie ist ein Kernstück des European Green Deal.
Unternehmen, die die Zeit jetzt nutzen, um ihre Lieferketten vollständig zu mappen und die nötigen Daten von Zulieferern einzufordern, werden einen Wettbewerbsvorteil haben. Wer wartet, riskiert ab Ende 2026 handfeste Handelsbarrieren und hohe Strafen. Die Nachweispflicht für entwaldungsfreie Produkte wird zur Eintrittskarte für den EU-Markt.
PS: Nutzen Sie die Verlängerung nicht als Aufschub – bereiten Sie sich jetzt vor. Unser Gratis‑Leitfaden zur EU‑Entwaldungsverordnung zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine Risikobewertung durchführen, Geolokalisierungsanforderungen erfüllen und Nachweisdokumente rechtskonform zusammenstellen. Inklusive praktischer Muster‑Checkliste, damit Sie Bußgelder und Handelsbarrieren vermeiden. Kostenlosen Leitfaden jetzt herunterladen


