EU verhängt endgültige Stahlzölle – China verschärft Exportregeln
19.12.2025 - 00:20:12Die EU hat endgültige Anti-Dumping-Zölle auf chinesische Stahlkettenplatten verhängt. Gleichzeitig führt China Exportlizenzen wieder ein – eine doppelte Belastung für Importeure.
Seit Oktober gelten in der EU endgültige Anti-Dumping-Zölle von bis zu 62,5 Prozent auf chinesische Stahlkettenplatten. Diese Bauteile sind für schwere Maschinen wie Bagger und Planiergeräte unverzichtbar. Die EU-Kommission sah sich nach einer Untersuchung gezwungen zu handeln: Chinesische Exporteure hätten die Preise europäischer Hersteller massiv unterboten und diesen erheblichen Schaden zugefügt.
Die endgültigen Maßnahmen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2081 festgehalten und gelten für fünf Jahre. Die Zollsätze sind gestaffelt: Während nicht kooperierende Firmen den Höchstsatz von 62,5 Prozent zahlen müssen, erhalten kooperierende Unternehmen ermäßigte Sätze zwischen 50 und 60 Prozent. Ausnahmen gelten nur für spezielle Großformate mit streng definierten Abmessungen.
Viele Importfirmen unterschätzen die Folgen einer falschen Zolltarifnummer – ein Fehleintrag kann zu hohen Nachzahlungen, Blockaden oder Sanktionen führen. Gerade bei Kettenplatten und komplexen Baugruppen ist die korrekte TARIC-Klassifikation entscheidend, damit Anti-Dumping-Zölle richtig berechnet werden. Ein praxisnaher, kostenloser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die passende Zolltarifnummer ermitteln, Warenzusammenstellungen korrekt bewerten und typische Fehlklassifizierungen vermeiden. In 2 Schritten zur korrekten Zolltarifnummer – jetzt gratis herunterladen
Für deutsche Importeure ist entscheidend, dass die Zölle auch dann anfallen können, wenn die Kettenplatten bereits in größere Baugruppen wie Raupenketten eingebaut sind. Maßgeblich ist ein Wertanteil von 31 Prozent. Die korrekte Deklaration des „Nettopreises an der EU-Außengrenze“ ist damit wichtiger denn je.
Während die EU die Einfuhr erschwert, verschärft China nun die Ausfuhr. Das Handelsministerium in Peking hat am 15. Dezember überraschend die Exportlizenzpflicht für Stahlprodukte wieder eingeführt – nach 16 Jahren Pause. Ab dem 1. Januar 2026 benötigen Exporteure für 300 Stahlwaren, darunter auch Kettenplatten, eine Genehmigung.
Diese Maßnahme soll den „Export standardisieren“ und den Strom billiger Stahlprodukte bremsen, der weltweit zu Handelskonflikten führt. Für europäische Abnehmer bedeutet das jedoch neue Hürden: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten die Lizenz besitzen. Andernfalls drohen Lieferverzögerungen an chinesischen Häfen. Zusätzlich könnten die administrativen Kosten und Mengenbeschränkungen die FOB-Preise in die Höhe treiben – ein zusätzlicher Preisschock auf die ohnehin hohen EU-Zölle.
Handelskrieg weitet sich aus
Die Maßnahmen gegen Kettenplatten sind kein Einzelfall. Sie stehen im Kontext eskalierender Handelskonflikte zwischen Brüssel und Peking. Erst diese Woche reagierte China mit eigenen Anti-Dumping-Zöllen von bis zu 19,8 Prozent auf Schweinefleischimporte aus der EU. Das war eine direkte Vergeltung für europäische Strafzölle auf chinesische Elektroautos.
Dieses „Tit-for-Tat“-Muster deutet auf eine strenge Durchsetzung der neuen Regeln hin. EU-Zollbehörden werden Importe besonders genau prüfen. Im Fokus stehen zwei Risiken: Ursprungsbetrug, bei dem Ware über Drittländer wie Vietnam geschleust wird, und Fehldeklarationen, um die spezifischen Zolltarifnummern zu umgehen.
Was Compliance-Verantwortliche jetzt tun müssen
Die Zeiten billiger, ungeregelt importierter Stahlkomponenten sind vorbei. Für Compliance-Verantwortliche in importierenden Unternehmen heißt das: handeln, bevor die neuen Regelungen 2026 in Kraft treten.
Ein Vier-Punkte-Plan ist essenziell:
1. Lieferantenstatus prüfen: Klären Sie umgehend, ob Ihr chinesischer Lieferant auf der „kooperierenden Liste“ für ermäßigte EU-Zölle steht.
2. Exportfähigkeit bestätigen: Fordern Sie Nachweise, dass Ihr Lieferant die Exportlizenz beantragt hat. Ohne diese darf ab Januar nicht mehr verschifft werden.
3. Zolltarifnummern überprüfen: Stellen Sie mit Ihrem Zollmakler sicher, dass die korrekten TARIC-Nummern verwendet werden, um Fehlberechnungen zu vermeiden.
4. Wertschwellen berechnen: Bei der Einfuhr kompletter Raupenketten muss der Wertanteil der Kettenplatten ermittelt werden. Liegt er über 31 Prozent, fällt der Anti-Dumping-Zoll an.
Die aktuellen Hinweise der Industrie- und Handelskammern unterstreichen die Dringlichkeit. Die neuen Pflichten sind nicht nur eine Kostenfrage, sondern ein kritischer Compliance-Checkpoint. Wer ihn vernachlässigt, riskiert hohe Strafen und massive Lieferkettenstörungen.
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