EU-Vergaberecht, Schwellenwerte

EU-Vergaberecht: Neue Schwellenwerte erhöhen Bürokratie

01.01.2026 - 15:14:12

Seit Jahresbeginn gelten in der EU niedrigere Grenzwerte für öffentliche Ausschreibungen. Dies zieht Tausende zusätzliche Vergaben in den Fokus der EU-Vergaberegeln und erfordert sofortige Anpassungen.

Ab heute gelten in der gesamten EU niedrigere Schwellenwerte für öffentliche Aufträge – und ziehen Tausende zusätzliche Vergaben in den Strudel der Brüsseler Bürokratie. Die Änderung trifft Behörden und Unternehmen unmittelbar.

Strengere Regeln ab sofort in Kraft

Seit diesem Morgen sind die neuen Werte aus den EU-Durchführungsverordnungen 2025/2150 bis 2152 verbindlich. Sie bestimmen, ab welchem Auftragswert eine europaweite Ausschreibung im Amtsblatt der EU (TED) erfolgen muss. Die Absenkung – im Oktober 2025 beschlossen und von Juristen Ende Dezember hervorgehoben – spiegelt die Stärke des Euros wider.

Anders als bei früheren Anpassungen, die oft inflationsbedingte Erhöhungen brachten, sinken die Werte nun. „Vergabestellen müssen ihre ERP-Systeme und internen Richtlinien sofort aktualisieren“, warnten Fachleute diese Woche. „Jede Ausschreibung ab dem 1. Januar, die sich auf die alten Werte stützt, riskiert Rechtsstreitigkeiten.“

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Die neuen Zahlen im Detail

Die aktualisierten Nettowerte (ohne MwSt.) gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027:

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)

  • Bauaufträge: 5.404.000 Euro (zuvor: 5.538.000 Euro).
  • Liefer- und Dienstleistungen (Bundesbehörden): 140.000 Euro (zuvor: 143.000 Euro).
  • Liefer- und Dienstleistungen (Länder/Kommunen): 216.000 Euro (zuvor: 221.000 Euro).
  • Soziale und spezielle Dienstleistungen: 750.000 Euro (unverändert).

Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) & Konzessionen

  • Bauwerke & Konzessionen: 5.404.000 Euro (zuvor: 5.538.000 Euro).
  • Liefer- und Dienstleistungen (Versorger): 432.000 Euro (zuvor: 443.000 Euro).

Für Unternehmen in den Sondersektoren (Wasser, Energie, Verkehr, Post) ist der Rückgang um 11.000 Euro besonders relevant. Er betrifft nun auch Aufträge um die 440.000 Euro-Marke.

Paradox: Starker Euro, niedrigere Grenzen

Der Grund für die Absenkung ist rein mathematisch. Alle zwei Jahre passt die EU die Schwellenwerte an Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und den Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds an.

Da der Euro in den letzten zwei Jahren stärker wurde, sinkt sein Gegenwert in Euro. Das schafft eine paradoxe Situation für die öffentliche Hand: Während die Inflation die Kosten für Güter und Dienstleistungen treibt, fallen die Grenzwerte für vereinfachte Verfahren.

Strategische Folgen für Behörden und Firmen

Für Compliance-Abteilungen hat die Überprüfung aller geplanten Vergaben jetzt Priorität.

Übergangsfristen sind kritisch
Maßgeblich ist der Start des Vergabeverfahrens. Wurde eine Ausschreibung bis zum 31. Dezember 2025 eingeleitet, gelten die alten, höheren Werte. Für jedes ab heute initiierte Verfahren sind die neuen, niedrigeren Schwellen verbindlich.

Gefahr „grenzüberschreitenden Interesses“
Durch die niedrigeren Grenzen wird bei mehr Aufträgen ein Interesse von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten vermutet. Werden diese nicht EU-weit ausgeschrieben, drohen schwere Strafen bis zur Ungültigkeitserklärung des Vertrags.

Chance für den Mittelstand
Die Transparenzpflicht für kleinere Aufträge könnte jedoch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen. Sie erhalten bessere Chancen auf Aufträge, die sonst möglicherweise direkt oder mit begrenztem Wettbewerb vergeben worden wären.

Ausblick bis 2027

Die Werte bleiben nun bis Ende 2027 fest. Experten erwarten, dass der nächste Überprüfungszyklus Ende 2027 stark von der digitalen Transformation der Vergabe (eForms) und möglichen Richtlinien-Revisionen geprägt sein wird. In Brüssel wird bereits diskutiert, wie „grüne“ und „soziale“ Kriterien besser integriert werden können.

Bis dahin müssen die digitalen Vergabeplattformen der Behörden auf die neuen Auslöser von 140.000, 216.000 und 5.404.000 Euro kalibriert sein. Sonst drohen im neuen Jahr sofortige Compliance-Fallen.

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