EU-Verfahren, Zypern

EU-Verfahren gegen Zypern wegen mangelnder Rechtsumsetzung

31.01.2026 - 16:00:12

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern eröffnet. Grund sind systematische Verzögerungen bei der Umsetzung wichtiger EU-Gesetze in den Bereichen Handel, Finanzen und Verbraucherschutz. Nikosia muss binnen zwei Monaten nachbessern.

Die am Freitag bekanntgegebenen Maßnahmen zeigen den wachsenden Druck Brüssels. Die Kommission will eine einheitliche Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten durchsetzen. Für Zypern als internationales Finanzzentrum sind die wiederholten Rügen ein Imageschaden. Sie offenbaren möglicherweise systemische Schwächen in der nationalen Gesetzgebung.

Ein zentraler Vorwurf betrifft die sogenannten „Frühstücksrichtlinien“. Diese aktualisierten Vorschriften regeln Zusammensetzung und Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften und Marmeladen. Zypern hat sie nicht fristgerecht in nationales Recht überführt. Dabei geht es etwa um strengere Herkunftskennzeichnung für Honig. Für den eigenen Lebensmittelsektor des Landes hat dies direkte Konsequenzen.

Ein weiterer schwerwiegender Punkt: Die Kommission fordert Zypern auf, aus einem eigenständigen Energie- und Investitionsabkommen auszusteigen. Solche separaten Verträge einzelner Mitgliedstaaten untergraben die exklusive Handelspolitik der EU. Brüssel pocht darauf, dass die Union nach außen mit einer Stimme spricht.

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Defizite bei Finanzregulierung und Steuern

Auch im Finanzsektor hagelt es Kritik. Zypern hat neue EU-Vorschriften zur Steuertransparenz bei Krypto-Vermögenswerten nicht vollständig umgesetzt. Diese Regeln sind Teil des EU-Kampfes gegen Steuerhinterziehung im digitalen Bereich.

Die Mängelliste ist lang: Sie reicht vom Verbraucherschutz im Finanzwesen bis hin zum unzureichenden Schutz von Arbeitnehmern vor Asbest. Die breite Streuung der Themen legt ein strukturelles Problem nahe. Es scheint weniger an Einzelfällen, sondern an der gesamten Verwaltungskapazität zu hapern.

Systemisches Problem statt Einzelfall

Zypern ist zwar derzeit nicht akut von einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bedroht. Die Häufung der Verfahren ist jedoch ein Alarmzeichen. Experten deuten sie als Signal Brüssels für verschärfte Aufsicht.

Die Fähigkeit, EU-Recht effizient umzusetzen, gilt als Gradmesser für Rechtssicherheit. Genau diese ist für internationale Investoren, die Zypern anlocken will, entscheidend. Wiederholte Säumigkeit kann das Vertrauen nachhaltig beschädigen.

Zwei Monate Frist für Nikosia

Die Regierung steht nun unter Druck. Innerhalb von zwei Monaten muss sie konkrete Nachbesserungspläne vorlegen. Bleibt eine zufriedenstellende Antwort aus, folgt als nächste Stufe eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ der Kommission. Das wäre die letzte Warnung vor einer EuGH-Klage.

Für Zypern geht es um mehr als nur mögliche Strafzahlungen. Es geht um den Ruf als verlässlicher EU-Partner. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die zyprischen Behörden ihre legislative Maschinerie beschleunigen können. Die konsequente Anwendung der Regeln ist schließlich die Grundlage für einen funktionierenden Binnenmarkt.

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