EU-Verbot von PFAS: Jetzt beginnt die entscheidende Konsultationsphase
20.03.2026 - 02:00:39 | boerse-global.de
Die EU schränkt den Einsatz von tausenden langlebigen Chemikalien massiv ein. Ab heute können Industrie und Verbände in einer 60-tägigen Konsultation letzte Einwände vorbringen – bevor die endgültige Entscheidung fällt.
Entscheidender Meilenstein für „Ewige Chemikalien“
Der Weg für eines der umfassendsten Chemikalienverbote in der Geschichte der Europäischen Union ist fast geebnet. Nachdem der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Anfang März seine wissenschaftliche Bewertung abgeschlossen hat, hat nun auch der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) einen Entwurf seiner Stellungnahme vorgelegt. Diese bewertet die wirtschaftlichen Folgen des geplanten PFAS-Verbots.
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Die Veröffentlichung dieses Entwurfs löst ab sofort die entscheidende 60-tägige öffentliche Konsultation aus. Sie läuft bis Mitte Mai 2026. Über die Plattform EUSurvey der EU-Kommission können Industrieverbände und andere Interessengruppen nun letztmalig umfangreiche Daten und Stellungnahmen einreichen. Sie müssen dabei die Machbarkeit von Ersatzstoffen und mögliche wirtschaftliche Verwerfungen belegen. Diese Konsultation ist die letzte formelle Gelegenheit, Einfluss auf die endgültige Fassung der SEAC-Stellungnahme zu nehmen, die für Ende 2026 erwartet wird.
Sofort wirksame Verbote und harte Grenzwerte
Während das universelle Verbot noch im politischen Prozess steckt, gelten für einige Bereiche bereits jetzt strenge Fristen. Die Industrie steht unter erheblichem Zeitdruck.
- Brandschutz: Ab dem 10. April 2026 tritt ein Verbot für Feuerlöschschäume mit einem Gehalt an Perfluorohexansäure (PFHxA) über 25 parts per billion (ppb) in Kraft. Dies betrifft Ausbildung, Tests und den öffentlichen Feuerwehrdienst. Ab Oktober 2026 folgen weitere Beschränkungen für tragbare Feuerlöscher mit PFAS-haltigen Schäumen.
- Verpackungen: Ein separates Verbot im Rahmen der Verpackungsverordnung (PPWR) verbietet PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen ab 12. August 2026. Hier gibt es keine Übergangsfrist.
- Grenzwerte: Der Entwurf für das universelle Verbot sieht extrem niedrige Grenzwerte vor: maximal 25 ppb für eine einzelne PFAS-Verbindung und 250 ppb für die summe aller PFAS in einem Produkt. Für den Gesamtfluor-Gehalt, der auch polymere PFAS umfasst, ist ein Limit von 50 parts per million (ppm) vorgesehen.
Branchen unter massivem Anpassungsdruck
Die geplante universelle Beschränkung betrifft tausende synthetische Chemikalien, die aufgrund ihrer Langlebigkeit als „Ewige Chemikalien“ bekannt sind. Die Bandbreite der betroffenen Industrien ist enorm: von Medizinprodukten und Halbleitern über technische Textilien bis hin zu Konsumgütern. Kürzlich wurden acht weitere Sektoren wie Dichtungsanwendungen, Maschinenbau und Militärausrüstung in die Bewertung einbezogen.
Besonders die Farben- und Beschichtungsindustrie steht vor großen Herausforderungen. Sie ist stark auf PFAS für wasser-, schmutz- und chemikalienabweisende Eigenschaften angewiesen. Die Umstellung auf Ersatzstoffe in Hochleistungsbeschichtungen wird nach Einschätzung von Branchenanalysten kostspielig und zeitintensiv.
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Nationale Vorreiter und globaler Trend
Noch bevor die EU-weite Regelung in Kraft tritt, gehen einige Mitgliedstaaten mit eigenen Verboten voran. Frankreich hat seit dem 1. Januar 2026 die Herstellung, den Import und Verkauf von Kosmetika, Skiwachs und bestimmter Kleidung mit PFAS verboten. Dänemark will ein nationales Verbot für PFAS in Kleidung, Schuhen und Imprägniermitteln ab Juli 2026 durchsetzen.
Der regulatorische Druck ist ein globales Phänomen. Das Vereinigte Königreich arbeitet an einem eigenen Aktionsplan, der 2026 vorgestellt werden soll. In den USA hat das Verteidigungsministerium kürzlich seine Richtlinien zur Vernichtung von PFAS-haltigem Abfall aktualisiert und die Verbrennung in speziell zugelassenen Anlagen erlaubt. Für internationale Lieferketten wird ein PFAS-freies Betriebsmodell damit unausweichlich.
Was kommt als Nächstes?
Nach Abschluss der Konsultation wird SEAC die eingereichten Daten im Sommer und Herbst prüfen. Nach der finalen Stellungnahme von RAC und SEAC liegt der Ball bei der EU-Kommission. Sie muss einen Entwurf zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung ausarbeiten. Diesen legt sie dem REACH-Ausschuss mit Vertretern aller Mitgliedstaaten zur Abstimmung vor.
Unternehmensberater raten der Industrie dringend, nicht auf den finalen Beschluss zu warten. Unternehmen aller Größen sollten sofort ihre Lieferketten überprüfen, PFAS-Abhängigkeiten identifizieren und die Validierung alternativer Materialien beschleunigen, um ihren Marktzugang in den kommenden Jahren zu sichern.
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