EU-Tachographenpflicht, Nutzfahrzeuge

EU-Tachographenpflicht trifft ab Juli Tausende deutsche Unternehmen

22.01.2026 - 21:15:12

Ab Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge digitale Fahrtenschreiber nachrüsten. Die Umstellung verursacht hohe Investitionen und stellt vor allem den Mittelstand vor große Herausforderungen.

Ab Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet sein. Diese EU-Regelung stellt vor allem den deutschen Mittelstand vor massive finanzielle und organisatorische Herausforderungen.

Während die Logistikbranche noch mit Lieferkettenproblemen kämpft, rollt die nächste große Welle auf sie zu. Eine neue EU-Vorschrift weitet die Pflicht für digitale Tachographen aus. Betroffen sind ab dem 1. Juli 2026 Tausende von Unternehmen in Deutschland und dem gesamten Schengen-Raum. Für viele kleine und mittlere Betriebe bedeutet das erhebliche Investitionen und einen kompletten Umbau ihrer Prozesse.

Neue Regelung: Was ab Juli 2026 gilt

Bisher galt die Pflicht zur lückenlosen Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten vor allem für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen. Das ändert sich grundlegend. Die EU-Verordnung wird auf Fahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen ausgeweitet, sofern sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden.

Konkret betrifft das einen Großteil der Flotten von Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP), international tätige Handwerksbetriebe und zahlreiche Logistikdienstleister. Diese Fahrzeuge benötigen zwingend einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2V2). Diese Geräte erfassen nicht nur Fahreraktivitäten, sondern registrieren automatisch Grenzübergänge via GNSS. Kontrollbehörden können die Daten sogar im Vorbeifahren abfragen.

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Die Kostenfalle: Tausende Euro pro Fahrzeug

Die größte Hürde für Unternehmen sind die erheblichen Kosten. Die Nachrüstung eines G2V2-Tachographen kann pro Fahrzeug mehrere tausend Euro verschlingen. Der Grund: Viele Transporter sind ab Werk nicht für den Einbau vorbereitet und benötigen teure Anpassungen an der Fahrzeugelektronik.

Für einen Fuhrpark mit Dutzenden Fahrzeugen summiert sich das zu einer sechsstelligen Investition. Doch die finanziellen Risiken gehen weiter. Die Aufbewahrungsfrist für Fahrerdaten verdoppelt sich von 28 auf 56 Tage. Unternehmen müssen daher ihre gesamte Datenverwaltung umstellen – inklusive neuer Software und geschultem Personal.

Existenzbedrohung für den Mittelstand?

Die neuen Regeln stellen Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen rechtlich fast gleich mit Lkw-Fahrern. Das hat massive operative Folgen. Die strikte Einhaltung von Lenkzeiten muss nun digital dokumentiert werden. Für KEP-Dienste, die auf maximale Flexibilität angewiesen sind, bedeutet das eine Revolution der Tourenplanung.

Experten warnen vor einer wachsenden Kluft im Wettbewerb. Große Konzerne wie DHL oder DB Schenker können die Umstellung leichter stemmen. Für kleinere Transportunternehmen hingegen wird es eng. Ohne strategische Vorbereitung droht ihnen ein Verlust an Wettbewerbsfähigkeit – im schlimmsten Fall sogar die Existenzgefährdung.

Jetzt handeln: So bereiten sich Unternehmen vor

Die Zeit drängt. Bis Juli bleiben nur wenige Monate für die Umstellung. Der erste Schritt für jedes betroffene Unternehmen muss eine genaue Analyse des eigenen Fuhrparks sein. Welche Fahrzeuge sind wirklich betroffen?

Darauf aufbauend gilt es, Investitionsbudgets zu planen und Angebote für die technische Umrüstung einzuholen. Parallel müssen die internen Prozesse für das Datenmanagement angepasst und sowohl Fahrer als auch Disponenten geschult werden. Eine proaktive Vorbereitung ist keine Option mehr, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Die Frage ist nicht ob, sondern wie Unternehmen diese regulatorische Hürde meistern.

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