EU-Staaten blockieren Aufweichung des Datenschutzes
25.02.2026 - 23:40:03 | boerse-global.deDie EU-Mitgliedstaaten stellen sich gegen Pläne der Kommission, den Schutz personenbezogener Daten zu lockern. Ein aktueller Ratsentwurf streicht zentrale Änderungsvorschläge – ein klares Signal für Stabilität in der digitalen Rechtslandschaft.
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Der sogenannte „Daten-Omnibus“ droht an den nationalen Regierungen zu scheitern. Ihr jüngster Kompromissentwurf lehnt den Vorstoß ab, den Begriff der personenbezogenen Daten enger zu fassen. Statt das Fundament der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verändern, setzen die Staaten auf Kontinuität und behördliche Leitlinien.
Streitpunkt: Was sind noch persönliche Daten?
Im Kern ging es um pseudonymisierte Daten. Dabei werden Identifikationsmerkmale durch künstliche Kennungen ersetzt. Die EU-Kommission wollte solche Daten unter bestimmten Bedingungen aus dem strengen DSGVO-Regime entlassen, um Innovationen wie KI-Entwicklung zu erleichtern.
Doch dieser Vorschlag ist vom Tisch. Datenschützer wie der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hatten massiv gewarnt. Eine Änderung der Definition würde den Schutz aushöhlen und neue Rechtsunsicherheit schaffen, so ihre Kritik. Der Rat folgte dieser Linie und strich den Passus komplett.
Leitlinien statt Gesetzesänderung
Statt auf eine Gesetzesnovelle setzen die Mitgliedstaaten nun auf pragmatischere Instrumente. Der Entwurf verweist auf die Notwendigkeit von Leitlinien zur Pseudonymisierung, die bereits vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) erarbeitet werden.
Diese Haltung zeigt: Der etablierte Rechtsrahmen gilt als flexibel genug. Er soll durch richterliche Auslegung und behördliche Anleitung weiterentwickelt werden – nicht durch radikale legislative Eingriffe. Ein klares Bekenntnis zur DSGVO, wie sie ist.
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EuGH-Urteil stärkt Unternehmen den Rücken
Die Position des Rates wird durch eine parallele Entwicklung gestärkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied kürzlich, dass Unternehmen Beschlüsse des EDSA direkt vor EU-Gerichten anfechten können.
Hintergrund war ein Verfahren von WhatsApp gegen eine Geldbuße von 225 Millionen Euro. Das Urteil schafft eine zusätzliche Kontrollinstanz im „One-Stop-Shop“-Verfahren und stärkt so den Rechtsschutz für international tätige Konzerne. Es beweist: Der bestehende Rahmen kann sich auch über die Rechtsprechung weiter justieren.
Was bedeutet das für die Wirtschaft?
Für Unternehmen heißt das zunächst: Keine kurzfristige Entlastung. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, solange eine Rückidentifizierung möglich ist. Die hohen Compliance-Anforderungen der DSGVO gelten unverändert weiter.
Gleichzeitig bietet das neue EuGH-Urteil mehr Planungssicherheit. Firmen können gegen Entscheidungen der obersten europäischen Datenschützer vorgehen. Das könnte zu einer ausgewogeneren Durchsetzungspraxis in der EU führen.
Der Ball liegt nun beim Europäischen Parlament. In den anstehenden Trilog-Verhandlungen wird sich zeigen, ob das „Daten-Omnibus“-Paket in dieser Form eine Mehrheit findet. Eines ist schon jetzt klar: Eine grundlegende DSGVO-Reform ist vorerst vom Tisch. Die Evolution des Datenschutzes findet in Zukunft per Leitfaden und Gerichtsurteil statt – nicht durch Gesetzesnovellen.
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