Nachhaltigkeitsregeln, Vorgaben

EU schwächt Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen massiv ab

10.03.2026 - 06:09:48 | boerse-global.de

Die EU hat ihre geplanten Vorgaben für nachhaltige Lieferketten und Berichterstattung deutlich entschärft. Höhere Schwellenwerte befreien den Mittelstand, zentrale Pflichten wurden gestrichen.

EU schwächt Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen massiv ab - Foto: über boerse-global.de
EU schwächt Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen massiv ab - Foto: über boerse-global.de

Die EU hat ihren Kurs in der Unternehmensverantwortung radikal geändert. Mit der sogenannten Omnibus-I-Richtlinie werden die geplanten Pflichten für nachhaltige Lieferketten und Berichterstattung deutlich entschärft. Tausende Unternehmen entgehen so den strengen Regeln.

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Schwellenwerte vervielfacht – Mittelstand weitgehend befreit

Der Kern der Reform: Die Hürden für die Anwendung der Richtlinien wurden massiv erhöht. Künftig gilt die Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD) nur noch für EU-Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Für Nicht-EU-Firmen gilt der gleiche Umsatz-Schwellenwert im EU-Binnenmarkt.

Das ist ein drastischer Rückschritt. Ursprünglich sollten bereits Firmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz erfasst werden. Juristen schätzen, dass damit Tausende mittelständische Unternehmen aus dem direkten Anwendungsbereich fallen.

Ähnlich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Hier gilt künftig der Schwellenwert von 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz. Branchenberichten zufolge könnten bis zu 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Firmen von der Pflicht befreit werden. Für sie soll ein freiwilliger Standard (VSME) entwickelt werden.

Streitpunkte gestrichen: Klimapläne und Haftung fallen weg

Die Richtlinie streicht zentrale und umstrittene Pflichten. Die verbindliche Vorgabe, einen Klima-Transformationsplan im Einklang mit dem Pariser Abkommen zu erstellen, wurde komplett aus dem Entwurf entfernt.

Ebenfalls gestrichen: eine europaweit einheitliche zivilrechtliche Haftung bei Verstößen. Stattdessen bleibt es bei einem Flickenteppich nationaler Haftungsregeln. Unternehmen müssen sich also weiterhin in 27 verschiedenen Rechtssystemen bewegen.

Die finanziellen Sanktionen wurden zudem gedeckelt. Strafen für Nichteinhaltung der CSDDD dürfen künftig maximal 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes betragen – statt der ursprünglich diskutierten 5 Prozent.

Neue Fristen: Lange Übergangsphase für Konzerne

Die Richtlinie tritt am 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen: für die CSRD bis März 2027, für die CSDDD sogar bis Juli 2028.

Für die verbliebenen Großkonzerne beginnt die Pflicht zur Einhaltung der CSDDD erst Juli 2029. Sie erhalten also über drei Jahre Vorlaufzeit, um ihre globalen Lieferketten zu überprüfen.

Die Berichtspflichten (CSRD) verschieben sich ebenfalls. Viele „Wave-1“-Unternehmen könnten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Pflicht befreit werden. Die verbleibenden „Wave-2“-Firmen starten ihre Berichte allgemein erst 2028 für das Jahr 2027.

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Deutscher Kontext: LkSG muss angepasst werden

Die Reform spiegelt einen politischen Kurswechsel in der EU wider. Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Deregulierung haben Vorrang. Der deutsche Mittelstand begrüßt die Entlastung.

Für Deutschland hat die Entscheidung direkte Konsequenzen. Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt derzeit noch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Die Bundesregierung hat bereits Gespräche aufgenommen, um das deutsche Recht an die abgeschwächten EU-Standards anzupassen. Ziel ist eine Angleichung an die 5.000-Mitarbeiter-Schwelle, um deutsche Firmen nicht schlechter zu stellen als ihre europäischen Wettbewerber.

Menschenrechts- und Umweltorganisationen kritisieren die Aufweichung scharf. Sie warnen, dass der Schutz von Arbeitern und Umwelt in globalen Lieferketten massiv geschwächt und die Glaubwürdigkeit der EU in Frage gestellt werde.

Was bleibt? Der Marktdruck nimmt nicht ab

Trotz der gesetzlichen Entlastung raten Compliance-Experten Unternehmen nicht zum Ausruhen. Der Druck von Investoren, Verbrauchern und großen Geschäftspartnern für transparente Lieferketten bleibt hoch. Firmen, die die gewonnene Zeit nutzen, um robuste und digitalisierte Managementsysteme aufzubauen, dürften langfristig im Vorteil sein. Die eigentliche Arbeit an nachhaltigen Lieferketten hat also gerade erst begonnen.

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