Lieferkettengesetz, Entlastung

EU schwächt Lieferkettengesetz – Entlastung für deutsche Konzerne

28.02.2026 - 18:10:48 | boerse-global.de

Die EU hat ihre Sorgfaltspflichten-Richtlinie deutlich entschärft, was tausende deutsche Firmen entlastet. Dies stellt das strengere deutsche Lieferkettengesetz infrage und verlagert die Debatte nach Berlin.

Die EU hat ihre umstrittene Lieferkettenrichtlinie massiv abgeschwächt. Für tausende deutsche Unternehmen bedeutet das eine unerwartete regulatorische Entlastung, während Kritiker von einem Rückschritt für Menschenrechte sprechen. Die Entscheidung aus Brüssel stellt insbesondere das strengere deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) infrage und verlagert die Debatte zurück nach Berlin.

Deutlich weniger Unternehmen betroffen

Der Europäische Rat gab am 24. Februar grünes Licht für eine deutlich verwässerte Version der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die entscheidende Änderung: Die Schwellenwerte wurden extrem angehoben. Künftig gilt die Richtlinie nur noch für Konzerne mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro.

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Während sich die Lieferketten-Regeln lockern, verschärfen andere EU-Vorgaben wie die Entwaldungsverordnung die Prüfpflichten für den Handel bereits jetzt massiv. Ob Ihr Unternehmen von den neuen Sorgfaltspflichten betroffen ist, klärt diese praktische Checkliste. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen

Das ist ein dramatischer Unterschied zum ursprünglichen Entwurf, der bereits bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz greifen sollte. Experten schätzen, dass dadurch bis zu 95 Prozent weniger Unternehmen erfasst werden. Ein weiterer Paukenschlag: Die geplante EU-weite zivilrechtliche Haftung wurde komplett gestrichen. Sanktionen bleiben Sache der nationalen Behörden.

Paradox für deutschen Mittelstand

Hier entsteht ein bemerkenswertes Paradoxon. Das deutsche LkSG gilt bereits seit 2023 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern – also für viele Mittelständler, die nach neuem EU-Reicht außen vor blieben. Deutschland steht nun vor einer schwierigen Entscheidung: Passt es sein nationales Gesetz an die niedrigeren EU-Standards an oder behält es die strengeren Regeln bei?

Wirtschaftsverbände werden massiv auf eine Angleichung drängen. Schließlich verspricht der Koalitionsvertrag, das LkSG durch die EU-Richtlinie zu ersetzen. Menschenrechtsorganisationen hingegen warnen vor einem Rückschritt. Sie fordern, die erreichten Standards nicht preiszugeben.

Vom Leuchtturmprojekt zum Bürokratieabbau

Die abgeschwächte Richtlinie markiert das Ende eines langen politischen Ringens. Ursprünglich als Kernstück des European Green Deal geplant, sollte sie verbindliche Regeln für globale Lieferketten schaffen. Doch der politische Wind drehte sich.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus startete die EU-Kommission Anfang 2025 den sogenannten Omnibus-Prozess. Sein Ziel: Nachhaltigkeitsvorgaben überprüfen und vereinfachen. Dieser Prozess führte zu den nun beschlossenen Aufweichungen. Die Umsetzungsfristen wurden zudem großzügig gestreckt. Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, erste Berichtspflichten starten frühestens 2029.

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Neben Lieferketten und Entwaldung rückt auch der CO2-Grenzausgleich in den Fokus der EU-Bürokratie und fordert von Importeuren eine präzise Berichterstattung. Dieser Experten-Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die CBAM-Meldepflichten ohne Strafzahlungen rechtssicher umsetzen. CBAM-Reporting rechtssicher meistern: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure

Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?

Kurzfristig ändert sich für die bereits vom LkSG erfassten Firmen nichts. Sie müssen ihre Sorgfaltspflichten weiter erfüllen. Große Konzerne gewinnen durch die langen Übergangsfristen jedoch wertvolle Vorbereitungszeit.

Für den deutschen Mittelstand zwischen 1.000 und 5.000 Mitarbeitern beginnt nun eine phase der Unsicherheit. Sie müssen abwarten, wie die Bundesregierung reagiert. Bleibt Deutschland strenger als Brüssel? Diese Frage wird die wirtschaftspolitische Debatte in den kommenden Monaten dominieren.

Eines bleibt jedoch unverändert: Der Druck von Verbrauchern, Investoren und Geschäftspartnern für nachhaltige Lieferketten wächst weiter. Die gesetzliche Regelung ist nur ein Faktor – der Markt fordert Transparenz längst ein.

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