Nachhaltigkeitsregeln, Nachhaltigkeitsrichtlinie

EU schränkt Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen massiv ein

12.03.2026 - 00:00:19 | boerse-global.de

Die EU schwächt ihre Nachhaltigkeitsrichtlinie CSDDD deutlich ab. Weniger Unternehmen sind betroffen, Klimapläne und einheitliche Haftung entfallen. Die Umsetzung zieht sich bis 2029 hin.

EU schränkt Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen massiv ein - Foto: über boerse-global.de

Die EU reduziert drastisch die Bürokratie für Konzerne und setzt Wettbewerbsfähigkeit über umfassende Lieferketten-Kontrolle. Mit der Richtlinie (EU) 2026/470, die am 18. März in Kraft tritt, werden die Regeln für nachhaltiges Wirtschaften deutlich abgeschwächt.

Weniger Unternehmen in der Pflicht

Der Kreis der betroffenen Firmen schrumpft erheblich. Künftig gilt die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nur noch für EU-Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Für Nicht-EU-Firmen gilt die gleiche Umsatzschwelle innerhalb der EU. Nach Analysen fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich ins Visier genommenen Unternehmen aus dem Regelwerk heraus. Der Gesetzgeber will so mittelständische Betriebe vor komplexen Audit-Anforderungen schützen.

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Klimapläne und Haftung gestrichen

Noch weitreichender sind die inhaltlichen Kürzungen. Die umstrittene Pflicht zur Erstellung verbindlicher Klima-Transformationspläne wurde komplett gestrichen. Ein weiterer Paukenschlag: Die EU verzichtet auf ein harmonisiertes zivilrechtliches Haftungsregime. Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung können europäische Konzerne nun nicht mehr nach einheitlichen EU-Regeln verklagen. Die Haftung richtet sich künftig ausschließlich nach nationalem Recht – was Experten als Rückschritt für den Rechtsschutz bewerten. Als Druckmittel bleiben Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Umsatzes.

Lange Übergangsfrist und deutsches Parallel-Vorhaben

Die Umsetzung zieht sich lange hin. Mitgliedstaaten haben Zeit bis zum 26. Juli 2028, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die eigentlichen Sorgfaltspflichten greifen erst ab Juli 2029.

Diese europäische Entwicklung geht einher mit deregulatorischen Bestrebungen in Berlin. Bundeskanzler Friedrich Merz setzt sich auch auf nationaler Ebene für weniger Bürokratie ein. Die Bundesregierung arbeitet an einer Änderung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Ein Kabinettsbeschluss aus dem Spätjahr 2025 sieht vor, die jährliche Berichtspflicht für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern rückwirkend zu streichen. Behörden haben die Prüfung entsprechender Berichte bereits ausgesetzt.

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Geteilte Reaktionen und nächste Schritte

Die Reaktionen auf die Aufweichung der Regeln fallen gespalten aus. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßen die Entlastung als notwendig, um den Mittelstand vor „bürokratischer Erschöpfung“ zu bewahren. Menschenrechtsorganisationen wie Oxfam kritisieren die Entscheidung scharf. Sie sehen globale Schutzstandards in Gefahr und monieren, dass die Aufweichung Millionen Arbeiter in Lieferketten schutzloser lasse.

Der Fokus liegt nun auf den nationalen Parlamenten, die bis 2028 die abgeschwächten Vorgaben umsetzen müssen. Parallel arbeitet die EU-Kommission an einer Vereinfachung der Berichtspflichten (CSRD). Bis zum 18. September 2026 soll ein überarbeiteter Satz an Nachhaltigkeitsberichtsstandards vorliegen; branchenspezifische Standards wurden gestrichen. Für Compliance-Verantwortliche heißt es jetzt: Prüfen, ob ihr Unternehmen unter die neuen, engeren Kriterien fällt – und die Strategie entsprechend anpassen.

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