Importe

EU schafft 150-Euro-Freibetrag für Importe ab

07.01.2026 - 07:00:12

Die Ära des zollfreien Schnäppchenhandels aus Drittländern endet im Sommer 2026. Die EU hat den Zeitplan für die umstrittene Übergangslösung festgezurrt.

Ab dem 1. Juli 2026 fällt der langjährige 150-Euro-Freibetrag für Importe aus Nicht-EU-Ländern weg. Stattdessen gilt eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro für Sendungen unter diesem Wert. Das bestätigten nationale Zollbehörden diese Woche nach einem Beschluss des EU-Rats. Die Maßnahme soll das Wettbewerbsfeld zwischen europäischen Händlern und Giganten wie Temu, Shein oder AliExpress ebnen – und kommt deutlich früher als zunächst geplant.

Eigentlich war die vollständige Abschaffung der Zollfreigrenze für den Start des EU-Zolldaten-Hubs 2028 vorgesehen. Doch der „Paket-Tsunami“ aus Fernost hat die Mitgliedstaaten zum Handeln gezwungen. Die nun beschlossene Übergangslösung sieht ab Juli kommenden Jahres eine vereinfachte Abwicklung vor.

Konkret bedeutet das: Jede Direktsendung an Verbraucher aus einem Drittland unter 150 Euro Warenwert wird mit pauschal 3 Euro belegt. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt ohnehin schon seit 2021 an. Die neue Zollgebühr stellt eine zusätzliche Kostenstelle dar, die wohl direkt an die Kunden weitergegeben wird. Für die EU ist dies ein erster Schritt, um den grenzüberschreitenden Niedrigpreishandel einzudämmen.

Anzeige

Viele Zollanmeldungen scheitern bei der ersten Prüfung – gerade bei Millionen Niedrigpreis‑Sendungen drohen Verzögerungen, zusätzliche Kosten und Retouren für Händler und Logistiker. Ein kostenloser Praxis‑Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Zollanmeldungen korrekt ausfüllen, typische Fehler vermeiden und Sendungen schneller durch den Zoll bringen. Mit Feld‑für‑Feld‑Anleitung und Praxisbeispiel speziell für Direktimporte – ideal für Versandhändler, Logistik‑ und Zollabteilungen. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Zollanmeldung herunterladen

Zollgewerkschaft warnt vor logistischem Kollaps

Während die Politik die Entscheidung gefällt hat, bereitet die praktische Umsetzung Kopfzerbrechen. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) warnte am 6. Januar vor erheblichen Problemen. Das aktuelle IT-System ATLAS-IMPOST sei nicht darauf ausgelegt, Millionen niedrigpreisiger Sendungen mit den neuen Zolldaten zu verarbeiten.

Die Lage könnte sich noch verschärfen. Im EU-Trilog wird derzeit über eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Paket verhandelt. Sie soll die administrativen Kosten decken und könnte bereits im November 2026 eingeführt werden. Zusammen mit der Zollpauschale würde dies die Kosten für Kleinstsendungen massiv in die Höhe treiben.

„Ziel muss bleiben, dass dem Zoll nicht nur neue Aufgaben gegeben werden, sondern auch die Mittel, sie kompetent und verlässlich zu erfüllen“, so die BDZ. Andernfalls drohten massive Verzögerungen bei der Abfertigung.

E-Commerce vor fundamentaler Veränderung

Die neuen Gebühren werden die Wirtschaftlichkeit des Niedrigpreis-Onlinehandels grundlegend verändern. Für Verbraucher bedeutet das: Die Tage des 5-Euro-Gadgets mit kostenlosem Versand sind gezählt. Ein solcher Artikel könnte bald mit 3 Euro Zoll und möglichen 2 Euro Bearbeitungsgebühr belastet werden – eine Verdoppelung des Preises vor Mehrwertsteuer.

Für europäische Händler ist die Reform dagegen ein Erfolg. Sie hatten die Freigrenze lange als unfaire Subvention für die ausländische Konkurrenz kritisiert. Nun müssen jedoch Logistikanbieter und Plattformen ihre Systeme bis Juli anpassen, um die Pauschalberechnung zu integrieren. Sonst droht im Sommer ein logistischer Engpass.

Der Weg zum Zolldaten-Hub 2028

Die Maßnahmen 2026 sind nur der Auftakt zur größten Reform der EU-Zollunion seit 1968. Die Übergangslösung soll überbrücken, bis der EU-Zolldaten-Hub 2028 an den Start geht. Dann wird die Pauschale durch ein datenbasiertes, risikoorientiertes Zollregime abgelöst.

Die Branche steht vor einer intensiven Umstellungsphase. Die nächsten sechs Monate werden vom Thema IT-Compliance dominiert. Alle Beteiligten müssen ihre Systeme fit machen für die neue Gebührenlogik. Die Zeit bis zum Sommer wird knapp.

Anzeige

PS: Händler und Plattformbetreiber, die Lieferengpässe und teure Nachfragen beim Zoll vermeiden wollen, finden im kompakten Praxis‑Leitfaden konkrete Checklisten für die Ausfüllung von Ausfuhrbegleitdokumenten. Praxisnahe Tipps zur abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Buchhaltung und Zoll reduzieren Abfertigungsfehler und sorgen dafür, dass Sendungen nicht in ATLAS‑IMPOST stecken bleiben. Gratis‑Praxishilfe zur Zollanmeldung sichern

@ boerse-global.de