EU-Sanktionen und deutsches Recht: Doppelschlag für Unternehmen
10.02.2026 - 21:12:11Neue Sanktionspakete und verschärftes Strafrecht stellen Firmen vor eine beispiellose Compliance-Herausforderung.
Brüssel/Berlin – Europäische Unternehmen stehen vor einer historischen Bewährungsprobe. Fast zeitgleich zu einem neuen EU-Sanktionspaket gegen Russland ist in Deutschland ein verschärftes Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Diese Doppelbelastung erhöht den Druck auf Geschäftsführer und Compliance-Abteilungen massiv. Die Botschaft ist klar: Verstöße werden nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt, sondern können existenzbedrohende Strafen nach sich ziehen.
Die Europäische Kommission legte am 6. Februar den Vorschlag für ein 20. Sanktionspaket vor. Es soll pünktlich zum vierten Jahrestag des russischen Angriffskriegs am 24. Februar wirksam werden. Das Paket zielt darauf ab, verbleibende Einnahmequellen Moskaus weiter auszutrocknen und Umgehungsstrategien zu unterbinden.
Ein Kernpunkt ist die massive Ausweitung der Energie-Sanktionen. Geplant ist ein umfassendes Verbot aller maritimen Dienstleistungen für Tanker, die russisches Rohöl transportieren – unabhängig vom bisherigen Preisdeckel. Das trifft Reedereien, Versicherer und Hafenbetreiber in der EU direkt.
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Besonders brisant: Erstmals will die EU auch Häfen in Drittländern direkt sanktionieren, die als Umschlagplätze dienen. In einem Dokument werden konkret der Hafen Kulevi in Georgien und Karimun in Indonesien genannt. Geschäfte mit diesen Häfen wären für EU-Unternehmen dann komplett tabu.
Deutschland: Von der Geldbuße zur Straftat
Parallel dazu ist in Deutschland eine dramatische Verschärfung des nationalen Rechts in Kraft getreten. Das neue Sanktionsgesetz wandelt zahlreiche bisherige Ordnungswidrigkeiten in Straftaten um, insbesondere bei vorsätzlichen Verstößen im Finanzbereich.
Eine der folgenschwersten Änderungen für die Praxis ist die Streichung der bisherigen zweitägigen „Schonfrist“. Bislang blieben Unternehmen straffrei, wenn sie Verstöße innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe neuer EU-Sanktionen begingen. Diese Gnadenfrist entfällt ersatzlos. Neue Verbote müssen ab dem Moment der Verkündung im EU-Amtsblatt umgesetzt werden – eine enorme logistische Herausforderung.
Zudem wird die Strafbarkeit auf grob fahrlässige Verstöße beim Export von Dual-Use-Gütern ausgeweitet. Das Haftungsrisiko für Exporteure steigt damit erheblich.
Unternehmen im Wettlauf gegen die Zeit
Die Kombination aus komplexeren EU-Verboten und härteren nationalen Strafen schafft eine toxische Mischung. Das Compliance-Risiko hat eine neue Stufe erreicht. Juristen warnen: Die Hochstufung zu Straftaten macht lückenlose interne Kontroll- und Dokumentationsprozesse überlebenswichtig.
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Die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern rückt stärker denn je in den Vordergrund. Die Ära der Nachsicht ist vorbei. Wer seine Compliance jetzt nicht auf Vordermann bringt, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch strafrechtliche Verfolgung und irreparable Reputationsschäden. Der Countdown läuft.
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