EU plant verbindliche Höchstmengen für Vitaminpillen
08.02.2026 - 04:21:12Die EU-Kommission will europaweit einheitliche Obergrenzen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln einführen. Das Vorhaben soll den Verbraucherschutz stärken und den bisherigen Flickenteppich nationaler Regeln beenden. Ein finaler Beschluss steht noch aus, doch die Pläne könnten bereits 2026 in Kraft treten.
Ein langer Weg zur Einheitlichkeit
Bereits seit 2002 existiert die rechtliche Grundlage für EU-weite Höchstmengen – umgesetzt wurde sie nie. Dieser Zustand sorgt für Unsicherheit und birgt Gesundheitsrisiken durch mögliche Überdosierungen. Die neuen Regeln sollen auf wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) basieren.
Die EFSA bewertet derzeit die sicheren Obergrenzen, die tolerierbaren täglichen Gesamtzufuhrmengen (ULs), für zahlreiche Mikronährstoffe neu. Für Substanzen wie Vitamin B6, Vitamin D und Selen liegen bereits finale Stellungnahmen vor. Die umfassenden Vorschläge für alle Vitamine und Mineralstoffe werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet.
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Warum Deutschland allein nicht ausreicht
Auch in Deutschland gibt es Vorschläge für Höchstmengen, erarbeitet vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Diese sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Das große Problem: Nach EU-Recht dürfen Produkte aus anderen Mitgliedstaaten, die dort legal sind, auch hier verkauft werden – selbst wenn sie höher dosiert sind.
Diese Lücke im Schutz untergräbt nationale Bemühungen und verunsichert Verbraucher. Einheitliche EU-Regeln sollen für alle klare und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.
Was die neuen Grenzen bedeuten
Für Verbraucher verspricht die Harmonisierung mehr Sicherheit. Hochdosierte Produkte mit potenziellen Gesundheitsrisiken müssten vom Markt verschwinden oder angepasst werden. Verbraucherschützer fordern diese Regeln seit langem.
Die Hersteller stehen vor der Aufgabe, ihre Rezepturen zu überprüfen. Die Branche betont die Notwendigkeit wissenschaftlich fundierter und verhältnismäßiger Grenzwerte. Die einheitlichen Regeln bieten aber auch einen Vorteil: Sie schaffen Planungssicherheit und erleichtern den Handel innerhalb des EU-Binnenmarktes.
Betroffen sein werden voraussichtlich Schlüsselsubstanzen wie:
* Vitamin A, D, E und B6
* Folsäure
* Eisen
* Selen
Der Fahrplan bis 2026
Nach der finalen wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA 2025 wird die EU-Kommission den Gesetzgebungsprozess einleiten. Geht alles nach Plan, treten die verbindlichen Höchstmengen 2026 in Kraft.
Bis dahin bleiben die nationalen Empfehlungen, wie die des BfR, die wichtigste Richtschnur. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die EU den Spagat zwischen Verbraucherschutz und Wahlfreiheit meistert.
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