Nachhaltigkeitsregeln, Schwellenwerte

EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen massiv

12.03.2026 - 00:39:27 | boerse-global.de

Die EU hebt Schwellenwerte für Nachhaltigkeitsberichte und Sorgfaltspflichten an, wodurch Tausende Unternehmen entlastet werden. Kritiker warnen vor Rückschritten für Klimaschutz und Green Deal.

EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen massiv - Foto: über boerse-global.de
EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen massiv - Foto: über boerse-global.de

Die Europäische Union schraubt ihre strengen Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen drastisch zurück. Das sogenannte Omnibus-I-Paket tritt am 18. März in Kraft und entlastet vor allem den Mittelstand. Kritiker befürchten jedoch einen Rückschritt für den Klimaschutz.

Weniger Bürokratie, weniger Kontrolle

Der Kern der Reform: Die Schwelle für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird stark angehoben. Künftig sind nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro betroffen. Laut Schätzungen fallen damit bis zu 90 Prozent der bisher erfassten Firmen aus der Pflicht. Für Konzerne mit Sitz außerhalb der EU gelten ähnliche Grenzen.

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Auch die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) werden auf Riesenunternehmen konzentriert. Nur Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz über 1,5 Milliarden Euro müssen künftig ihre globalen Wertschöpfungsketten auf Risiken wie Kinderarbeit oder Umweltzerstörung prüfen.

Streichung zentraler Klima-Vorgaben

Die Überarbeitung geht noch weiter. Zwei zentrale Punkte der ursprünglichen Richtlinie wurden gestrichen: Die Verpflichtung, einen konkreten Plan zur Erreichung der Klimaziele vorzulegen, entfällt. Zudem wird es kein einheitliches EU-Haftungsregime mehr geben. Verstöße werden nun auf nationaler Ebene geahndet, wobei die Strafen auf drei Prozent des weltweiten Umsatzes begrenzt sein können.

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Trotz der Lockerungen bei Lieferkettengesetzen müssen Händler und Importeure weiterhin spezifische Umweltvorgaben wie die EU-Entwaldungsverordnung genau im Blick behalten. Nutzen Sie diese kostenlose Checkliste, um Ihre Sorgfaltspflichten zu prüfen und potenzielle Sanktionen sicher zu vermeiden. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen

Die EU-Kommission begründet den Schritt mit der notwendigen Entlastung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten. „Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen stärken, ohne unsere Ziele aus den Augen zu verlieren“, so ein Beamter aus Brüssel. Umweltverbände und Teile des Europaparlaments laufen dagegen Sturm. Sie sehen die Glaubwürdigkeit des europäischen Green Deals in Gefahr.

Druck von Investoren bleibt bestehen

Trotz der gesetzlichen Lockerung dürfte der Druck auf Unternehmen hoch bleiben. Analysten weisen darauf hin, dass die Dynamik der Märkte weiterhin von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) getrieben wird. Investoren, Großkunden und Geschäftspartner werden auch von nicht mehr berichtspflichtigen Firmen Nachhaltigkeitsdaten einfordern – allein, um die eigenen Pflichten zu erfüllen.

Parallel arbeitet die europäische Beratergruppe EFRAG an einer vereinfachten Version der Berichtsstandards. Diese soll bis September 2026 vorliegen. Die Mitgliedstaaten haben nun Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Für die CSRD-Änderungen gilt eine Frist bis März 2027, für die CSDDD bis Juli 2028. Die betroffenen Großkonzerne müssen die Sorgfaltspflichten ab Juli 2029 einhalten.

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