Nachhaltigkeitsregeln, Omnibus-I-Richtlinie

EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen deutlich

18.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.de

Die EU reduziert mit der Omnibus-I-Richtlinie die Sorgfaltspflichten für Lieferketten erheblich. Nur Großkonzerne sind künftig betroffen, Fristen wurden verlängert und Strafen gedeckelt.

EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen deutlich - Foto: über boerse-global.de
EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen deutlich - Foto: über boerse-global.de

Die EU schraubt ihre ehrgeizigen Nachhaltigkeitsvorgaben für Unternehmen massiv zurück. Die sogenannte Omnibus-I-Richtlinie tritt am 18. März 2026 in Kraft und entlastet Tausende Firmen von strengen Sorgfaltspflichten. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.

Weniger Pflichten, mehr Zeit

Der Kern der Reform ist eine drastische Einschränkung des Geltungsbereichs. Künftig müssen nur noch Riesenunternehmen verbindliche Umwelt- und Menschenrechtsprüfungen in ihren Lieferketten vornehmen. Für EU-Firmen gilt dies erst ab 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Die Fristen werden deutlich gestreckt: Mitgliedstaaten haben nun bis Juli 2028 Zeit, die Regeln umzusetzen. Für betroffene Unternehmen beginnen die Pflichten erst ab Juli 2029.

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Strafen gedeckelt, Haftung entschärft

Neben dem späteren Start fallen auch die Auflagen milder aus. Geldstrafen für Verstöße sind auf maximal 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes begrenzt. Einen einheitlichen EU-weiten Haftungsrahmen für zivilrechtliche Klagen hat der Gesetzgeber komplett gestrichen. Betroffene müssen sich an nationale Rechtssysteme halten. Auch die Pflicht, einen verbindlichen Klima-Umstellungsplan zu erstellen, wurde gestrichen – eine zentrale Forderung der Wirtschaftslobby.

Trotz Lockering: Unternehmen bleiben am Ball

Trotz der regulatorischen Entlastung signalisiert die Wirtschaft, am Thema festzuhalten. Eine aktuelle Studie des Softwareanbieters osapiens zeigt: 90 Prozent der nun nicht mehr erfassten Unternehmen wollen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und Due-Diligence-Prüfungen beibehalten oder sogar ausbauen. Für viele Firmen sind diese Prozesse bereits fest in Risikomanagement und operative Abläufe integriert.

Doch die Herausforderungen bleiben groß. 43 Prozent der Manager nennen Budgetgrenzen bei der Datensammlung als Haupthindernis. 40 Prozent klagen über fragmentierte Daten in verschiedenen Systemen. Der Druck von Investoren, Geschäftspartnern und Verbrauchern treibt die Digitalisierung der Lieferkettenüberwachung weiter voran.

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Kritik von NGOs: Rückschritt für Menschenrechte

Zivilgesellschaftliche Gruppen kritisieren die Aufweichung scharf. Die Organisation OECD Watch warnt, die Reform schwäche den Richtlinien-Entwurf fundamental und entferne ihn von internationalen Standards. Durch die Beschränkung auf die größten Konzerne bleibe ein Großteil der Wirtschaft von verbindlichen Sorgfaltspflichten ausgenommen. NGOs fordern die Mitgliedstaaten nun auf, bei der nationalen Umsetzung bis 2028 strengere Vorgaben zu schaffen.

Analyse: Digitalisierung wird Schlüssel

Die Reform markiert einen politischen Kompromiss zwischen Regulierung und Wirtschaftsförderung. Für die verbleibenden, extrem großen und komplexen Konzerne wird die Einhaltung der Vorgaben stark von digitalen Tools abhängen. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz, Datenanalyse und automatisierter Lieferkettenkartierung wird weiter an Bedeutung gewinnen – und entsprechende Softwarelösungen vorantreiben.

Der Fokus verlagert sich nun von Brüssel in die Hauptstädte der Mitgliedstaaten. Bis 2028 müssen sie die Richtlinie in nationales Recht gießen. Experten erwarten dabei erhebliche Unterschiede, besonders im Haftungsrecht. Für die Unternehmen beginnt eine mehrjährige Phase der technologischen Anpassung, in der sie ihre Beschaffungsprozesse und Risikobewertungen modernisieren müssen.

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