EU-Kybersicherheit, Zertifizierung

EU-Kybersicherheit: Zertifizierung wird Pflicht für Marktzugang

23.02.2026 - 07:00:12 | boerse-global.de

Die EU schärft ihre Cybersicherheits-Regeln radikal. Ab sofort müssen sich Unternehmen auf umfassende Pflicht-Audits und eine Zertifizierung ihres gesamten Sicherheitsniveaus einstellen. Das hat massive Auswirkungen auf alle, die mit Europa Geschäfte machen.

Brüssel setzt mit einem neuen Gesetzespaket ein klares Zeichen. Der Vorschlag der EU-Kommission vom Januar verwandelt freiwillige Sicherheitszertifikate in ein strategisches Muss. Kern ist eine reformierte EU-Cybersicherheitsverordnung und schärfere NIS2-Richtlinien. Künftig können Firmen nicht mehr nur einzelne Produkte zertifizieren lassen – sie müssen ihr gesamtes Cybersicherheitsniveau nachweisen.

Die größte Neuerung: Ein offizielles EU-Zertifikat gilt künftig als Vermutung der Konformität mit den NIS2-Vorgaben. Aus einem Qualitätssiegel wird ein machtvolles Werkzeug für die Regulierungskonformität. Unternehmen, die das Audit bestehen, können so ihre Erfüllung der Risikomanagement-Pflichten nachweisen. Das soll die Abläufe mit nationalen Aufsichtsbehörden vereinfachen.

Doch der Preis ist hoch. Die Vorbereitung wird anspruchsvoller. Statt isolierter Prüfungen verlangt Brüssel ein durchgängiges, evidenzbasiertes Sicherheitsmodell. Firmen müssen lückenlos dokumentieren, dass ihre Sicherheitskontrollen nicht nur existieren, sondern im gesamten Unternehmen wirken. Das erfordert massive Investitionen in interne Audit-Kapazitäten.

Lieferketten unter der Lupe

Ein weiterer Pfeiler des Pakets ist ein neuer Rahmen für die Sicherheit der IKT-Lieferkette. Die Kommission erhält Befugnisse, kritische Lieferketten zu bewerten und bei Bedarf Hochrisiko-Lieferanten zu benennen – besonders bei Verbindungen zu Drittländern mit Sicherheitsbedenken.

Das verändert Audit-Vorbereitungen grundlegend. Der Prüfungsfokus weitet sich auf das gesamte Partnernetzwerk aus. Besonders betroffen sind kritische Sektoren wie Gesundheit, Energie und digitale Infrastruktur. Verträge müssen nun robuste Sicherheitsklauseln enthalten. Die Audit-Vorbereitung umfasst den Nachweis eines funktionierenden Lieferketten-Risikomanagements – eine komplexe Aufgabe, die tiefe Einblicke in die Sicherheitslage Dritter erfordert.

So bereiten sich Unternehmen vor

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Zuerst gilt: Eine Lückenanalyse gegenüber den NIS2-Anforderungen und den Grundsätzen des neuen Cybersecurity Act ist unerlässlich. Zweitens muss das gesamte Sicherheitsprogramm als prüfbare Einheit betrachtet und umfassend dokumentiert werden. Drittens ist die Ausweitung der Sicherheitsgovernance auf die Lieferkette keine Option mehr, sondern Pflicht. Die proaktive Bewertung von Drittanbieterrisiken wird entscheidend für künftige Audits.

Ausblick: Verhandlungen laufen

Der Kommissionsvorschlag wird nun mit Parlament und Rat verhandelt. Doch die Richtung steht fest: Die Latte für Cybersicherheits-Compliance wird deutlich höher gelegt. Dieser Schritt folgt einem globalen Trend, wie die Ausweitung von CMMC-ähnlichen Anforderungen für US-Regierungsauftragnehmer zeigt.

Unternehmen, die jetzt mit der Vorbereitung beginnen, sind klar im Vorteil. Der Fokus muss auf einem widerstandsfähigen, nachweisbaren Sicherheitsniveau liegen, das der Prüfung durch Auditoren standhält. Wer einen ganzheitlichen, evidenzbasierten Ansatz verfolgt, erreicht nicht nur Compliance, sondern gewinnt einen Wettbewerbsvorteil in einem Markt, der Vertrauen und Sicherheit zunehmend wertschätzt.

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