EU-Konzern, Rechtsrahmen

EU-Konzern: Neuer Rechtsrahmen bedroht deutsche Mitbestimmung

19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

Die EU-Kommission will mit einem einheitlichen Konzernrecht Bürokratie abbauen. Deutsche Gewerkschaften warnen vor einer Aushöhlung der paritätischen Mitbestimmung und sehen ein Schlupfloch für Unternehmen.

EU-Konzern: Neuer Rechtsrahmen bedroht deutsche Mitbestimmung - Foto: über boerse-global.de
EU-Konzern: Neuer Rechtsrahmen bedroht deutsche Mitbestimmung - Foto: über boerse-global.de

Die EU-Kommission will mit einem einheitlichen Konzernrecht grenzüberschreitendes Wirtschaften erleichtern. Deutsche Gewerkschaften schlagen Alarm: Sie fürchten das Ende der paritätischen Mitbestimmung.

Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Kommission einen lange erwarteten Gesetzesentwurf für ein einheitliches europäisches Unternehmensrecht vorgelegt. Das sogenannte „EU Inc.“ oder „28. Regime“ soll Bürokratie abbauen und Expansionen innerhalb des Binnenmarkts vereinfachen. In Deutschland stößt der Vorschlag jedoch auf massive Kritik. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter warnen vor einer Aushöhlung des bewährten Mitbestimmungsmodells. Sie sehen in der neuen Rechtsform ein Schlupfloch, um verbindliche Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten zu umgehen.

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Einheitliches Recht versus nationale Standards

Der Gesetzesentwurf sieht eine standardisierte Unternehmensstruktur vor, die parallel zu den nationalen Gesellschaftsrechten der 27 Mitgliedstaaten existieren soll. Das Ziel: Unternehmen sollen sich schnell, digital und kostengünstig gründen und operieren können, ohne sich durch einen Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften kämpfen zu müssen. Die EU-Kommission wirbt damit, dass der Rahmen für Start-ups ebenso geeignet sei wie für große Konzerne.

Während Wirtschaftsverbände seit langem für einen solchen Schritt plädieren, um die globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sind die mangelnden verbindlichen Vorgaben für Arbeitnehmervertretung der Knackpunkt. In Deutschland ist Corporate Governance eng mit Arbeitnehmerrechten verflochten. Die geplante Harmonisierung des EU-Rechts kollidiert hier mit nationalen Standards. Der Entwurf priorisiert eindeutig unternehmerische Flexibilität und lässt die Mechanismen für eine verbindliche Mitbestimmung weitgehend offen oder setzt nur minimale Schwellenwerte an.

Gewerkschaften warnen vor „Mitbestimmungsflucht“

Die Reaktion der deutschen Gewerkschaften ließ nicht lange auf sich. Noch am selben Tag verurteilte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Entwurf als Türöffner für eine systematische Schwächung von Arbeitnehmerrechten. „Dieser Vorschlag ist ein Rückschritt für den Arbeitsstandard“, erklärte Vorstandsmitglied Christoph Meister. Die IG Metall nutzte den 50. Jahrestag des Mitbestimmungsgesetzes diese Woche für eine scharfe Warnung.

Die Sorge der Gewerkschaften ist konkret: In Deutschland operierende Unternehmen könnten nahtlos in die „EU Inc.“-Struktur wechseln, um ihr aktuelles Niveau der Arbeitnehmervertretung „einzufrieren“ oder Mitbestimmungspflichten ganz zu umgehen, sobald die Belegschaft wächst. Beide Gewerkschaften fordern die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene einzugreifen und Schutzmaßnahmen durchzusetzen, bevor der Entwurf weiter im Gesetzgebungsverfahren voranschreitet.

Vorbild Societas Europaea: Ein gefährlicher Präzedenzfall

Die massive Besorgnis der Gewerkschaften speist sich aus einer historischen Erfahrung: der Societas Europaea (SE). Nach deutschem Recht müssen Aktiengesellschaften (AGs) und GmbHs mit über 2.000 Beschäftigten einen paritätisch mit Arbeitnehmervertretern besetzten Aufsichtsrat haben. Bei 500 bis 2.000 Beschäftigten gilt das Drittelbeteiligungsgesetz.

Die SE-Rechtsform wird jedoch zunehmend genutzt, um diese Schwellenwerte zu umgehen. Unternehmen wandeln sich in eine SE um, bevor sie die 2.000-Mitarbeiter-Marke erreichen, und frieren so die Arbeitnehmervertretung auf einem niedrigeren Niveau ein. Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2024 bestätigte diese Praxis: Eine SE-Holding ohne eigene Beschäftigte muss demnach keine Mitbestimmung nachholen, selbst wenn sie später Tochtergesellschaften mit großen Belegschaften übernimmt.

Mit der „EU Inc.“ fürchten Gewerkschafter nun ein neues, möglicherweise noch zugänglicheres Vehikel für diese „Mitbestimmungsflucht“, das europaweit institutionalisiert werden könnte.

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Forderungen und ein Machtkampf auf EU-Ebene

Der Konflikt um das „EU Inc.“ offenbart einen grundlegenden Zielkonflikt in der EU: die Balance zwischen unternehmerischer Mobilität und dem Erhalt nationaler Arbeitnehmerrechte. Analysten warnen: Wird das Gesetz ohne strikte Mitbestimmungsgarantien verabschiedet, könnte das deutsche Modell in seiner Existenz bedroht sein. Ein einfacher Wechsel in einen europäischen Rechtsrahmen, der nationale Vorgaben aushebelt, würde wahrscheinlich einen Massenexodus deutscher Mittelständler und Konzerne aus AG- und GmbH-Strukturen auslösen.

Als Gegenmaßnahmen fordern die Gewerkschaften klare Grenzen. Ver.di will die „EU Inc.“ auf echte Start-ups und kleine Unternehmen beschränken, um Missbrauch durch Großkonzerne zu verhindern. Die IG Metall pocht auf nationale Reformen, um Schlupflöcher im Drittelbeteiligungsgesetz zu schließen und Sanktionen für Verstöße zu verschärfen. Zentral ist die Forderung nach dynamischen Mitbestimmungsklauseln in jeder neuen EU-Rechtsform, die automatisch mit der Größe der Belegschaft skalieren.

Entscheidende Monate für die deutsche Mitbestimmung

Der Gesetzesentwurf tritt nun in das komplexe EU-Gesetzgebungsverfahren ein, mit Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und dem Rat der EU. Die Bundesregierung steht unter immensem Druck der Gewerkschaften, entweder ein Veto einzulegen oder robuste Arbeitnehmerschutzklauseln durchzusetzen. Angesichts des wirtschaftlichen Gewichts Deutschlands wird ihre Haltung entscheidend für die finale Fassung des Gesetzes sein.

Für Personalverantwortliche, Rechtsabteilungen und Aufsichtsräte in Deutschland ist die Entwicklung von höchster Relevanz. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird fundamental bestimmen, ob der europäische Bürokratieabbau auf Kosten des historisch gewachsenen deutschen Mitbestimmungsmodells erkauft wird. Die kommenden Monate werden zeigen, wie viel die paritätische Mitbestimmung der Bundesregierung noch wert ist.

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