EU-Kommission, ESG-Finanzmarkt

EU-Kommission will ESG-Finanzmarkt mit neuen Labels revolutionieren

30.12.2025 - 12:42:12

Die EU will das nachhaltige Investieren radikal vereinfachen. Ein neuer Verordnungsentwurf ersetzt die komplexen Offenlegungspflichten durch drei klare Produktkategorien – und schafft erstmals einen offiziellen Status für Übergangsfinanzierungen.

Der Vorschlag der EU-Kommission markiert eine Zeitenwende. Statt der viel kritisierten Selbstklassifizierung nach den Artikeln 8 (“hellgrün”) und 9 (“dunkelgrün”) soll ein System mit drei freiwilligen, aber streng definierten Labels treten: Transition (Übergang), Sustainable (Nachhaltig) und ESG Basics. Kern der Reform ist eine klare Messlatte: Für die Labels “Transition” und “Sustainable” müssen mindestens 70 Prozent des Fondsvermögens in klar definierte nachhaltige Aktivitäten fließen. Das “Sustainable”-Label ist dabei den Vorzeigeprodukten vorbehalten, die sich an der EU-Taxonomie oder vergleichbaren Standards orientieren.

Die vielleicht wichtigste Neuerung ist die Anerkennung der Übergangsfinanzierung. Bisher scheiterten Investitionen in Unternehmen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit oft an den starren Kriterien. Künftig können Fonds, die in Firmen mit wissenschaftsbasierten Dekarbonisierungsplänen investieren, das “Transition”-Label tragen. Das soll Kapital für die Transformation emissionsintensiver Schlüsselindustrien freisetzen.

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Weniger Berichtspflichten, mehr Vergleichbarkeit

Neben den neuen Labels zielt die Reform auf massive Bürokratieabbau. So soll die umstrittene Pflicht zur Berichterstattung über wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts) für viele Marktteilnehmer entfallen. Diese Vorgabe hatte oft zu Datenlücken und Schätzungen geführt.

Zudem will die Kommission die bisherige Definition einer “nachhaltigen Investition” streichen. Sie hatte zu wild wuchernden Interpretationen und Greenwashing-Vorwürfen geführt. Die neuen, an objektive Kriterien geknüpften Labels sollen für standardisierte Messbarkeit sorgen. Das dritte Label, ESG Basics, wird zum Auffangbecken für Produkte, die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, aber die hohen Schwellenwerte der anderen Kategorien nicht erreichen.

Vorsichtiger Jubel und neue Herausforderungen für Fondsmanager

Die Reaktion der Finanzbranche fällt verhalten positiv aus. Der europäse Fondsverband EFAMA begrüßte die angestrebte Klarheit. Marktbeobachter wie die Bank Lombard Odier sehen im “Transition”-Label einen Game-Changer, der neues Kapital für die Dekarbonisierung der Wirtschaft mobilisieren kann.

Doch der Übergang birgt Hürden. Die 70-Prozent-Schwelle und neue Ausschlusskriterien – etwa für Investitionen in fossile Brennstoff-Expansion – erfordern strenge Portfolioüberprüfungen. Datenanbieter arbeiten bereits unter Hochdruck an neuen Screening-Tools. Viele heutige Artikel-8-Fonds dürften künftig nur noch als “ESG Basics” durchgehen, es sei denn, sie werden nachgeschärft.

Was kommt 2026 auf die Finanzbranche zu?

Der Gesetzgebungsprozess beginnt erst. Der Entwurf muss noch Europaparlament und Rat passieren – ein Prozess, der 2026 den regulatorischen Kalender dominieren wird. Experten raten Investoren jedoch, nicht abzuwarten. Die Richtung ist eindeutig: Die EU steuert weg vom reinen Offenlegungsregime hin zu einem Label-System mit Mindeststandards.

Die Fondsbranche steht vor einer strategischen Neuausrichtung. Manager müssen ihre bestehenden Artikel-8- und -9-Fonds prüfen und einordnen. Die Konsultationsphase soll Anfang 2026 starten. Sie wird entscheidend dafür sein, wie die technischen Kriterien final ausgestaltet werden. Eines ist schon jetzt klar: Die als “SFDR 2.0” betitelte Reform könnte der nachhaltigen Geldanlage in Europa endlich den dringend benötigten Schub an Glaubwürdigkeit und Transparenz verleihen.

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