EU-Kommission, Datenschutz

EU-Kommission will Datenschutz lockern – Kritiker warnen vor Grundrechtsabbau

04.02.2026 - 07:31:12

Die EU-Kommission will pseudonymisierte Daten von strengen DSGVO-Regeln ausnehmen, um Innovationen zu fördern. Datenschützer und mehrere Mitgliedstaaten kritisieren dies als Angriff auf Grundrechte.

Die EU-Kommission plant eine Aufweichung der DSGVO und stößt damit auf massive Kritik. Datenschützer und mehrere Mitgliedstaaten befürchten einen gefährlichen Dammbruch.

Kern der Reform: Pseudonymisierte Daten sollen leichter nutzbar werden

Im Zentrum des Streits steht der Vorschlag, die Definition personenbezogener Daten zu lockern. Künftig sollen pseudonymisierte Daten – bei denen Namen durch Codes ersetzt sind – unter bestimmten Bedingungen nicht mehr unter die strengen DSGVO-Regeln fallen. Die Kommission argumentiert, dies sei nötig, um Innovationen, besonders im KI-Bereich, zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen.

Für Kritiker ist das ein Angriff auf das Fundament des europäischen Datenschutzes. „Die Kommission rüttelt an den Grundfesten“, warnte die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp bereits Ende Januar. Die Sorge: Viele Datenverarbeitungen, etwa in der Online-Werbung, könnten so dem Schutz entzogen werden, obwohl die Re-Identifizierung von Nutzern oft möglich bleibt.

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Breiter Widerstand: Von Behörden bis zu Mitgliedstaaten

Die Kritik kommt von vielen Seiten. Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hält die Pläne für „nicht zu Ende gedacht“ und warnt vor neuen Rechtsunsicherheiten. Statt Entlastung für kleine Unternehmen drohe ein Verlust an Bürgerschutz.

Auch unter den EU-Staaten gibt es tiefe Gräben. Länder wie Österreich, Kroatien und die Niederlande lehnen Änderungen an der Definition strikt ab. Österreich spricht von einem „Eingriff in den Kern der Grundrechte“. Andere, darunter Schweden und Portugal, sind zwar offener für Anpassungen, pochen aber auf die Einhaltung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Wirtschaftsdruck vs. Grundrechtsschutz – ein klassischer Konflikt

Die Kommission begründet ihren Vorstoß mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Eine Bitkom-Umfrage aus 2025 untermauert dies: Viele deutsche Unternehmen sehen die DSGVO als Innovationsbremse, besonders für KI.

Doch ist der Schutz persönlicher Daten verhandelbar? Kritiker wie der hessische Beauftragte Alexander Roßnagel sagen Nein. Ein Grundrecht dürfe nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Die befürchtete Lockerung könnte ein Einstieg in eine weitreichende Deregulierung sein – zulasten der Verbraucher.

Langer Weg bis zum Gesetz: Parlament und Rat müssen zustimmen

Der Vorschlag ist erst der Beginn eines langen Gesetzgebungsprozesses. Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen nun beraten. Angesichts des starken Widerstands sind erhebliche Überarbeitungen wahrscheinlich.

Die DSK hat bereits alternative Vorschläge vorgelegt, die aus ihrer Sicht Innovation ermöglichen, ohne Grundrechte auszuhöhlen. Die Debatte über die Zukunft des europäischen Datenschutzes ist damit in eine entscheidende Phase getreten. Wird der „Digitale Omnibus“ zum Fahrplan für mehr Freiheit der Wirtschaft – oder zum Sargnagel für hohe Schutzstandards?

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